Versteigerung - Eigentumswohnung Top W2
244 E 1/25s
Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils
22.04.2025
am 26.05.2025 um 12:00 Uhr
Bezirksgericht Graz,Radetzkystrasse 27,8010 Graz,Saal G/EG
0316/8074 4206
Langgutachten im Internet abrufbar. Weitere Auskünfte erteilt auch der Vertreter der betreibenden Partei FSKN RAe GmbH,Sackstraße 15/1,8010 Graz,Tel.:0316/812881
Es besteht die Möglichkeit, das gegenständliche Objekt zu besichtigen.
Für die Teilnahme am Besichtigungstermin ist keine Anmeldung erforderlich !
Die Besichtigung muss mindestens 3 Wochen vor dem Versteigerungstermin bei Gericht beantragt werden.
Dieses Schreiben muss enthalten,ob von Haus aus ein Schlosser beigezogen werden soll, falls die zu besichtigende Wohnung/Haus etc. am Besichtigungstermin versperrt vorgefunden wird. Wird dementsprechend bei der Besichtigung ein Schlosser beigezogen, auch wenn die Besichtigung ohne Schlosser stattfinden hätte können,so muss die antragstellende Partei die Kosten des Schlosserdienstes trotzdem bezahlen.
Wenn nur eine Besichtigung (ohne Schlosser) beantragt wird, geht der Gerichtsvollzieher , welcher die Besichtigung durchführt, nur vor Ort und besteht bei dem gegenständlichen
Objekt, welches nicht zugänglich ist, dann keine Möglichkeit der Besichtigung.
63119 St. Peter
2476
51/4, 51/5, 51/6
116, 117
Walter-Goldschmidt-Gasse 35
8042 Graz
Eigentumswohnung
Die Liegenschaft mit den Grundstücknummern 51/4, 51/5 und 51/6 erstreckt sich südlich der Walter-Goldschmidt-Gasse. Die Bebauung ist mit insgesamt 8 in zwei Gruppen aneinandergereihten Wohnhäusern um 2000 erfolgt. Die bewertungsgegenständliche Wohnung befindet sich im Erdgeschoß des Hauses Walter-Goldschmidt-Gasse 35 und verfügt über einen Vorraum, ein Wohnzimmer, eine Küche, 2 Schlafzimmer, ein Badezimmer und ein WC. Ferner verfügt die Wohnung über eine Terrasse. Weiters ist ihr ein Kellerabteil als Zubehör zugeordnet. Der Tiefgaragenabstellplatz unter der Wohnung stellt ein eigenes Wohnungseigentumsobjekt dar. Das Wohnhaus Walter-Goldschmidt-Gasse wurde um 2000 in Massivbau-weise errichtet. Es umfasst ein Erdgeschoss, zwei Obergeschoße und ein ausgebautes Dachgeschoß.
Die bewertungsgegenständliche Wohnung ist im Erdgeschoß situiert und wird über das zentrale Stiegenhaus erschlossen. Das Haus ist mit einem Satteldach versehen, die Fassade ist mit Verputz versehen.
Die Innenwände sind massiv ausgeführt worden. In den Sanitärbereichen sind die Wände mit keramischen Fliesen belegt. Die Fenster sind als Holzfenster mit Isolierverglasung ausgeführt. Als Sonnenschutz sind manuell zu bedienende Rollläden vorhanden. Die Innentüren in die Zimmer und Sanitärräume sind an Holzumfassungsstöcke angeschlagene Holzplattentüren, welche teilweise mit Glasausschnitten ausgeführt sind. Die Beheizung erfolgt mittels fernwärmebefeuerter Radiatoren. Die Warmwasserbereitung erfolgt über einen Elektroboiler, welcher im Badezimmer situiert ist. Die Funktionsfähigkeit der Elektrogeräte und Heizanlage konnte nicht überprüft werden.
Der Fußbodenbelag ist in den Zimmern als Eichenparkettboden, in der Küche als Vinylboden und im Bad und dem WC als Fliesenbelag ausgeführt.
Ferner verfügt die Wohnung über eine Terrasse, diese ist südwestseitig situiert, über das Wohnzimmer begehbar und mit geschliffenen Betonplatten belegt. Weiters ist auch ein Eigengarten der Wohnung zugeordnet.
Generell ist festzuhalten, dass größere Mengen Unrat in der Wohnung und im zugeordneten Eigengarten gelagert sind. Gemäß Auskunft durch die Verpflichtete ist dies dadurch bedingt, dass sie nach ihrem Großvater erst vor 2 Tagen in die Wohnung gezogen ist und nun schrittweise die Wohnung entrümpelt und saniert.
9.748 m²
75,00 m²
219.000,00 EUR
Im Eigentum der verpflichteten Partei steht eine Einbauküche mit Ober- und Unterschränken sowie Spüle und Elektrogeräten. Die technische Funktionsfähigkeit der allfällig verbleibenden Geräte wurde nicht überprüft.
1.000,00 EUR
21.900,00 EUR
109.500,00 EUR
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:C-LNr. 1 a, 2 a , 3 a, 4 a, 5 a
Es wird empfohlen, in das beim Bezirksgericht Graz-Ost erliegende Langgutachten samt Beilagen Einsicht zu nehmen !
Der/Die Verpflichtete hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs. 1 Z. 9 lit. a UStG 1994 abgegeben.
Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (ausschließlich Sparbuch) erlegt werden.
nicht verfügbar
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