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Dienststelle:

BG Purkersdorf (019)

Aktenzeichen:

5 E 19/25f

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

21.04.2026

Versteigerungstermin:

am 02.07.2026 um 11:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Purkersdorf, 1 Stock, Zimmer 5

Besichtigungszeit:

1. Juli 2026, 14:00 bis 15:00 Uhr


Grundbuch:

01903 Mauerbach

EZ:

976

Grundstücksnr.:

274/5

BLNr:

1

Liegenschaftsadresse:

Waldgasse 35

PLZ/Ort:

3001  Mauerbach


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Auf dem Grundstück Nr. 274/5 sind
o ein Wohnhaus sowie
o Carport,
o Lagerraum/Werkstatt,
o Gartenhütte mit Sauna,
o gedeckter Sitzplatz,
o Garten-WC
o ein Schwimmbecken im Garten
errichtet.
Die Erschließung des Grundstücks mit dem Wohnhaus erfolgt über die angrenzende öffentliche Straße (Waldgasse).
Das Wohnhaus besteht aus
• Erdgeschoss
• Dachgeschoss

Grundstücksgröße:

1.238 m²

Objektgröße:

201,00 m²


Schätzwert:

670.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Zum Bewertungsstichtag war ersichtlich, dass im Wohnhaus Sanitäreinrichtung in zwei Badezimmern und je Geschoss eine Einbauküche vorhanden waren. Aufgrund des Alters wird dieses Zubehör nicht gesondert bewertet.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

0,00 EUR

Vadium:

67.000,00 EUR

Geringstes Gebot:

335.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Dieses Gutachten basiert auf den erhaltenen Unterlagen, erteilten Informationen und den getroffenen Annahmen.
Der vorstehende Verkehrswert wurde unter der Voraussetzung ermittelt, dass mir alle für die Bewertung maßgeblichen Umstände wahrheitsgemäß offengelegt wurden. Sollten nachträglich Umstände bekannt werden, von denen ich im Rahmen der gegenständlichen Gutachtertätigkeit keine Kenntnis erlangt habe, behalte ich mir vor, das gegenständliche Gutachten zu widerrufen bzw. abzuändern.
Das vorliegende Verkehrswertgutachten ist nicht für steuerliche Zwecke zu verwenden, sondern ist nur für den gegenständlichen Auftrag vorgesehen. Ich empfehle jedem potenziellem Erwerber, über die steuerlichen Aspekte eines Immobilienerwerbes fachlichen Rat einzuholen, da die diesbezüglichen Auswirkungen von der individuellen Steuersituation des Erwerbers abhängen. Weiters wird jedem Interessenten geraten, vor einem eventuellen Erwerb von der allenfalls durch das Gericht gebotenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, das Objekt selbst zu besichtigen, um sich ein eigenes Bild von der Immobilie zu machen.
Das Bewertungsgutachten umfasst 60 Seiten zuzüglich 47 Seiten Anhang inklusive Fotodokumentation.


Kurzgutachten:

Kurzgutachten Wohnhaus

Foto(s):

Foto (110 KB)

Ausdruck vom: 25.04.2026 18:29:21 MESZ