Versteigerung - Wohnungseigentum
4 E 7/24t
Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft
25.10.2024
am 10.12.2024 um 10:00 Uhr
Verhandlungssaal C, Erdgeschoß
02167/2412-40
26.11.2024, 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Bezirksgericht Neusiedl am See, Untere Hauptstraße 57, 7100 Neusiedl am See
Montag - Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Die verpflichtete Partei hat auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 nicht verzichtet.
Das Vadium beträgt € 21.000,00 und ist beim Versteigerungstermin in Form eines Sparbuches zu erlegen.
01503 Heiligenstadt
241
367/4
404
Heiligenstädter Straße 81-87 ident Barawitzkagasse 27 ident Gallmeyergasse 18
1190 Wien
Eigentumswohnung
Die gegenständliche Wohnung Top W4 befindet sich im 1. Stock der Stiege 2.
Der gegenständliche Bauteil mit Stiege 1 und 2 besteht aus Kellergeschoß, Erdgeschoß und 9 Obergeschoßen.
Der barrierefreie Zugang zum Hauseingang der Stiege 2 erfolgt von der Barawitzkagasse über den zur Straße hin geöffneten, etwas abgesenkten Vorhof mit Rampe und befestigtem Gehweg entlang des Baukörpers. Der Hauseingang mit einer einflügeligen, verglasten Eingangstüre, seitlichen fixverglasten Elementen in Metallkonstruktion und rechts der Tür eingebautem Sprechanlagentableau liegt im gedeckten Bereich des Verbindungstraktes der beiden Längstrakte.
Die aufgehenden Bauteile bestehen aus vorgefertigten Großtafeln (Fertigteilbau, Stahlbeton/ keram. Tafeln), die Decken sind lt. Baubeschreibung als Stahlbetonrippendecken mit Füllkörpern (Rella-Hohlkörperdecke) hergestellt.
Das Stiegenhaus mit 2 Personenaufzügen befindet sich ungefähr in Gebäudemitte des Bauteils und seitlich der Bauteilmittelachse.
Die gegenständliche Wohnung befindet sich am Ende des Ganges und ist nur nach Osten, Richtung Vorhof Barawitzkagasse, orientiert mit dementsprechender etwas verkehrslauter Lage. Die Raumaufteilung entspricht im Wesentlichen dem Bestandsplan. Der Durchgang vom Wohnzimmer zur Küche ist als Durchreiche verbaut.
7.934 m²
67,67 m²
275.000,00 EUR
Die Bewertung der Liegenschaft beinhaltet grundsätzlich alle auf dem Grundstück errichteten Gebäude und das darin eingebaute und fix montierte Zubehör, insbesondere auch alle Gebäudeausstattungen wie z.B. Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallationen, samt deren Anlagen und Gerätschaften.
Im Verkehrswert sind auch alle anderen Baulichkeiten und Sonderbauwerke, wie z.B. die vorhandenen Außenanlagen, Einfriedungen, sämtliche Ver- und Entsorgungseinrichtungen, bzw. entsprechende Anlagen enthalten.
Bei nicht gesondert ausgewiesener Bewertung des o. a. Zubehörs ist dieses im Wertansatz des Gebäudewertes berücksichtigt.
Inventar, insbesondere Möbel, sind nicht Gegenstand dieser Wertermittlung.
kein Zubehör
21.000,00 EUR
210.000,00 EUR
Örtliche Besichtigung der Liegenschaft mit der Adresse 1190 Wien, Heiligenstädter Straße 81 – 87 / Stg. 2 / W 4 am 28.04.2022.
Der Bewertungsstichtag ist auch der Qualitätsstichtag.
Aufgrund der bei der Befundaufnahme getroffenen Feststellungen und unter Auswertung der dem Sachverständigen zur Verfügung gestellten Unterlagen bzw. der vom Sachverständigen durchgeführten ergänzenden Erhebungen und eingeholten Auskünfte wurde der Befund und das darauf aufbauende Gutachten zum Stichtag 16.11.2021 erstattet.
ÖNORMEN werden nur insoweit als Unterlage, Informationsquelle, Grundlage und Bewertungsvoraussetzung herangezogen, sofern im Befund bzw. im Gutachten zu einer ÖNORM auf einen konkreten Punkt bzw. ein konkretes Diagramm, Tabelle etc. explizit Bezug genommen wird. Die Erwähnung einer ÖNORM oder Teile einer ÖNORM bedeutet nicht, dass eine ÖNORM in ihrer Gesamtheit vom Sachverständigen angewendet wird.
Mit Verweis auf die Regelung des § 143 (2) EO, wonach bei Vorliegen
von Lasten, die auf den Ersteher von Rechtswegen über gehen, der
Wert zu ermitteln ist, den die Liegenschaft bei Aufrechterhaltung der
Last hat, sind diese Lasten gegebenenfalls vom unbelasteten
Verkehrswert in Abzug zu bringen, da sie den Wert der Liegenschaft
mindern.
Wie unter Punkt 2.4. im Gutachten ausgeführt, sind keine Lasten für BLNr. 404 eingetragen und bestehen nach Angaben der Hausverwaltung per 24.03.2022 keine offenen Darlehen oder offene Förderungen bzw. Forderungen an die WEG. Die Instandhaltungsrücklage wird per Ende Februar 2022 mit rund EUR 422.000,-- angegeben.
Demnach fallen zum Stichtag keine dinglichen Forderung als dingliche
Lasten an.
Der Sachverständige weist potenzielle Erwerber darauf hin, dass aufgrund des
üblicherweise zeitlichen Auseinanderfallens des Bewertungsstichtages und des – meist nicht unwesentlich späteren – Erwerbsstichtages auf der Liegenschaft (weitere) dingliche offene Forderungen z. B. seitens der Gemeinde entstanden sein könnten und daher eine zusätzliche Erhebung vor Erwerb durch den potenziellen Erwerber zum Stand der eventuell bestehenden (weiteren) dinglichen offenen Forderungen empfohlen wird.