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Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Schwaz (870)

Aktenzeichen:

4 E 4505/24f

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Letzte Änderung am:

06.10.2025

Versteigerungstermin:

am 06.11.2025 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Schwaz, Verhandlungssaal 1/1.Stock

Telefonkontakt:

05 76014 347108

Besichtigungszeit:

Die Besichtigung in Imming 41/Top 3, 6260 Bruck am Ziller findet am 21.10.2025 um 10:00 Uhr statt.
Die Durchführung obliegt dem Gerichtsvollzieher. Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung zu dulden.


Grundbuch:

87015 Bruck am Ziller

EZ:

307

Grundstücksnr.:

1324/12

BLNr:

12,13,14,15

Liegenschaftsadresse:

Imming 41

PLZ/Ort:

6260 Bruck am Ziller


Kategorie(n):

Eigentumswohnung

Beschreibung (WE):

Die bewertungsgegenständliche Wohnung ist im Erdgeschoss des Wohnhaueses situiert und besteht aus einer Küche, einem Wohnzimmer, drei Schlafzimmern, ein Bad, ein WC sowie einem Schrankraum, einem Hauswirtschaftsraum und sehr großzügigen Gangflächen. Ferner verfügt die Wohnung über einen Balkon und zwei Terrassen, die nach Nord-West und Süd-Ost ausgerichtet sind. Ein separat parifizierter Garagenstellplatz mit Lagerfläche ist ebenfalls vorhanden.

Grundstücksgröße:

800 m²

Objektgröße:

145,38 m²


Schätzwert:

544.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Einbauküche, Eckbank, div. Schränke (siehe Beschreibung im Langgutachten inkl. Fotodokumentation)

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

6.000,00 EUR

Vadium:

55.000,00 EUR

Geringstes Gebot:

275.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Es besteht KEINE Freizeitwohnsitzwidmung!
Es bestehen Abweichungen im Inneren der Wohnung - vgl. Langgutachten.
Die Lektüre des Langgutachtens ist unerlässlich.


Grundriss(e):

Grundriss (600 KB)

Foto(s):

Außenansicht (50 KB)


Bekannt gemacht am 6.10.2025

Sonstiges Edikt

"Ort und Zeit der Besichtigung" hinzugefügt: Die Besichtigung in Imming 41/Top 3, 6260 Bruck am Ziller findet am 21.10.2025 um 10:00 Uhr statt., Die Durchführung obliegt dem Gerichtsvollzieher. Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung zu dulden.


Ausdruck vom: 16.10.2025 02:04:04 MESZ