Versteigerung - Wohnung Top 11
22 E 57/25w
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
16.10.2026
am 11.12.2026 um 13:30 Uhr
Bezirksgericht Josefstadt, Florianigasse 8, 1080 Wien, Erdgeschoss, Saal A
01/40177/309000 - Servicecenter
Nach Terminvereinbarung unter 01 40177/30 90 00, im Servicecenter des Bezirksgerichts Josefstadt, Florianigasse 8, 1080 Wien
Es wird empfohlen in das Langgutachten Einsicht zu nehmen.
01002 Alsergrund
752
77
Pramergasse 12 ident Müllnergasse 27
1090 Wien
Wohnungseigentumsobjekt
Objekte in Mehrparteienhaus aus Bj. 1887 in 1090 Wien,
Pramergasse 12 / Müllnergasse 27; Eckparzelle mit
Keller, Erdgeschoss, Mezzanin und drei Obergeschossen
sowie nachträglich ausgebautem Dachgeschoss; guter
Gesamtzustand; Lift vorhanden.
zentrale Lage mit guter Anbindung an den öffentlichen
Verkehr;
Aufteilung der Aufwendungen nach Information der
Hausverwaltung (Brichard Immobilien GmbH) anhand der
Nutzfläche (S. 59f des Gutachtens). Rücklage nach
Information der Hausverwaltung im Jänner 2026
EUR 26.000,--.
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86/2382 Anteile, BLNr. 77, Wohnungseigentum an Top 11
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Wohnung im Mezzanin; Nutzfläche 92,25 m²; bestehend aus Vorraum, Küche, Bad, zwei Zimmern, Kabinett und WC; straßenseitig Richtung Prammergasse ausgerichtet.
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Beheizung mittels von derzeitigen Mietern eingebrachter Elektroheizung und Heizwertgerät; Radiatoren vorhanden und können nach Aussage der derzeitigen Mieter wieder in Betrieb genommen werden. Wohnung insgesamt in gutem Zustand; Küche, Bad und WC wurden durch derzeitige Mieter saniert, daher in sehr gutem Zustand.
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Ist-Zustand weicht von Konsensplan der Baubehörde ab!
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Unbefristetes Bestandverhältnis seit 01.03.1977; Gesamtmietzins brutto monatlich EUR 494,57; keine Informationen über Kaution.
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Wohnbeitragsvorschreibung mit Jänner 2026 monatlich EUR 310,38 inkl. USt (Reparatur-Fond + Betriebskosten).
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Es wird explizit auf das ausführliche Gutachten hingewiesen!
648 m²
92,25 m²
150.000,00 EUR
kein Zubehör
15.000,00 EUR
75.000,00 EUR
Es wird empfohlen ins Langgutachten Einsicht zu nehmen.
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Als Sicherheitsleistung kommen nur Sparbücher eines österreichischen oder eines im Wege der Dienstleistungsfreiheit tätigen Kreditinstituts aus dem EWR in Betracht. Bieter haben sich durch Vorlage eines Reisepasses und Staatsbürgerschaftsnachweises auszuweisen. Führerschein oder Personalausweis sind nicht ausreichend!
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Ohne Nachweis der Staatsbürgerschaft eines EU-Staats oder bereits erteilter Genehmigung nach dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz kann nicht an der Versteigerung teilgenommen werden!
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Bei dieser Versteigerung wird teilweise von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen abgewichen, weil BLNR 74 und 76 gemeinsam versteigert werden.
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An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek ob diesen Liegenschaften eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der angeschlossenen (umseitigen) Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
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Hingewiesen wird darauf, dass mit einer Forderungsanmeldung auch eine Bankverbindung samt Kontonummer für allfällige Zuweisungen aus dem Meistbot bekanntzugeben ist.
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Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können bei diesem Gericht eingesehen werden. Hier sind auch Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Eine Langfassung des Schätzgutachtens ist aus der Ediktsdatei zu ersehen.
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Der Verpflichtete hat in der Zeit zwischen der Bekanntmachung und der Vornahme der Versteigerung Kauflustigen die Besichtigung der Liegenschaft und ihres Zubehörs zu gestatten. Auch Dritte haben die Besichtigung zu dulden.
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VERBOTENE ABREDEN/Geldübergabe vor Versteigerung: Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder andere Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden. Immer wieder treten Personen vor der Versteigerung an Interessenten heran und verlangen von den Kauflustigen Beträge dafür, dass sie den Preis bei der Versteigerung nicht hinauftreiben. Dabei handelt es sich um ungültige Abreden. Die von Ihnen allenfalls zugesicherten Beträge können nicht rechtsgültig von Ihnen verlangt werden. Sie BRAUCHEN NICHTS ZAHLEN. Wenn sie etwas zahlen, können Sie es ZURÜCKVERLANGEN. Das STRAFBARE VERHALTEN kann das Gericht nur mit ihrer Hilfe beseitigen. Falls sie jemand vor der Versteigerung in diesem Sinn anspricht, wenden sie sich bitte – möglichst vor der Versteigerung – an den/die Exekutionsrichter(in).
nicht verfügbar
Alle Edikte zum Fall:
1090 Wien , Pramergasse 12 ident Müllnergasse 27
1090 Wien , Pramergasse 12 ident Müllnergasse 27
1090 Wien , Pramergasse 12 ident Müllnergasse 27



















