Kurzgutachten
BG Favoriten ()
13 E 64/25h
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
01101 Favoriten
296
10
Eckertgasse 20
1100 Wien
Wohnungseigentumsobjekt
Die bewertungsgegenständliche Wohnung Top 3 ist im Hochparterre der Liegenschaft situiert und wird vom allgemeinen Gang über eine einflügelige Holztür mit Sicherheitsschloss betreten. Die Wohnung gliedert sich in eine Küche, ein Bad mit WC, zwei Kabinette, einen Gang und zwei Zimmer. Sie ist sowohl straßen- als auch hofseitig ausgerichtet und verfügt über in diese Richtung orientierte Fenster, die als Kunststofffenster ausgerichtet sind. Ein Querlüften ist aufgrund der Konfiguration der Wohnung möglich.
Die Beheizung erfolgt mittels einer im Gang situierten Gastherme und Radiatoren in allen Räumen außer dem Gang.
Das Objekt verfügt über Strom-, Wasser-, Gas- und Kanalanschluss. Eine Überprüfung der technischen Einrichtungen wurde im Rahmen der Befundaufnahme nicht durchgeführt. Über die elektrische Anlage kann keine Aussage getroffen werden. Es erfolgte außerdem keine Überprüfung der Einhaltung diverser baurechtlicher Vorschriften (zB. WrBO, OIB-Richtlinien, ÖNormen, DINormen, Elektrotechnikverordnung) sowie der Bauphysik, Statik usw. Es kann weiters keine Aussage über die Qualität der Feuchtraumisolierungen getätigt werden.
259 m²
75,03 m²
Die Liegenschaft ist an alle zum Betrieb notwendigen öffentlichen Versorgungs- und Entsorgungsleitungen angeschlossen.
Über die Wohnsituation konnte keine klare Aussage getroffen werden. Die Verpflichtete gab im
Zuge der Befundaufnahme am 19. August 2025 an, dass ihre Tochter in der Wohnung wohnen
würde. Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Mietvertrag übermittelt oder weitere Auskünfte zu
diesem Mietverhältnis erteilt.
Mangels Informationen zum Bestandsverhältnis wird in der Folge auf die im Zuge des Verfahrens
E13 E49/22y ermittelten Umstände zurückgegriffen. Bei einer Befundaufnahme vor Ort am
21. Dezember 2022 im Zuge des Verfahrens E13 E49/22y war die Tochter anwesend. Gemäß
Aussage der Tochter am 21. Dezember 2022 wird das bewertungsgegenständliche Objekt von
dieser mit ihrem Ehemann und den drei Kindern bewohnt. Die Verpflichtete wohnt nicht in der
Wohnung. Ein Mietvertrag sowie der Nachweis über die Mietzinszahlung per Banküberweisung
wurden im Zuge des Verfahrens E13 E49/22y nachträglich an das Gericht übermittelt. Der
Mietvertrag ist den Anlagen beigelegt.
19.08.2025
46.000,00 EUR
kein Zubehör
Es wird empfohlen ins Langgutachten Einsicht zu nehmen.
Mag. Markus Reithofer, MSc, MRICS
1180 Wien, Gersthofer Straße 89
Alle Edikte zum Fall:
1100 Wien, Eckertgasse 20
1100 Wien, Eckertgasse 20
1100 Wien, Eckertgasse 20
1100 Wien, Eckertgasse 20
