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Dienststelle:

BG Deutschlandsberg (610)

Aktenzeichen:

105 E 45/25b

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

13.08.2026

Versteigerungstermin:

am 21.9.2026 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Deutschlandsberg, Verhandlungssaal III, Erdgeschoss

Telefonkontakt:

03462/2435

Sonstiges:

Grundbuch: 61067 Vochera an der Laßnitz
Einlagezahl: 135
Anteile: 110/371, mit welchen Wohnungseigentum an W 1 (altbestehendes Wohnhaus mit der Adresse 8522 Groß St. Florian, Tanzelsdorferstraße 41) untrennbar verbunden ist
Bezeichnung der Liegenschaft:
Liegenschaft EZ 135 KG 61067 Vochera an der Laßnitz bestehend aus dem Grundstück 311/3 und dem altbestehenden Wohnhaus mit der Adresse 8522 Groß St. Florian, Tanzelsdorferstraße 41 (W 1).
Das Grundstück 311/3 im katastralen Ausmaß von 2.125 m² ist annähernd rechtecksförmig konfiguriert und weist im Wesentlichen ebene Geländeverhältnisse auf. Die Bebauung umfasst das altbestehende Wohnhaus 8522 Groß St. Florian, Tanzelsdorferstraße 41, bestehend aus Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss, und das aufgrund einer Baubewilligung vom 17.10.2006 errichtete Wohnhaus Tanzelsdorferstraße 39, bestehend aus Kellergeschoss, Erdgeschoss und Dachgeschoss.
Bei den nicht bebauten Grundstücksflächen handelt es sich im Wesentlichen um Grünflächen.
An der Liegenschaft wurde derart Wohnungseigentum begründet, dass das altbestehende Wohnhaus mit der ON 41 das Wohnungseigentumsobjekt W 1 darstellt, welchem die umgebende Grünfläche als Zubehör zugeordnet wurde, und das Wohnhaus mit der ON 39 mit einer deutlich größeren Grünfläche als Zubehör das (andere) Wohnungseigentumsobjekt W 2.
Beim Wohnhaus W 1 handelt es sich um Altbestand, welcher aufgrund einer Baubewilligung vom 22.04.1985 geringfügig im Erdgeschoss an der Nordwestseite erweitert wurde, auch wurde der Dachraum über dieser Erweiterung zu Aufenthaltszwecken ausgebaut.
Die Benützungsbewilligung für dieses Bauvorhaben wurde mit Bescheid vom 20.03.2002 erteilt, wobei in der Benützungsbewilligung festgestellt wird, dass zu dem bereits bestehenden Zimmer (im Dachgeschoss) eine Diele, ein Zimmer und ein Bad eingebaut wurden, wobei für das neu ausgebaute Zimmer keine Benützungsbewilligung erteilt werden kann, da die erforderliche Raumhöhe nicht erreicht wird.
Das Gebäude mit der ON 39 (W 2) wurde als Zubau zum Altbestand ON 41 (W 1) bewilligt wurde, welcher eine bauliche Verbindung im Erdgeschoss durch einen Anbau vorsah. Diese bauliche Verbindung wurde nicht ausgeführt, sehr wohl aber bei der Nutzwertermittlung und Wohnungseigentumsbegründung berücksichtigt.
Inwieweit dadurch der erteilte Baukonsens für den Zubau entfällt und das begründete Wohnungseigentum mit Nichtigkeit behaftet ist, ist rechtlich fraglich. Hinzuweisen ist auf das diesbezügliche Risiko für einen Ersteher!
Die Beheizung erfolgt über die im Nachbargebäude mit der ON 43 (EZ 42 KG 61067 Vochera an der Laßnitz) bestehende Heizanlage, zur Wärmeaustragung im Wohnhaus ON 41 (W 1) sind Radiatoren ersichtlich, wobei die Heizleitungen teilweise auf Putz verlaufen. Bei einer anzunehmenden separaten Verwertung der Liegenschaft EZ 42 und der Anteile an der Liegenschaft EZ 135 ist von der Notwendigkeit der Errichtung einer eigenen Heizquelle für ON 41 (W 1) auszugehen.
Zur Liegenschaft EZ 135 KG 61067 Vochera an der Laßnitz bzw. zu den 110/371-Anteilen an dieser Liegenschaft, mit welchen Wohnungseigentum an W 1 (altbestehendes Wohnhaus mit der Adresse 8522 Groß St. Florian, Tanzelsdorferstraße 41) untrennbar verbunden ist, gehört kein Zubehör.
Das hinsichtlich der 110/371-Anteile an der Liegenschaft EZ 135 KG 61067 Vochera an der Laßnitz, mit welchen Wohnungseigentum an W 1 (altbestehendes Wohnhaus mit der Adresse 8522 Groß St. Florian, Tanzelsdorferstraße 41) untrennbar verbunden ist, zu CLNr. 3 und 4 – zugunsten Franz Aldrian und Silvia Aldrian –einverleibte Wohnungsrecht und Ausgedinge wurden vom Sachverständigen mit insgesamt EUR 385.800,00 bewertet. Diese Rechte sind vom Ersteher in Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen, sofern sie im Meistbotdeckung finden.
Hinsichtlich der Ausgestaltung der eingeräumten Wohnungs- und Ausgedingsrechte wird auf den zugrunde liegenden Übergabsvertrag vom 28.12.2000 verwiesen.
Auf die im A2-Blatt unter LNR 2a ersichtlich gemachte Grunddienstbarkeit des Gehens und Fahrens über das Grundstück 311/4 wird hingewiesen.
Weiters wird auf das Vorkaufsrecht zu C-LNr. 10a hingewiesen.
Schätzwert der Liegenschaft: EUR 119.000,00
Geringstes Gebot: EUR 59.500,00
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt hinsichtlich der 110/371-Anteile an der Liegenschaft EZ 135 KG 61067 Vochera an der Laßnitz, mit welchen Wohnungseigentum an W 1 (altbestehendes Wohnhaus mit der Adresse 8522 Groß St. Florian, Tanzelsdorferstraße 41) untrennbar verbunden ist, EUR 11.900,00 und ist ausschließlich in Form einer Sparurkunde, welche nach Möglichkeit nur eine Einlage in Höhe des Vadiums aufweisen soll, zum Versteigerungstermin zu erlegen. Bargeld wird nicht akzeptiert!


