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Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Liesing (018)

Aktenzeichen:

9 E 6/24v

wegen:

Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft

Letzte Änderung am:

20.01.2025

Versteigerungstermin:

am 14.03.2025 um 10:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Liesing, Haeckelstraße 8, 1230 Wien, Saal II (1. Stock)

Telefonkontakt:

+4318697647 - 46

Besichtigungszeit:

03.03.2025 um 08:00 Uhr an Ort und Stelle, in Anwesenheit eines Gerichtsvollziehers, ohne Beiziehung eines Aufsperrdienstes
Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung der
Liegenschaft zu gestatten (§ 176 Abs. 1 EO).
Sollte der Zugang nicht gewährleistet werden, kann
über rechtzeitigen Antrag eines Bietinteressenten oder
des betreibenden Gläubigers ein Besichtigungstermin
mit Schlosser festgesetzt werden.

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Mo - Fr : 08:00 - 12:00 Uhr
Zimmer 7 / Erdgeschoss

Sonstiges:

Objektgröße umfasst die Nutzflächen aller Geschoße.
Es wird empfohlen von der Besichtigungsmöglichkeit Gebrauch zu machen.


Grundbuch:

01803 Inzersdorf

EZ:

226

Grundstücksnr.:

557/2

BLNr:

5+6

Liegenschaftsadresse:

Stuppöckgasse 2 / Anton-Baumgartner-Straße 14

PLZ/Ort:

1230 Wien


Kategorie(n):

gewerbliche Liegenschaft

Beschreibung (WE):

KFZ-Werkstätte mit Lager- und Büroräumlichkeiten.
Erdgeschoß, tw. 1 Stock, tw. Dachboden.
Gas-Etagenheizung, Radiatoren, Lufttauscher.
Die gesamte Liegenschaft ist unbefristet vermietet.
Teile des Gebäudes werden durch einen prekaristischen Nutzer (unentgeltlich) in Anspruch genommen.

Grundstücksgröße:

600 m²

Objektgröße:

645,33 m²


Ausrufpreis:

389.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

38.900,00 EUR

Geringstes Gebot:

389.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Unter dem Ausrufpreis findet ein Verkauf nicht statt.
Alle Bieter müssen einen gültigen Lichtbildausweis
und einen Staatsbürgerschaftsnachweis (v.a.
Reisepass, NICHT Führerschein, NICHT
Berufsausweise) vorlegen. Auf das Wr.
AusländergrunderwerbsG wird hingewiesen.
Vollmachten müssen beglaubigt sein.
VADIUM: Es werden ausschließlich Sparbücher (keine Sparkarten oder Sparkonten) akzeptiert, die mit
Losungswort gesichert sind oder auf den Namen des
identifizierten Kunden lauten.
Die Parteien habe keine Erklärung im Sinn des § 6
Abs.1 Z.9 lit.a UStG 1994 abgegeben.
Die Rechte dinglich Berechtigter bleiben von der
Versteigerung unberührt. Da es sich um die
Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft
handelt ist nach § 352a Abs. 2 EO das Pfandrecht
CLNr. 19 vom Ersteher zu übernehmen (dh. zuzüglich
zum Meistbot zu bezahlen).
Zur Höhe des aushaftenden Darlehens wurde im
Sachverständigengutachten, Seite 24, folgendes
angeführt:
„Mit Mail vom 21.06.2024 übermittelt der Vertreter des
Pfandgläubigers Dr. Arno Tertschnig ein Mail, dass
zum Stichtag 06.06.2024 namens seiner Mandantin
eine Last von € 359.333,33 aufscheint. Die Raiffeisen
Regionalbank Mödling eGen übermittelt ein Mail am
24.06.2024, dass noch offene Forderungen per
06.06.2024 (Stichtag) ein Betrag in Höhe von €
362.056,89 aushaften. Auf diese geringe
Unstimmigkeit wird hingewiesen, es wird der Betrag
des Mails der Bank in der Bewertung angesetzt.“


Foto(s):

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Bekannt gemacht am 20.1.2025

Sonstiges Edikt

"Ort und Zeit der Besichtigung" von - Besichtigungstermin wird noch bekanntgegeben - , an Ort und Stelle, in Anwesenheit eines, Gerichtsvollziehers, ohne Beiziehung eines, Aufsperrdienstes, Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung der, Liegenschaft zu gestatten (§ 176 Abs. 1 EO)., Sollte der Zugang nicht gewährleistet werden, kann, über rechtzeitigen Antrag eines Bietinteressenten oder, des betreibenden Gläubigers ein Besichtigungstermin, mit Schlosser festgesetzt werden. auf 03.03.2025 um 08:00 Uhr an Ort und Stelle, in Anwesenheit eines Gerichtsvollziehers, ohne Beiziehung eines Aufsperrdienstes, Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung der, Liegenschaft zu gestatten (§ 176 Abs. 1 EO)., Sollte der Zugang nicht gewährleistet werden, kann, über rechtzeitigen Antrag eines Bietinteressenten oder, des betreibenden Gläubigers ein Besichtigungstermin, mit Schlosser festgesetzt werden. geändert.


Ausdruck vom: 14.03.2025 06:49:23 MEZ