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Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Liesing (018)

Aktenzeichen:

9 E 34/25p

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Letzte Änderung am:

18.03.2026

Versteigerungstermin:

am 20.05.2026 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Liesing, Haeckelstraße 8, 1230 Wien, Saal II (1. Stock)

Telefonkontakt:

+4318697647-46

Besichtigungszeit:

12.05.2026 - 08:00 Uhr
an Ort und Stelle, in Anwesenheit eines Gerichtsvollziehers, ohne Beiziehung eines Schlossers.
Die Besichtigung ist grundsätzlich von der verpflichteten Partei und Dritten zu dulden.
Sollte der Zugang nicht gewährleistet werden, kann über rechtzeitigen Antrag eines Bietinteressenten oder des betreibenden Gläubigers ein Besichtigungstermin mit Schlosser festgesetzt werden.

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Mo - Fr : 08:00 - 12:00 Uhr
Zimmer 7 / Erdgeschoss
Gegen Kostenersatz können Ablichtungen
angefertigt werden.

Sonstiges:

Die Objektgröße umfasst die Nutzfläche des Dach- und Galeriegeschoßes.
Es wird empfohlen von der Besichtigungsmöglichkeit Gebrauch zu machen.


Grundbuch:

01801 Atzgersdorf

EZ:

181

BLNr:

21

Liegenschaftsadresse:

Anton-Heger-Platz 2

PLZ/Ort:

1230 Wien


Kategorie(n):

Eigentumswohnung

Beschreibung (WE):

2-geschoßige Wohnung im Dachgeschoß (über 2. Stock), Erschließung über Stiegenhaus.
Interne Stiege zum Galeriegeschoß.
DG: Vorraum, Bad, WC, 2 Zimmer (ein Zimmer im Plan mit Wohnküche bezeichnet).
GG: Wohnküche, Terrasse.
Ausrichtung gegen Norden und Süden.
Gas-Etagenheizung, Radiatoren.
Sprechanlage/Türöffner fehlt.
Klimatisierung im Galeriegeschoß.
Durchschnittlich guter Erhaltungszustand der Wohnung.
Instandhaltungen in allgemeinen Gebäudebereiche vorzusehen, siehe Langgutachten.
In Benützung durch Wohnungsgebrauchsberechtigte.

Grundstücksgröße:

460 m²

Objektgröße:

91,63 m²


Schätzwert:

266.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

26.600,00 EUR

Geringstes Gebot:

133.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Unter Anrechnung auf das Meistbot ist allenfalls zu übernehmen (§200 Abs. 1 EO):
• CLNr. 32: WOHNUNGSGEBRAUCHSRECHT gem Pkt Drittens Vereinbarung 2017-10-12 für
Martha Schmidt geb 1937-02-13
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
• Die sich aus dem Wohnungseigentum ergebenden Beschränkungen (§11 Abs. 3 WEG)
• Die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft oder eines Miteigentümers soweit diese dem gesetzlichen Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 27 Abs 3 WEG)
Alle Bieter müssen einen gültigen Lichtbildausweis und einen Staatsbürgerschaftsnachweis (v.a. Reisepass, NICHT Führerschein, NICHT Berufsausweise) vorlegen. Auf das Wr. AusländergrunderwerbsG wird hingewiesen. Vollmachten (Spezialvollmacht!) müssen beglaubigt sein.
VADIUM: Es werden ausschließlich Sparbücher (keine Sparkarten oder Sparkonten) akzeptiert, die mit Losungswort gesichert sind oder auf den Namen des identifizierten Kunden lauten.
Die Parteien haben keine Erklärung im Sinn des § 6 Abs.1 Z.9 lit.a UStG 1994 abgegeben.


Foto(s):

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Bekannt gemacht am 18.3.2026

Sonstiges Edikt

"Ort und Zeit der Besichtigung" von Termin wird noch bekanntgegeben , an Ort und Stelle, in Anwesenheit eines Gerichtsvollziehers, ohne Beiziehung eines Schlossers., Die Besichtigung ist grundsätzlich von der verpflichteten Partei und Dritten zu dulden., Sollte der Zugang nicht gewährleistet werden, kann über rechtzeitigen Antrag eines Bietinteressenten oder des betreibenden Gläubigers ein Besichtigungstermin mit Schlosser festgesetzt werden. auf 12.05.2026 - 08:00 Uhr , an Ort und Stelle, in Anwesenheit eines Gerichtsvollziehers, ohne Beiziehung eines Schlossers., Die Besichtigung ist grundsätzlich von der verpflichteten Partei und Dritten zu dulden., Sollte der Zugang nicht gewährleistet werden, kann über rechtzeitigen Antrag eines Bietinteressenten oder des betreibenden Gläubigers ein Besichtigungstermin mit Schlosser festgesetzt werden. geändert.


Ausdruck vom: 20.04.2026 12:40:41 MESZ