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Dienststelle:

BG Waidhofen an der Thaya ()

Aktenzeichen:

7 E 763/25x

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft


Grundbuch:

21071 Griesbach bei Dobersberg

EZ:

210

Grundstücksnr.:

82

BLNr:

1 und 2

Adresse:

Griesbach 16

PLZ/Ort:

3822 Karstein an der Thaya


Kategorie(n):

land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft

Beschreibung (WE):

Auf dem Grundstück mit der Nr. 82 befinden sich im südlichen Bereich zwei landwirtschaftliche Hallengebäude und ein Schlachthaus auf Grünlandwidmung.
Das Hallengebäude wurde aufgrund der Baubewilligung aus dem Jahr 2010 als Schafstallgebäude errichtet, die Fertigstellungsanzeige erfolgte am 13.12.2018.
Südlich besteht ein Zubau einer Schlachthalle (baulich angebaut an das Schafstallgebäude)
Das Hallengebäude ist als einfache Stahlkonstruktion errichtet, die Außenwände sind mit Trapezblech verkleidet, das Dach ist als Satteldach ausgebildet.
Das Hallengebäude kann als landwirtschaftliches Wirtschaftsgebäude genutzt werden.
Der Zubau ist in Massivbauweise südlich der Halle west errichtet, die Baubewilligung erfolgte mit Bescheid vom 30.07.2019 (Baubeginnsanzeige erfolgte, somit ist eine Fertigstellung bis 14.08.2024 erforderlich). Das Gebäude besteht aus einem Büroraum, Sanitärräumen, Schlachträumen und einem Kühlraum. Der Kühlraum ist mit Kühlpaneelen ausgekleidet, in den Schlachträumen sind Deckenschienenkonstruktionen vorhanden. Die mobilen Ausstattungen sind gemäß beiliegenden Gutachten vom Sachverständigen Ing. Michael Pinczolits vom 15.05.2022 beschrieben und bewertet (Beilage 5).
Für die Nutzung des Schlachthauses liegt derzeit keine Benützungsbewilligung vor.
Das Gebäude wurde aufgrund der Baubewilligung vom 26.01.2012 (Neubau eines Schafstalles und einer Düngerlagerstätte) errichtet.
Das Hallengebäude ist als einfache Stahlkonstruktion errichtet, die Außenwände sind mit Trapezblech verkleidet, das Dach ist als Satteldach ausgebildet.
Die baubehördliche Bewilligung ist mangels fehlender Baubeginnsanzeige sowie fehlender Fertigstellungsanzeige abgelaufen, somit besteht kein behördlicher Konsens für den Bestand und die Nutzung des Hallengebäudes und der Düngerlagerstätte.
Im südlichen Bereich des Hallengebäudes kann ein Grundstücksgrenzüberbau auf die Nachbarliegenschaft EZ 25 Grundstück Nr. 86/1 (Hofstelle) nicht ausgeschlossen werden.
Bauwerksstatische und vermessungstechnische Überprüfungen sowie bautechnische und haustechnische Bauwerksüberprüfungen haben durch den Sachverständigen im Zuge der Befundaufnahme auftragsgemäß nicht stattgefunden (kein bautechnisches Gutachten), die Beschreibung der vorhandenen Bauausführungen erfolgte ausschließlich durch augenscheinliche Befundung des Gebäudebestandes (ohne Bauwerksöffnungen).

Grundstücksgröße:

13.355 m²

Objektgröße:

1.670,00 m²

Anschlüsse:

an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen


Baubewilligung:

Die westseitige Halle wurde aufgrund der Baubewilligung, BAU-2831-2010 vom 18.11.2010 errichtet, due Fertigstellunganzeige erfolgte am 13.12.2018 (Nutzung als landwirtschaftliches Wirtschaftsgebäude). Der Zubau - Schlachthaus erfolgte aufgrund der Baubewilligung, BAU-11/2019 vom 30.07.2019. Die Fertigstellungsanzeige ist noch offen (Nutzung als landwirtschaftliches Wirtschaftsgebäude nach erfolgter Fertigstellungsanzeige). Die ostseitige Halle wurde aufgrund der Baubewilligung, BAU-2876/2012 vom 26.01.2012 errichtet. Die baubehördliche Bewilligung ist mangels fehlender Baubeginnsanzeige sowie fehlender Fertigstellungsanzeige abgelaufen, somit besteht kein behördlicher Konsens für den Bestand und die Nutzung des Hallengebäudes und der nordseitig gelegenen Düngerlagerstätte.

Widmung:

Grünland

Bestandsverhältnisse:

keine


Stichtag:

16.03.2026

Schätzwert:

285.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Verkehrswert der Fahrnisse gemäß Gutachten vom 15.05.2022: € 24.850,- (beim Schätzwert berücksichtigt)

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

24.850,00 EUR

Lasten:

Im Grundbuch der EZ 210 mit Abfragedatum 16.03.2026 sind keine wertbeeinflussenden Rechte oder Lasten eingetragen.


Sonstige Hinweise:

Die baubehördliche Bewilligung ist mangels fehlender Baubeginnsanzeige sowie fehlender Fertigstellungsanzeige abgelaufen, somit besteht kein behördlicher Konsens für den Bestand und die Nutzung des Hallengebäudes und der nordseitig gelegenen Düngerlagerstätte.
Im südlichen Bereich des Hallengebäudes kann ein Grundstücksgrenzüberbau auf die Nachbarliegenschaft EZ 25 Grundstück Nr. 86/1 (Hofstelle) nicht ausgeschlossen werden.

erstellt von:

Ing Franz Steiner
3100 St. Pölten, Schießstattring 31/6

Ausdruck vom: 18.04.2026 18:16:08 MESZ