Versteigerung - Wohnung W 4 St II
6 E 58/12s
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
19.08.2025
am 11.11.2025 um 13:00 Uhr
Bezirksgericht Baden, 2500 Baden, Conrad v. Hötzendorf Pl. 6, Verhandlungssaal 5, 1.Stock
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
- DIENSTBARKEIT CLNr. 1 eines Fäkalkanales gem Pkt I Dienstbarkeitsvertrag 1966-10-12 hins Gst 267/1 für Gst .557
- DIENSTBARKEIT CLNr. 5 a der Duldung der Verlegung von Kabeln und Errichtung von elektrischen Anlagen, Bestand und Betrieb, gem Pkt 1 Dienstbarkeitsvertrag 1968-05-20 hins Gst 267/1 für NIOGAS Niederösterreichische Gaswirtschafts-Aktiengesellschaft
Allenfalls nicht in der Verteilungsmasse Deckung findende und durch ein Vorzugspfandrecht nach § 13c WEG 1975 bzw. § 27 WEG 2002 besicherte Forderungen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
An Zubehör werden die Einbauküche sowie die Sanitäreinrichtungsgegenstände im Badezimmer und WC mitversteigert.
Zum Bewertungsstichtag bestand ein Wohnkostenrückstand von EUR 1.857,76.
Gemäß § 147 EO kann das Vadium ausschließlich in Form von Sparbüchern erlegt werden.
Die verpflichtete(n) Partei(en) hat(haben) nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet(n).
An die dinglich Berechtigten , insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Die verpflichtete(n) Partei(en) haben die Besichtigung der Liegenschaft samt Zubehör durch Kaufinteressenten zu gestatten. Auch Dritte haben die Besichtigung zu dulden.
Zur Nachricht:
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Schätzungsgutachten und eine
Kurzfassung ist aus der Ediktsdatei zu ersehen (www.edikte.justiz.gv.at).
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in die Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schulderns einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der
Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
04002 Baden
719
36
Dammgasse 8/4
2500 Baden
Eigentumswohnung
Gegenstand der Bewertung ist eine Eigentumswohnung in einer Wohnhausanlage in der Stadt Baden im Bundesland Niederösterreich, im Osten von Österreich.
Die Wohnhausanlage besteht aus zwei Wohnblöcken, parallel zur Waltersdorfer Straße besteht ein dreigeschossiges Gebäude, parallel zur Dammstraße ein viergeschossiges Wohnhaus. Die Hauseingänge und Stiegenhäuser sind straßenseitig angeordnet. Das Wohngebäude in der Waltersdorfer Straße, ist laut Lageplan als „Stiege 1“ bezeichnet und weist sechs Wohnungen auf – je zwei pro Geschoss. Das in der Dammstraße gelegene Wohngebäude trägt die Bezeichnung „Stiege 2“ und hat vier Geschosse mit acht Wohnungen. Die gesamte Anlage hat somit 14 Wohnungen.
Die bewertungsgegenständlichen Anteile B-LNR 36 umfassen die Wohnung W 4 Stiege II.
Die Wohnung befindet sich im 1. Stock des an der Dammgasse gelegenen Wohnblocks mit der Bezeichnung „Stiege 2“. Die Wohnung besteht aus
• Vorraum
• Abstellraum
• WC
• Küche
• Essraum
• Wohnraum
• Kinderzimmer
• Schlafzimmer
• Badezimmer
• Zwischenflur
Die Wohnfläche beträgt laut baugenehmigten Auswechslungsplan 80,11 m² zuzüglich eines Balkons mit 2,75 m².
Die Wohnung ist befristet vermietet.
1.737 m²
80,11 m²
194.000,00 EUR
0,00 EUR
19.400,00 EUR
97.000,00 EUR