Versteigerung - Geschäftslokal
7 E 71/24f
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
02.07.2025
am 27.08.2025 um 09:30 Uhr
Bezirksgericht Klagenfurt, Saal E 17/Erdgeschoss
0463/5840 373 922 Petra Lenz
72127 Klagenfurt
20046
.295/1
1
Fleischmarkt 4
9020 Klagenfurt am Wörthersee
gewerbliche Liegenschaft
Die Liegenschaft liegt im Zentrum der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, in der südlichen Häuserzeile am Fleischmarkt.
Die Zufahrt zur Liegenschaft erfolgt über die Burggasse im Süden und ist nur über den Jacques-Lemans-Platz von Süden nach Nord und weiter von West nach Ost über den Fleischmarkt zur Bahnhofstraße möglich (Einbahnregelung).
Hochwertige Lage, repräsentativ, im Zentrum, mit relativ hoher Passantenfrequenz, Geschäft im Erdgeschoss, mit Parkplätzen in zumutbarerer Entfernung.
Die Liegenschaft ist mit einem nicht unterkellerten, eingeschossign, kleinen Geschäftsgebäude in geschlossener Bauweise bebaut und wird von den aus dem Luftbild ersichtlichen Grundstücken, Gebäuden und Straßen umgrenzt.
Die Liegenschaft ist vollständig verbaut.
Der Haupteingang/Geschäftseingang befindet sich im Norden.
Bei dem kleinen Geschäftsgebäude handelt es sich um ein altbestehendes Objekt, das aus einen Raum besteht und sich in einem dem Alter entsprechenden Bauzustand befindet.
Für die Erhaltung der Bausubstanz wurde zwar kontinuierlich etwas getan, das Gebäude entspricht jedoch nicht dem heutigen Baustandard und der Energieeffizienz.
26 m²
22,00 m²
119.000,00 EUR
kein Zubehör
11.900,00 EUR
59.500,00 EUR
Der Schätzwert ist exkl. USt.
Die Objektgröße von 22,00 m² stell die Nutzfläche des Geschäftslokals dar.
Kein Energieausweise.
Zum Wertdatum 11.02.2025 sind Abgabenrückstände bei den STW Klagenfurt von € 466,14 offen (Fernwärme und Strom).
Bei der Stadt Klagenfurt sind € 65,95 offen (Grundsteuer und Kanalgebühr).
Zum Bewertungsstichtag gibt es keinen eigenen Hauptwasserhahn mit Absperrventil und Zähler auf der bewertungsrelevanten Liegenschaft.
Lt. Angabe des Verpflichteten befindet der Hauptwasserhahn auf der angrenzenden Liegenschaft im Westen, Grundstück .295/2 (King of Kebab) mit einem Subzähler für die bewertungsrelevante Liegenschaft.
Zum Bewertungsstichtag gibt es keine eigene Mülltonne für die Liegenschaft da der aktuelle Mieter auch das angrenzende „King of Kebab“ betreibt und dieser lt. Angabe des Verpflichteten dort den Müll entsorgt.
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a Umsatzsteuergesetz 1994 verzichtet.
Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug bzw eine Spezialvollmacht sind mitzubringen.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Das Vadium beträgt EUR 11.900,00 und kann nur in Form eines Sparbuches beim Termin übergeben werden.