Versteigerung - Hotelbetrieb
30 E 7/24t
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
03.10.2025
am 10.11.2025 um 09:00 Uhr
Bezirksgericht Lienz, Hauptplatz 5, Verhandlungssaal 104, I. Stock
05 76014 3468-22
Der Verpflichtete hat die Besichtigung zu dulden.
Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden können von den Kauflustigen beim Bezirksgericht Lienz eingesehen werden.
85105 Prägten
506
2670, 2671, 2672/1, 2686, 3205
1
St. Andrä 73
9974 Prägraten
gewerbliche Liegenschaft
Hotelanlage - Familienhotel
bestehend aus 2 Untergeschossen, einem Erd- und 3 Obergeschossen.
Neben den Apartments mit inges. 77 Betten bestehen die üblichen Räumlichkeiten wie Rezeption, Speisesaal, Gästeräume, Bar mit Buffet und in den Untergeschossen ein Kinderspiel- sowie ein Wellnessbereich mit Hallenbad, Sauna, Massageräumen.
Im Gebäude befinden sich auch Privaträume, welche mit einem Wohnrecht belastet sind.
Auf den sehr großen Außenflächen besteht ein Kinderspielplatz, 24 PKW-Abstellplätze sind noch zu errichten.
10.033 m²
1.294.625,00 EUR
Einrichtung für die
Rezeption, Lounge, Gaststube, Zimmer, Wellness
154.625,00 EUR
129.462,50 EUR
647.312,50 EUR
Die Behebung des Objektes erfolgt von der Nachbarliegenschaft.
Die Behebung des Objektes erfolgt von der Nachbarliegenschaft
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei
Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen
Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Als Vadium werden nur Sparurkunden angenommen.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen
öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden,
widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Die verpflichtete Partei hat bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe
des Schätzwertes nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Ziff. 9 a UStG 1994 verzichtet