Zuschlag mit Überbot - Wohnhaus
Berichtigte Fassung
Aktenzeichen:
11 E 3/25b
wegen:
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Letzte Änderung am:
01.10.2025
Die Liegenschaft(en) Grundbuch
65104 Judenburg EZ 143
Grundstücksnr. 87/15; BLNr. 1
8723 Kobenz, Farracher Siedlung 18
samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 120.000,00 EUR zugeschlagen.
Überbote können binnen 14 Tagen nach dieser Verlautbarung bei diesem Gericht angebracht werden.
Das Überbot muss sich mindestens auf einen Betrag von 150.000,00 EUR stellen.
Sonstiges:
Der Zuschlag kann nicht mehr durch ein Überbot unwirksam gemacht werden.
Der Zuschlag vom 03.09.2025 ist rechtswirksam.
Kurzgutachten:
Langgutachten:
Lageplan:
Ausdruck vom: 12.10.2025 15:39:53 MESZ