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Dienststelle:

BG Lienz (850)

Aktenzeichen:

30 E 7/24t

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

03.10.2025

Versteigerungstermin:

am 10.11.2025 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Lienz, Hauptplatz 5, Verhandlungssaal 104, I. Stock

Telefonkontakt:

05 76014 3468-22

Besichtigungszeit:

Der Verpflichtete hat die Besichtigung zu dulden.

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden können von den Kauflustigen beim Bezirksgericht Lienz eingesehen werden.


Grundbuch:

85105 Prägten

EZ:

506

Grundstücksnr.:

2670, 2671, 2672/1, 2686, 3205

BLNr:

1

Liegenschaftsadresse:

St. Andrä 73

PLZ/Ort:

9974 Prägraten


Kategorie(n):

gewerbliche Liegenschaft

Beschreibung (WE):

Hotelanlage - Familienhotel
bestehend aus 2 Untergeschossen, einem Erd- und 3 Obergeschossen.
Neben den Apartments mit inges. 77 Betten bestehen die üblichen Räumlichkeiten wie Rezeption, Speisesaal, Gästeräume, Bar mit Buffet und in den Untergeschossen ein Kinderspiel- sowie ein Wellnessbereich mit Hallenbad, Sauna, Massageräumen.
Im Gebäude befinden sich auch Privaträume, welche mit einem Wohnrecht belastet sind.
Auf den sehr großen Außenflächen besteht ein Kinderspielplatz, 24 PKW-Abstellplätze sind noch zu errichten.

Grundstücksgröße:

10.033 m²


Schätzwert:

1.294.625,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Einrichtung für die
Rezeption, Lounge, Gaststube, Zimmer, Wellness

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

154.625,00 EUR

Vadium:

129.462,50 EUR

Geringstes Gebot:

647.312,50 EUR


Sonstige Hinweise:

Die Behebung des Objektes erfolgt von der Nachbarliegenschaft.
Die Behebung des Objektes erfolgt von der Nachbarliegenschaft
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei
Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen
Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Als Vadium werden nur Sparurkunden angenommen.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen
öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden,
widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Die verpflichtete Partei hat bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe
des Schätzwertes nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Ziff. 9 a UStG 1994 verzichtet


Foto(s):

Foto siehe Langgutachten (18 KB)

Ausdruck vom: 16.10.2025 02:01:04 MESZ