Versteigerung - Objekt 1
5 E 687/25s
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
09.04.2026
am 26.05.2026 um 11:00 Uhr
Bezirksgericht Freistadt, Hauptplatz 21, 4240 Freistadt, Saal I, 1. Stock
05-760121-27130
Die Festlegung eines Besichtigungstermines durch das Gericht erfolgt nur über rechtzeitigen, spätestens zwei Wochen vor dem Termin gestellten Antrag des betreibenden Gläubigers oder eines Bietinteressenten (§ 176 Abs 2 EO).
Das Schätzungsgutachten des Sachverständigen ist aus der Ediktsdatei ersichtlich.
Weiters kann während der für den Parteienverkehr vorgesehenen Amtsstunden (Montag bis Freitag, 8:00 bis 12:00 Uhr) beim Bezirksgericht Freistadt, Zimmer 14, 1. Stock, Einsicht genommen werden. Ablichtungen des Schätzungsgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich.
Die Liegenschaft unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz.
Eine Mitteilung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG wurde nicht abgegeben.
41015 Matzelsdorf
36
.59
.60
1383/2
1385
1389
1392
1398
1407/1
1410/1
1470
1484/1
1492
1493/1
1500
1502
1503/1
1505
1507
1511
3,4
Matzelsdorf 16
4212 Neumarkt im Mühlkreis
land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft
Bei der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft handelt es sich um eine Land- und Forstwirtschaft bestehend aus einem ursprünglichen Mühlviertler Dreikanthof, Nebengebäuden und land- und forstwirtschaftlichen Flächen.
Der Betrieb wird derzeit sehr intensiv als rinderhaltender Betrieb geführt. Schwerpunkt ist die Milcherzeugung. Für diese intensive Bewirtschaftung werden größere Flächen zugepachtet, da der Eigengrund dafür nicht ausreicht.
Die Landwirtschaft wird derzeit so geführt, dass diese irgendwie weiter läuft. Von einer ordentlichen Betriebsführung kann nicht gesprochen werden. Dementsprechend ist der Zustand der gesamten Betriebsausstattung.
Der Betrieb wird konventionell geführt.
258.784 m²
2.061.700,00 EUR
Laut Aufstellung im Gutachten des Sachverständigen (Seite 59 folgende)
558.900,00 EUR
206.170,00 EUR
1.030.850,00 EUR
Bitte Langgutachten lesen!
Das Vadium ist in Form eines Sparbuches zu erlegen.
Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug bzw. Spezialvollmacht sind mitzubringen.
nicht verfügbar
nicht verfügbar
nicht verfügbar
