zur Navigation
Dienststelle:

BG Wels (512)

Aktenzeichen:

10 E 2234/25b

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

01.07.2026


Die Liegenschaft(en) Grundbuch

51216 Marchtrenk EZ 2458
Grundstücksnr. 1407/8; BLNr. 2
4614 Marchtrenk, Kiefernstraße 13

samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 436.500,00 EUR zugeschlagen.

Überbote können binnen 14 Tagen nach dieser Verlautbarung bei diesem Gericht angebracht werden.

Das Überbot muss sich mindestens auf einen Betrag von 545.625,00 EUR stellen.


Sonstiges:

„Die 14 tägige Frist zur Abgabe des Überbots beginnt mit der Rechtswirksamkeit des
Zuschlags und beginnt ab dem Tag der Bekanntmachung darüber. Gleichzeitig mit der Abgabe
des Überbots, ist dem Gericht anzubieten, dass ein Viertel des angebotenen Kaufpreises
durch gerichtlichen oder notariellen Erlag von Bargeld oder Sparurkunden binnen sieben
Tagen nach gerichtlicher Aufforderung sichergestellt werden wird und zwar wie folgt:
„Ich biete dem Gericht an, dass ein Viertel meines angebotenen Kaufpreises durch
gerichtlichen oder notariellen Erlag von Bargeld oder Sparurkunden binnen sieben Tagen
nach gerichtlicher Aufforderung sichergestellt werden wird.“
A L L G E M E I N E H I N W E I S E:
Wenn ein Überbot ordnungsgemäß angebracht wird, ist die/der Überbieter/in gemäß § 196
EO aufzufordern, die angebotene Sicherheitsleistung zu erlegen. Erlegt die/der Überbieter/in
die Sicherheitsleistung nicht oder kommt einem Verbesserungsauftrag nach nicht nach, so ist
über sie/ihn eine Ordnungsstrafe bis zu 10.000 Euro zu verhängen. Ein Zurückziehen des
Überbots ist unzulässig.
Danach ist der bisherige Meistbieter (Ersteher) aufzufordern, binnen drei Tagen das (höchste)
Überbot zu entkräften.
Sofern der bisherige Meistbieter (Ersteher) fristgerecht sein Meistbot auf den Betrag des
höchsten Überbots erhöht hat (entkräftet), sind die für die Liegenschaft angebrachten
Überbote zurückzuweisen.
Grundverkehrsrechtliche Vorschriften sind zu beachten.“


Lageplan:

nicht verfügbar

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

nicht verfügbar


Alle Edikte zum Fall:

Zuschlag mit Überbot Mehrfamilienhaus Marchtrenk

 

Ausdruck vom: 01.07.2026 22:04:10 MESZ