Versteigerung - Wohnung Stg 2 W 7+8
9 E 11/24d
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
23.04.2025
am 24.06.2025 um 10:00 Uhr
1230 Wien, Haeckelstraße 8, Saal II (1.Stock)
+4318697647-46
17.6.2025, 16.00 Uhr an Ort und Stelle
Die Besichtigung ist grundsätzlich von der
verpflichteten Partei und Dritten zu dulden.
Sollte der Zugang nicht gewährleistet werden, kann
über rechtzeitigen Antrag eines Bietinteressenten oder
des betreibenden Gläubigers ein Besichtigungstermin
mit Schlosser festgesetzt werden.
Mo - Fr : 08:00 - 12:00 Uhr
Zimmer 7 / Erdgeschoss
Gegen Kostenersatz können Ablichtungen
angefertigt werden.
Die Objektgröße umfasst die Wohnungsgröße.
Es wird empfohlen von der Besichtigungsmöglichkeit Gebrauch zu machen.
01805 Liesing
232
118
Ketzergasse 286, Josef-Kutscha-Gasse 24
1230 Wien
Eigentumswohnung
Lage im 2. Stock, erreichbar über Stiegenhaus ohne Lift.
Vorraum, 2 Zimmer (dv. 1 Durchgangszimmer), Kabinett, AR, Bad, WC, Küche.
Überwiegende Ausrichtung zur Ketzergasse (etwa Südosten).
Küche gegen Hof ausgerichtet.
Bad und WC sind innenliegend, klein dimensioniert und unbelichtet.
Gas-Etagenheizung, Radiatoren.
Durchschnittlicher Erhaltungszustand.
Fassade stirnseitig gegen Ketzergasse 288 nicht gedämmt.
84,18 m²
296.000,00 EUR
kein Zubehör
29.600,00 EUR
148.000,00 EUR
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht
statt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu
übernehmen:
- Die sich aus dem Wohnungseigentum
ergebenden Beschränkungen (§11 Abs. 3
WEG)
- Die in der Verteilungsmasse nicht Deckung
findenden Forderungen der
Wohnungseigentümergemeinschaft oder eines
Miteigentümers soweit diese dem gesetzlichen Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 27 Abs 3
WEG)
Alle Bieter müssen einen gültigen Lichtbildausweis
und einen Staatsbürgerschaftsnachweis (v.a.
Reisepass, NICHT Führerschein, NICHT
Berufsausweise) vorlegen. Auf das Wr.
AusländergrunderwerbsG wird hingewiesen.
Vollmachten (=Spezialvollmacht!) müssen beglaubigt
sein.
VADIUM: Es werden ausschließlich Sparbücher
(keine Sparkarten oder Sparkonten) akzeptiert, die mit
Losungswort gesichert sind oder auf den Namen des
identifizierten Kunden lauten.
Die verpflichtete Partei hat keine Erklärung im Sinn
des § 6 Abs.1 Z.9 lit.a UStG 1994 abgegeben.