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Dienststelle:

BG Krems an der Donau (121)

Aktenzeichen:

9 E 16/23s

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Bekannt gemacht am:

02.04.2026

Versteigerungstermin:

am 20.05.2026 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Krems/Donau, Erdgeschoß, Saal E

Telefonkontakt:

02732/809 393 502, Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Besichtigungszeit:

Der Verpflichtete sowie Dritte haben die Besichtigung der Liegenschaften und ihres Zubehörs grundsätzlich zu dulden. Wird die Besichtigung verweigert, kann bis 14 Tage vor dem Versteigerungstermin ein Besichtigungstermin beim Bezirksgericht beantragt werden.

Sonstiges:

Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: keine Lasten.
Zu der genannten Liegenschaft gehört kein Zubehör. Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Das Vadium beträgt 10 % vom Schätzwert und kann nur in Form von Sparbüchern erlegt werden. Bieter haben sich durch Vorlage eines Reisepasses auszuweisen.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Ediktsdatei eine Langfassung des Schätzungsgutachtens zu finden ist. (§ 170 Z 7 EO n.F.), in Abänderung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen gem. § 146 Abs. 1 Z 5 EO, wonach das geringste Gebot in Höhe des Schätzwertes (EUR 1.200.000,00) festgelegt wird.


Grundbuch:

12132 Stein

EZ:

839

BLNr:

3

Liegenschaftsadresse:

Undstraße 4

PLZ/Ort:

3500 Krems an der Donau


Kategorie(n):

gemischt genutztes Haus

Beschreibung (WE):

Gegenständliches Objekt liegt direkt östlich des Stadtzentrums von Krems an der Donau, direkt im Norden an die Undstraße angrenzend.
Die Wohnhausanlage besteht aus einem Kellergeschoß, einem Erdgeschoß, einem ersten Obergeschoß und einem Dachgeschoß (nicht ausgebaut).
Im Kellergeschoß gegenständlichen Objektes befindet sich das Lager Top 5, im Erdgeschoß befinden sich die Wohnung Top 1 und das Büro Top 2, im ersten Obergeschoß liegen die Wohnungen Top 3 und Top 4.
Die Wohnungen/Räumlichkeiten waren zum Bewertungsstichtag in unterschiedlichem Erhaltungszustand. Während die Objekte im Kellergeschoß sowie im Erdgeschoß weitgehend ordnungsgemäß erhalten sind und keine Instandsetzungsrückstaue bestehen, müssen bei den Wohnungen Top 3 und Top 4 maßgebliche Erneuerungen und Ausbaue gemacht werden.

Grundstücksgröße:

779 m²


Schätzwert:

1.200.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

120.000,00 EUR

Geringstes Gebot:

1.200.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

~ Ausbau im Dachgeschoß
Gegenständliches Wohnhaus hat eine sehr geringe Dachneigung, demnach sind die lichten Höhen im Dachgeschoß sehr gering. Aus diesem Grunde erscheint es wirtschaftlich nicht sinnvoll, dass Dachgeschoß gegenständlichen Wohnhauses auszubauen. Dies wurde vorliegender Bewertung unterstellt, sollte dies nicht zutreffen, so würde sich der in vorliegendem Gutachten ausgewiesene Verkehrswert allenfalls entsprechend verändern.
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~ Nutzflächen
Betreffend die Räumlichkeiten im Kellergeschoß im gegenständlichen Wohnhaus bestehen Differenzen zwischen der von der verpflichteten Partei übergebenen Zinsliste mit Stand 01.01.2024 und dem vom Verpflichteten übergebenen Grundrissplan. Die zu den Wohnungen Top 1 und Top 2 zugehörigen, zugänglichen Kellerabteile wurden anlässlich der Befundaufnahme vermessen. Die dabei ermittelten Nutzflächen dieser Kellerabteile sowie die Nutzflächen der übrigen Kellerräume lt. übergebenem Grundrissplan wurden vorliegender Bewertung unterstellt. Sollten diese nicht zutreffen, so würde sich der in vorliegendem Gutachten ausgewiesene Verkehrswert allenfalls entsprechend verändern.
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~ Hauptmietzinse
Teilweise weichen die Hauptmietzinse für gegenständliche Wohnung etwas von den Mietzinsen, welche in den bestehenden Mietverträgen eingetragen sind, ab. Bei einzelnen Wohnungen finden sich in der Zinsliste etwas niedrigere Hauptzinse. Für vorliegende Bewertung wurden die Hauptmietzinse aus der Zinsliste mit Stand 01.01.2024 unterstellt. Dies insbesondere deshalb, weil davon ausgegangen wurde, dass diese in der Mietzinsliste vom 01.01.2024 eingetragenen Hauptmietzinse konkludent mit den Mietern als vereinbart gelten. Dies wurde vorliegender Bewertung unterstellt. Sollte dies nicht zutreffen, würde sich der in vorliegendem Gutachten ausgewiesene Verkehrswert entsprechend verändern.
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~ Kaution
Wie aus den abgeschlossenen Mietverträgen ersichtlich, wurden anlässlich der Vermietung dem Verpflichteten für einzelnen Bestandobjekte Kautionen übergeben. Da es sich der Kenntnis des Sachverständigen entzieht, ob der Verpflichtete nach einer Versteigerung dem neuen Eigentümer der Liegenschaft diese Kautionen weitergeben wird, werden in vorliegendem Gutachten die übergebenen Kautionen der Höhe nach lediglich angeführt, diese sind jedoch beim ausgewiesenen Verkehrswert der Liegenschaft nicht berücksichtigt bzw. nicht in Abzug gebracht.
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Beachten Sie bitte die Langfassung des Gutachtens, in diesem sind die bewertungsrelevanten Grundlagen detailliert beschrieben (als pdf-Datei abrufbar)
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Foto(s):

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Ausdruck vom: 18.04.2026 16:40:03 MESZ