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Dienststelle:

BG Graz-Ost ()

Aktenzeichen:

244 E 1/25s

wegen:

Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils


Grundbuch:

63119 St. Peter

EZ:

2476

Grundstücksnr.:

51/4, 51/5, 51/6

BLNr:

116, 117

Adresse:

Walter-Goldschmidt-Gasse 35

PLZ/Ort:

8042 Graz


Kategorie(n):

Eigentumswohnung

Beschreibung (WE):

Die Liegenschaft mit den Grundstücknummern 51/4, 51/5 und 51/6 erstreckt sich südlich der Walter-Goldschmidt-Gasse. Die Bebauung ist mit insgesamt 8 in zwei Gruppen aneinandergereihten Wohnhäusern um 2000 erfolgt. Die bewertungsgegenständliche Wohnung befindet sich im Erdgeschoß des Hauses Walter-Goldschmidt-Gasse 35 und verfügt über einen Vorraum, ein Wohnzimmer, eine Küche, 2 Schlafzimmer, ein Badezimmer und ein WC. Ferner verfügt die Wohnung über eine Terrasse. Weiters ist ihr ein Kellerabteil als Zubehör zugeordnet. Der Tiefgaragenabstellplatz unter der Wohnung stellt ein eigenes Wohnungseigentumsobjekt dar. Das Wohnhaus Walter-Goldschmidt-Gasse wurde um 2000 in Massivbau-weise errichtet. Es umfasst ein Erdgeschoss, zwei Obergeschoße und ein ausgebautes Dachgeschoß.
Die bewertungsgegenständliche Wohnung ist im Erdgeschoß situiert und wird über das zentrale Stiegenhaus erschlossen. Das Haus ist mit einem Satteldach versehen, die Fassade ist mit Verputz versehen.
Die Innenwände sind massiv ausgeführt worden. In den Sanitärbereichen sind die Wände mit keramischen Fliesen belegt. Die Fenster sind als Holzfenster mit Isolierverglasung ausgeführt. Als Sonnenschutz sind manuell zu bedienende Rollläden vorhanden. Die Innentüren in die Zimmer und Sanitärräume sind an Holzumfassungsstöcke angeschlagene Holzplattentüren, welche teilweise mit Glasausschnitten ausgeführt sind. Die Beheizung erfolgt mittels fernwärmebefeuerter Radiatoren. Die Warmwasserbereitung erfolgt über einen Elektroboiler, welcher im Badezimmer situiert ist. Die Funktionsfähigkeit der Elektrogeräte und Heizanlage konnte nicht überprüft werden.
Der Fußbodenbelag ist in den Zimmern als Eichenparkettboden, in der Küche als Vinylboden und im Bad und dem WC als Fliesenbelag ausgeführt.
Ferner verfügt die Wohnung über eine Terrasse, diese ist südwestseitig situiert, über das Wohnzimmer begehbar und mit geschliffenen Betonplatten belegt. Weiters ist auch ein Eigengarten der Wohnung zugeordnet.
Generell ist festzuhalten, dass größere Mengen Unrat in der Wohnung und im zugeordneten Eigengarten gelagert sind. Gemäß Auskunft durch die Verpflichtete ist dies dadurch bedingt, dass sie nach ihrem Großvater erst vor 2 Tagen in die Wohnung gezogen ist und nun schrittweise die Wohnung entrümpelt und saniert.

Grundstücksgröße:

9.748 m²

Objektgröße:

75,00 m²

Anschlüsse:

Die Liegenschaft ist entsprechend ihrer örtlichen Gegebenheiten gut aufgeschlossen. Die Beseitigung der Fäkal- und Schmutzwässer erfolgt über Einleitung in den öffentlichen Schmutzwasserkanal. Die Trinkwasserversorgung erfolgt über Anschluss an das öffentliche Wasserleitungsnetz. Die Wärmeversorgung erfolgt durch das Fernwärmenetz der Energie Graz. Die Stromversorgung erfolgt durch das zuständige EVU. Die Müllabfuhr erfolgt durch gemeindeeigene Dienste.


Widmung:

Die Grundstücke 51/4, 51/5 und 51/6 der Bewertungsliegenschaft sind im Flächenwidmungsplan 4.0 der Stadtgemeinde Graz in vollem Ausmaß als allgemeines Wohngebiet WA 0,3 – 0,6 ausgewiesen.

Bestandsverhältnisse:

Die bewertungsgegenständliche Wohnung wird samt dem KFZ-Abstellplatz durch die vorgemerkte Eigentümerin, Frau Martina Jauk selbst genutzt (gemäß ihren Angaben ist sie allerdings erst 2 Tage vor der Befundaufnahme in die Wohnung eingezogen). Es bestehen daher gemäß Auskunft durch diese keine Bestandsrechte.


Stichtag:

27.02.2025

Schätzwert:

218.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Im Eigentum der verpflichteten Partei steht eine Einbauküche mit Ober- und Unterschränken sowie Spüle und Elektrogeräten. Die technische Funktionsfähigkeit der allfällig verbleibenden Geräte wurde nicht überprüft.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

1.000,00 EUR

Lasten:

Auf die im C-Blatt angemerkte Klage gem. §27 Abs. 2 des WEG 2002 und die Einleitung des Versteigerungsverfahrens wird hingewiesen.
Die unter C-LNr 1 bis 5 eingetragenen Dienstbarkeiten betreffend einen Geh- und Fahrweg über Gst 51/4 und 51/6 sowie Dienstbarkeiten für Hochspannungsleitungen und unterirdischen Wasserversorgungsleitungen samt Hydranten und Absperrungen beeinträchtigen nicht die Nutzung der bewer-tungsgegenständlichen Wohnung.
Die unter C-LNr. 6 und 7 einverleibten Pfandrechte sind nicht bewertungsrelevant, das mit dem Pfandrecht C-LNr 8 in Verbindung stehende Veräußerungsverbot für das Land Steiermark ist demzufolge ebenfalls nicht bewertungsrelevant.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Auskunft der Hausverwaltung ÖWG das Landesdarlehen (C-LNr. 7) per 30.11.2024 mit 57.711,45€ aushaftend ist. Hinsichtlich der aktuell aushaftenden Summe des Darlehens der Steiermärkischen Sparkasse (C-LNr. 6) liegen dem Sachverständigen keine Angaben vor.
Die Bewertung in diesem Gutachten erfolgt geldlastenfrei ohne Berücksichtigung der Darlehen, diese sind aus dem Meistbot zu befriedigen.


erstellt von:

DI Walter Schemitsch
8051 Graz, Wienerstraße 180

Ausdruck vom: 25.04.2025 19:16:06 MESZ