Versteigerung - Ldw. Liegenschaft mit Hallen
7 E 763/25x
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
26.03.2026
am 28.04.2026 um 08:30 Uhr
Bezirksgericht Waidhofen/Thaya, Raiffeisenpromenade 2/1, 3830 Waidhofen/Thaya, Verhandlungssaal
Bei der landwirtschaftlichen Flächen über 3.000 m² ist die Zustimmung der
Grundverkehrsbehörde erforderlich und dort haben die Landwirte den Vorrang.
21071 Griesbach bei Dobersberg
210
82
1 und 2
Griesbach 16
3822 Karstein an der Thaya
land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft
Auf dem Grundstück mit der Nr. 82 befinden sich im südlichen Bereich zwei landwirtschaftliche Hallengebäude und ein Schlachthaus auf Grünlandwidmung.
Das Hallengebäude wurde aufgrund der Baubewilligung aus dem Jahr 2010 als Schafstallgebäude errichtet, die Fertigstellungsanzeige erfolgte am 13.12.2018.
Südlich besteht ein Zubau einer Schlachthalle (baulich angebaut an das Schafstallgebäude)
Das Hallengebäude ist als einfache Stahlkonstruktion errichtet, die Außenwände sind mit Trapezblech verkleidet, das Dach ist als Satteldach ausgebildet.
Das Hallengebäude kann als landwirtschaftliches Wirtschaftsgebäude genutzt werden.
Der Zubau ist in Massivbauweise südlich der Halle west errichtet, die Baubewilligung erfolgte mit Bescheid vom 30.07.2019 (Baubeginnsanzeige erfolgte, somit ist eine Fertigstellung bis 14.08.2024 erforderlich). Das Gebäude besteht aus einem Büroraum, Sanitärräumen, Schlachträumen und einem Kühlraum. Der Kühlraum ist mit Kühlpaneelen ausgekleidet, in den Schlachträumen sind Deckenschienenkonstruktionen vorhanden. Die mobilen Ausstattungen sind gemäß beiliegenden Gutachten vom Sachverständigen Ing. Michael Pinczolits vom 15.05.2022 beschrieben und bewertet (Beilage 5).
Für die Nutzung des Schlachthauses liegt derzeit keine Benützungsbewilligung vor.
Das Gebäude wurde aufgrund der Baubewilligung vom 26.01.2012 (Neubau eines Schafstalles und einer Düngerlagerstätte) errichtet.
Das Hallengebäude ist als einfache Stahlkonstruktion errichtet, die Außenwände sind mit Trapezblech verkleidet, das Dach ist als Satteldach ausgebildet.
Die baubehördliche Bewilligung ist mangels fehlender Baubeginnsanzeige sowie fehlender Fertigstellungsanzeige abgelaufen, somit besteht kein behördlicher Konsens für den Bestand und die Nutzung des Hallengebäudes und der Düngerlagerstätte.
Im südlichen Bereich des Hallengebäudes kann ein Grundstücksgrenzüberbau auf die Nachbarliegenschaft EZ 25 Grundstück Nr. 86/1 (Hofstelle) nicht ausgeschlossen werden.
Bauwerksstatische und vermessungstechnische Überprüfungen sowie bautechnische und haustechnische Bauwerksüberprüfungen haben durch den Sachverständigen im Zuge der Befundaufnahme auftragsgemäß nicht stattgefunden (kein bautechnisches Gutachten), die Beschreibung der vorhandenen Bauausführungen erfolgte ausschließlich durch augenscheinliche Befundung des Gebäudebestandes (ohne Bauwerksöffnungen).
13.355 m²
1.670,00 m²
285.000,00 EUR
Verkehrswert der Fahrnisse gemäß Gutachten vom 15.05.2022: € 24.850,- (beim Schätzwert berücksichtigt)
24.850,00 EUR
28.500,00 EUR
142.500,00 EUR
Die baubehördliche Bewilligung ist mangels fehlender Baubeginnsanzeige sowie fehlender Fertigstellungsanzeige abgelaufen, somit besteht kein behördlicher Konsens für den Bestand und die Nutzung des Hallengebäudes und der nordseitig gelegenen Düngerlagerstätte.
Im südlichen Bereich des Hallengebäudes kann ein Grundstücksgrenzüberbau auf die Nachbarliegenschaft EZ 25 Grundstück Nr. 86/1 (Hofstelle) nicht ausgeschlossen werden.
nicht verfügbar










