Kurzgutachten
BG Deutschlandsberg ()
105 E 45/25b
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
61067 Vochera an der Laßnitz
135
311/3
1 (110/371-Anteile)
Tanzelsdorferstraße 41
8522 Groß St. Florian
Wohnungseigentumsobjekt
Näheres siehe Langgutachten!
2.125 m²
Das Wohnhaus Tanzelsdorferstraße 41 (W 1) ist wassermäßig, abwassermäßig und mit einer Stromversorgung aufgeschlossen, wobei betreffend die Abwasserentsorgung nicht eruiert werden konnte, inwieweit hinsichtlich der Gebäude ON 39 und ON 41 sowie des Nachbargebäudes ON 43 jeweils separate Anschlüsse bestehen; auch eine Einzelerfassung des Wasserverbrauches durch den Wasserverband Stainztal betreffend das Wohnhaus ON 41 erfolgt nicht, da dieses laut Information mitversorgt wird. Weiters soll eine Glasfaseraufschließung bestehen.
Altbestand; 22.04.1985: Geringfügige Erweiterung im Erdgeschoss an der Nordwestseite, auch wurde der Dachraum über dieser Erweiterung zu Aufenthaltszwecken ausgebaut.
Altbestand; 20.03.2002: Zu dem bereits bestehenden Zimmer (im Dachgeschoss) wurden eine Diele, ein Zimmer und ein Bad eingebaut, wobei für das neu ausgebaute Zimmer keine Benützungsbewilligung erteilt werden konnte, da die erforderliche Raumhöhe nicht erreicht wird.
Freiland
Das Erdgeschoss des Hauses ON 41 (W 1) wird von den Wohnungsberechtigten zu Wohnzwecken genutzt (Näheres siehe Langgutachten).
02.06.2026
119.000,00 EUR
kein Zubehör
Siehe Grundbuchauszug!
Es wird empfohlen, in das beim BG Deutschlandsberg erliegende Langgutachten (samt Beilagen) Einsicht zu nehmen und einen Besichtigungstermin wahrzunehmen.
Hinsichtlich der Zufahrt über das Grundstück Nr. 311/4 ist eine Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens zu Gunsten der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft aus dem Grundbuch ersichtlich, nicht aber für das Straßenstück vom Rassachbach bis zum Weggrundstück Nr. 311/4. Da die Zufahrt über diese Fremdgrundstücke offensichtlich seit Langem derart erfolgt, wird angenommen, dass ein außerbücherliches Recht des Zuganges und der Zufahrt besteht (ungesicherte Annahme – Risiko eines Erstehers!). Anzumerken ist weiters, dass der nordwestlich des bewertungsgegenständlichen Wohnhauses bestehende, befestigte Freibereich nur über das Nachbargrundstück Nr. 311/5 erreichbar ist, wofür auch keine Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens aus dem Grundbuch ersichtlich ist.
Gemäß Mitteilung der Marktgemeinde Groß St. Florian besteht hinsichtlich des Wohnhauses mit der ON 41 aktuell ein Rückstand von € 244,35.
Anzumerken ist, dass das Gebäude mit der ON 39 (W 2) als Zubau zum Altbestand ON 41 (W 1) bewilligt wurde, welcher eine bauliche Verbindung im Erdgeschoss durch einen Anbau vorsah. Diese bauliche Verbindung wurde nicht ausgeführt, sehr wohl aber bei der Nutzwertermittlung und Wohnungseigentumsbegründung berücksichtigt. Inwieweit dadurch der erteilte Baukonsens für den Zubau entfällt und das begründete Wohnungseigentum mit Nichtigkeit behaftet ist, kann als Rechtsfrage vom fertigenden Sachverständigen nicht beurteilt werden. Hinzuweisen ist aber auf das diesbezügliche Risiko für einen Ersteher!
Die Beheizung erfolgt über die im Nachbargebäude mit der ON 43 (Liegenschaft EZ 42) bestehende Heizanlage, bei einer anzunehmenden separaten Verwertung der Liegenschaft EZ 42 und der Anteile an der Liegenschaft EZ 135 ist von der Errichtung einer eigenen Heizquelle für ON 41 (W 1) auszugehen (Richtwert für die Errichtung einer eigenen Heizquelle wurde bei der Berechnung des Bauwertes berücksichtigt).
Hinsichtlich der zu bezahlenden Wohn-, Betriebs- und Heizkosten liegen dem Sachverständigen keine Informationen vor, ebenso wenig zur Frage, ob und in welcher Höhe eine Reparaturrücklage besteht. Diesbezüglich kann sich für einen Ersteher des gegenständlichen Wohnungseigentumsobjektes ein Risiko ergeben!
Der Verkehrswert beträgt unter der Voraussetzung der gänzlichen Lastenfreiheit und unter den im Langgutachten angeführten Prämissen und Annahmen € 119.000,00, unter Berücksichtigung der in C-LNR 3a) und 4a) intabulierten Belastungen weisen die Liegenschaftsanteile keinen Wert auf!
Mag. iur. Harald Ganster
8010 Graz, Brandhofgasse 22
Alle Edikte zum Fall:
8522 Groß St. Florian, Tanzelsdorferstraße 43
8522 Groß St. Florian, Tanzelsdorferstraße 41
