Versteigerung - WE an Wohnung 3
13 E 64/25h
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
11.02.2026
am 25.3.2026 um 09:00 Uhr
Bezirksgericht Favoriten, 2.Stock, Saal V
01/60148 DW 307 620
Den verpflichteten Parteien wird aufgetragen, dafür Sorge zu tragen, dass die zur Versteigerung vorgesehenen Liegenschaftsanteile
23/658 Anteil, KG 01101, EZ 296, BLNR 3, verbunden mit Wohnungseigentum an W 12, Adresse: 1100 Wien, Eckertgasse 20,
Gesamtfläche der Liegenschaft 342 m²,
Gst Nr: 1732/1, 1732/2,Nutzfläche des Objekts: 27,43 m²
37/658 Anteil, KG 01101, EZ 296, B LNR 7, verbunden mit Wohnungseigentum an W 11, Adresse: 1100 Wien, Eckertgasse 20,
Gesamtfläche der Liegenschaft 342 m²,
Gst Nr: 1732/1, 1732/2,
Nutzfläche des Objekts: 40,70 m²
62/658 Anteil, KG 01101, EZ 296 , B LNR 10, verbunden mit Wohnungseigentum an W 3, Adresse: 1100 Wien, Eckertgasse 20,
Gesamtfläche der Liegenschaft 342 m²,
Gst Nr: 1732/1, 1732/2 ,
Nutzfläche des Objekts: 75,03 m²
21/658 Anteil, KG 01101, EZ 296, B LNR 19, verbunden mit Wohnungseigentum an W 2,
Adresse: 1100 Wien, Eckertgasse 20
Gesamtfläche der Liegenschaft 342 m²
Gst Nr: 1732/1, 1732/2
Nutzfläche des Objekts: 26,65 m²
in 1100 Wien, Eckertgasse 20
am 17.3.2026 in der Zeit von 8 bis 9 Uhr
und am 20.3.2026 in der Zeit von 11 bis 12 Uhr
von Bietinteressenten besichtigt werden können, wobei der erste Termin vom 17.3.2026 im Beisein eines Gerichtsvollziehers stattfindet und der zweite Termin vom 20.3.2026 nur stattfindet, wenn und soweit der erste Termin nicht erfolgreich ist, weil eine oder mehrere Wohnungen nicht zugänglich/verschlossen sind. Diesfalls dürfen beim zweiten Termin, welcher unter Beiziehung eines Gerichtsvollziehers und eines Schlossers stattfinden wird, verschlossene Haus-, Wohnungs- und Zimmertüren ungeachtet geringfügiger Beschädigungen zum Zweck der Besichtigung vom Schlosser geöffnet werden. Haus- und Wohnungstüren dürfen durch Auswechseln des Schlosses jedoch nur dann geöffnet werden, wenn der Schlüssel zum neuen Schloss jederzeit behoben werden kann.
BEGRÜNDUNG:
Gemäß § 176 EO hat die verpflichtete Partei zwischen der Bekanntmachung und Durchführung der Versteigerung Kaufinteressenten die zu versteigernde Liegenschaft samt allfälligem Zubehör besichtigen zu lassen. Auch Dritte haben die Besichtigung zu dulden.
Über Antrag waren daher bestimmte Besichtigungszeiten festzulegen.
Im Übrigen wird auf § 176 Abs 3 iVm § 26 und §26a Abs 2 und 3 EO verwiesen.
Mo bis Fr. 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, 2.Stock, Zimmer 226,
mit einem gültigen Lichtbildausweis.
Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu ersehen.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
1. die sich aus dem Wohnungseigentum ergebenden Beschränkungen (§ 11 Abs 3
WEG),
2. die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen der
Wohnungseigentümergemeinschaft oder eines Miteigentümers soweit diese dem gesetzlichen
Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 27 Abs 3 WEG),
3. die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen eines Mieters
soweit diese dem gesetzlichen Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 42a MRG),
4. die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden pfandrechtlich sichergestellten
Forderungen aus Darlehen des Wohnhaus-Wiederaufbaufonds (§ 19 Abs 5 WWG),
5. die sub CLNR 29 eingetragene Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen
gern § 19 WEG gem Pkt VIII des Wohnungseigentumvertrages vom 2000-04-11.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt
hinsichtlich EZ 296 KG 01101 Favoriten, BLNR 3, verbunden mit Wohnungseigentum •
an W 12: EUR 4.300,--
hinsichtlich EZ 296 KG 01101 Favoriten, BLNR 7, verbunden mit Wohnungseigentum •
an W 11: EUR 9.100
hinsichtlich EZ 296 KG 01101 Favoriten, BLNR 10, verbunden mit Wohnungseigentum •
an W 3: EUR 4.600,--
hinsichtlich EZ 296 KG 01101 Favoriten, BLNR 19, verbunden mit Wohnungseigentum •
an W 2: EUR 2.800,--.