Grundbuch:

61067 Vochera an der Laßnitz

EZ:

135

Grundstücksnr.:

311/3

BLNr:

1 (110/371-Anteile)

Liegenschaftsadresse:

Tanzelsdorferstraße 41

PLZ/Ort:

8522 Groß St. Florian


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

Näheres siehe Langgutachten!

Grundstücksgröße:

2.125 m²


Schätzwert:

119.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

11.900,00 EUR

Geringstes Gebot:

59.500,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Es wird empfohlen, in das beim BG Deutschlandsberg erliegende Langgutachten (samt Beilagen) Einsicht zu nehmen und einen Besichtigungstermin wahrzunehmen.
Hinsichtlich der Zufahrt über das Grundstück Nr. 311/4 ist eine Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens zu Gunsten der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft aus dem Grundbuch ersichtlich, nicht aber für das Straßenstück vom Rassachbach bis zum Weggrundstück Nr. 311/4. Da die Zufahrt über diese Fremdgrundstücke offensichtlich seit Langem derart erfolgt, wird angenommen, dass ein außerbücherliches Recht des Zuganges und der Zufahrt besteht (ungesicherte Annahme – Risiko eines Erstehers!). Anzumerken ist weiters, dass der nordwestlich des bewertungsgegenständlichen Wohnhauses bestehende, befestigte Freibereich nur über das Nachbargrundstück Nr. 311/5 erreichbar ist, wofür auch keine Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens aus dem Grundbuch ersichtlich ist.
Gemäß Mitteilung der Marktgemeinde Groß St. Florian besteht hinsichtlich des Wohnhauses mit der ON 41 aktuell ein Rückstand von € 244,35.
Anzumerken ist, dass das Gebäude mit der ON 39 (W 2) als Zubau zum Altbestand ON 41 (W 1) bewilligt wurde, welcher eine bauliche Verbindung im Erdgeschoss durch einen Anbau vorsah. Diese bauliche Verbindung wurde nicht ausgeführt, sehr wohl aber bei der Nutzwertermittlung und Wohnungseigentumsbegründung berücksichtigt. Inwieweit dadurch der erteilte Baukonsens für den Zubau entfällt und das begründete Wohnungseigentum mit Nichtigkeit behaftet ist, kann als Rechtsfrage vom fertigenden Sachverständigen nicht beurteilt werden. Hinzuweisen ist aber auf das diesbezügliche Risiko für einen Ersteher!
Die Beheizung erfolgt über die im Nachbargebäude mit der ON 43 (Liegenschaft EZ 42) bestehende Heizanlage, bei einer anzunehmenden separaten Verwertung der Liegenschaft EZ 42 und der Anteile an der Liegenschaft EZ 135 ist von der Errichtung einer eigenen Heizquelle für ON 41 (W 1) auszugehen (Richtwert für die Errichtung einer eigenen Heizquelle wurde bei der Berechnung des Bauwertes berücksichtigt).
Hinsichtlich der zu bezahlenden Wohn-, Betriebs- und Heizkosten liegen dem Sachverständigen keine Informationen vor, ebenso wenig zur Frage, ob und in welcher Höhe eine Reparaturrücklage besteht. Diesbezüglich kann sich für einen Ersteher des gegenständlichen Wohnungseigentumsobjektes ein Risiko ergeben!
Der Verkehrswert beträgt unter der Voraussetzung der gänzlichen Lastenfreiheit und unter den im Langgutachten angeführten Prämissen und Annahmen € 119.000,00, unter Berücksichtigung der in C-LNR 3a) und 4a) intabulierten Belastungen weisen die Liegenschaftsanteile keinen Wert auf!


Lageplan:

nicht verfügbar

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

nicht verfügbar


Alle Edikte zum Fall:

Versteigerung Liegenschaft EZ 42 (21.09.2026 10:00)

8522 Groß St. Florian, Tanzelsdorferstraße 43

Versteigerung Altbestehendes Wohnhaus W 1 (21.09.2026 10:00)

8522 Groß St. Florian, Tanzelsdorferstraße 41

Ausdruck vom: 15.08.2026 23:12:52 MESZ