Als Vadium kommen nur Sparurkunden in Betracht.
Hingewiesen wird darauf, dass mit einer Forderungsanmeldung auch eine Bankverbindung
samt Kontonummer für allfällige Zuweisungen aus dem Meistbot bekannt zu geben ist.
Bei dieser Versteigerung wird insofern von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen
abgewichen, als gemäß des rechtskräftigen Beschlusses vom 18.12.2025 (ON 19) gemäß §
146 Abs 1 Z 5 EO das geringste Gebot für die zu versteigernden Liegenschaftsanteile jeweils
wie folgt festgelegt wurde:
Anteil 23/658, KG 01101 Favoriten , EZ 296 ,B LNR 3,
verbunden mit Wohnungseigentum an W 12, Adresse: 1100 Wien, Eckertgasse 20
Gesamtfläche der Liegenschaft 342 m²,
Gst Nr: 1732/1, 1732/2,
Nutzfläche des Objekts: 27,43 m² – geringstes Gebot: EUR 30.100,--
Anteil 37/658, KG 01101 Favoriten, EZ 296, B LNR 7
verbunden mit Wohnungseigentum an W 11, Adresse: 1100 Wien, Eckertgasse 20 Gesamtfläche der Liegenschaft 342 m²
Gst Nr: 1732/1, 1732/2
Nutzfläche des Objekts: 40,70 m² – geringstes Gebot: EUR 63.700,--
Anteil 62/658, KG 01101 Favoriten, EZ 296, BLNR 10
verbunden mit Wohnungseigentum an W 3, Adresse: 1100 Wien, Eckertgasse 20
Gesamtfläche der Liegenschaft 342 m²
Gst Nr: 1732/1, 1732/2
Nutzfläche des Objekts: 75,03 m² – geringstes Gebot EUR 32.200,--
Anteil 21/658, KG 01101 Favoriten, EZ 296, B LNR 19,
verbunden mit Wohnungseigentum an W 2, Adresse: 1100 Wien, Eckertgasse 20
Gesamtfläche der Liegenschaft 342 m²
Gst Nr: 1732/1, 1732/2
Nutzfläche des Objekts: 26,65 m² – geringstes Gebot : EUR 19.600,--
Die verpflichtete Partei hat nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6
Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet.
Zum Bieten werden gemäß dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz 1998, LGBl.
11/1998, idF LGBl. Nr. 59/2018, nur Personen zugelassen, die insbesondere durch einen
Staatsbürgerschaftsnachweis, bei juristischen Personen und rechtsfähigen
Personengesellschaften mit dem satzungsgemäßen Sitz im Inland durch eine Erklärung im
Sinne des § 5 Abs 3 dieses Gesetzes, nachweisen, dass sie nicht Ausländer nach § 2 dieses
Gesetzes bzw. mit Inländern gleichgestellt sind oder die im § 1 Abs 2 dieses Gesetzes
erwähnte Genehmigung oder Negativbestätigung vorlegen.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der
Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich
der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht
enthaltenen Aufforderungen.
Zur Nachricht
Die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw.
können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der
für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem vorstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten
Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung
sind in der Ediktsdatei zu ersehen.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie
zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr
geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte
Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden
aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der
Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners
einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen
öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft
zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen
sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben
bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der
Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen
Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden
Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen
Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese
Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der
Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Aufforderung bei Superädifikaten
Alle Personen, die dingliche Rechte an dem zu versteigernden Superädifikat in Anspruch
nehmen, werden aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche binnen 14 Tagen bei Gericht
anzumelden, widrigens auf dieselben im Versteigerungsverfahren nur insoweit Rücksicht
genommen würde, als sie sich aus den Exekutionsakten ergeben.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu
erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen
Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens
zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden.
Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
01101 Favoriten
296
10
Eckertgasse 20
1100 Wien
Wohnungseigentumsobjekt
Die bewertungsgegenständliche Wohnung Top 3 ist im Hochparterre der Liegenschaft situiert und wird vom allgemeinen Gang über eine einflügelige Holztür mit Sicherheitsschloss betreten. Die Wohnung gliedert sich in eine Küche, ein Bad mit WC, zwei Kabinette, einen Gang und zwei Zimmer. Sie ist sowohl straßen- als auch hofseitig ausgerichtet und verfügt über in diese Richtung orientierte Fenster, die als Kunststofffenster ausgerichtet sind. Ein Querlüften ist aufgrund der Konfiguration der Wohnung möglich.
Die Beheizung erfolgt mittels einer im Gang situierten Gastherme und Radiatoren in allen Räumen außer dem Gang.
Das Objekt verfügt über Strom-, Wasser-, Gas- und Kanalanschluss. Eine Überprüfung der technischen Einrichtungen wurde im Rahmen der Befundaufnahme nicht durchgeführt. Über die elektrische Anlage kann keine Aussage getroffen werden. Es erfolgte außerdem keine Überprüfung der Einhaltung diverser baurechtlicher Vorschriften (zB. WrBO, OIB-Richtlinien, ÖNormen, DINormen, Elektrotechnikverordnung) sowie der Bauphysik, Statik usw. Es kann weiters keine Aussage über die Qualität der Feuchtraumisolierungen getätigt werden.
259 m²
75,03 m²
46.000,00 EUR
kein Zubehör
4.600,00 EUR
32.200,00 EUR
Es wird empfohlen ins Langgutachten Einsicht zu nehmen.
Alle Edikte zum Fall:
1100 Wien, Eckertgasse 20
1100 Wien, Eckertgasse 20
1100 Wien, Eckertgasse 20
1100 Wien, Eckertgasse 20
Bekannt gemacht am 11.2.2026
Sonstiges Edikt
"Ort und Zeit der Besichtigung" hinzugefügt: Den verpflichteten Parteien wird aufgetragen, dafür Sorge zu tragen, dass die zur Versteigerung vorgesehenen Liegenschaftsanteile , 23/658 Anteil, KG 01101, EZ 296, BLNR 3, verbunden mit Wohnungseigentum an W 12, Adresse: 1100 Wien, Eckertgasse 20, , Gesamtfläche der Liegenschaft 342 m², , Gst Nr: 1732/1, 1732/2,Nutzfläche des Objekts: 27,43 m², 37/658 Anteil, KG 01101, EZ 296, B LNR 7, verbunden mit Wohnungseigentum an W 11, Adresse: 1100 Wien, Eckertgasse 20, , Gesamtfläche der Liegenschaft 342 m², , Gst Nr: 1732/1, 1732/2, , Nutzfläche des Objekts: 40,70 m², 62/658 Anteil, KG 01101, EZ 296 , B LNR 10, verbunden mit Wohnungseigentum an W 3, Adresse: 1100 Wien, Eckertgasse 20, , Gesamtfläche der Liegenschaft 342 m², , Gst Nr: 1732/1, 1732/2 , , Nutzfläche des Objekts: 75,03 m², 21/658 Anteil, KG 01101, EZ 296, B LNR 19, verbunden mit Wohnungseigentum an W 2,, Adresse: 1100 Wien, Eckertgasse 20, Gesamtfläche der Liegenschaft 342 m², Gst Nr: 1732/1, 1732/2, Nutzfläche des Objekts: 26,65 m², in 1100 Wien, Eckertgasse 20, am 17.3.2026 in der Zeit von 8 bis 9 Uhr, und am 20.3.2026 in der Zeit von 11 bis 12 Uhr, von Bietinteressenten besichtigt werden können, wobei der erste Termin vom 17.3.2026 im Beisein eines Gerichtsvollziehers stattfindet und der zweite Termin vom 20.3.2026 nur stattfindet, wenn und soweit der erste Termin nicht erfolgreich ist, weil eine oder mehrere Wohnungen nicht zugänglich/verschlossen sind. Diesfalls dürfen beim zweiten Termin, welcher unter Beiziehung eines Gerichtsvollziehers und eines Schlossers stattfinden wird, verschlossene Haus-, Wohnungs- und Zimmertüren ungeachtet geringfügiger Beschädigungen zum Zweck der Besichtigung vom Schlosser geöffnet werden. Haus- und Wohnungstüren dürfen durch Auswechseln des Schlosses jedoch nur dann geöffnet werden, wenn der Schlüssel zum neuen Schloss jederzeit behoben werden kann., BEGRÜNDUNG:, Gemäß § 176 EO hat die verpflichtete Partei zwischen der Bekanntmachung und Durchführung der Versteigerung Kaufinteressenten die zu versteigernde Liegenschaft samt allfälligem Zubehör besichtigen zu lassen. Auch Dritte haben die Besichtigung zu dulden., Über Antrag waren daher bestimmte Besichtigungszeiten festzulegen., Im Übrigen wird auf § 176 Abs 3 iVm § 26 und §26a Abs 2 und 3 EO verwiesen.












