Versteigerung - Wohnung 10 / 11 / 12
50 E 34/25i
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
03.03.2026
am 28.04.2026 um 10:30 Uhr
1030 Wien, Marxergasse 1a, 7.OG, Saal 707
01/515 28/DW 308 987
27.04.2026, 15.30 bis 16:30 Uhr
1030 Wien, Gestettengasse 23
Bezirksgericht Innere Stadt Wien, 1030 Wien, Marxergasse 1a, Mo, Mi - Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr, Di 8 - 13 Uhr
01006 Landstraße
1803
1649/2
(Bezeichnung der Liegenschaft, BlNr. 38, 47/916-Anteile, BlNr. 39, 47/916-Anteile, je untrennbar verbunden mit Wohnungseigentum an W 10/11/12
und jeweils Verbindung gemäß § 5 Abs. 3, § 13 Abs. 3 WEG 2002)
38 und 39
Gestettengasse23
1030 Wien
Wohnungseigentumsobjekt
Das Haus ist ein typisches Gründerzeitzinshaus, errichtet ca.1909. Es besteht aus einem Straßentrakz hnd einem zusammenhängnden Hoftrakt. Die Wohnung TOP 10/11/12 Befindet sich im Hoftrakt im MEZZANIN.
Das Haus besteht ausa dem Keller, dem Erdgeschoß, dem mezzanin und dem 1 - 3 Stock sowie einem noch nicht ausgebautem Dachboden. Im Gebäude befindet sich noch kein Lift ist aber vorgesehen.
Die Liwegenschaft ist an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen und verfügt über Gas- Wasser- Strom- und Kanalanschluß
Die Wohnung weist 92,42 m2 Gro0e auf undhat zusätzlich einen
Laubengang mit 8,71 m2 Die Wohnung wurde ursprünglich Zusammengelegt ( Bescheid aus 1982 ) und anschließend zur Gänze generalsaniert.ZUr Wohnung gehört auch ein Kellerabteil,
welches aber nivht dinglich erworben wird.
Die Wohjnung beseht ausm 1 Zimmer,einer Küche, einem Bad un und 3einem WCanschliesend befinden sich 2 Zimmer und ein Vorraum, ein weiteres Zimmer und ein WC. Die Wohnung wird erschlossen von einem Laubengang.
Die Wohnung wird beheizt von einer Kombitherme.
Es handelt sich um eine sehr schön sanierte Wohnung
430 m²
92,42 m²
570.000,00 EUR
kein Zubehör vorhanden
Die Küche und das Wandregal in Raum 5 und der Wsandverbau im Raum 6 sind Teil des Innenausbaues und im Verkehrswert betrücksichtigt
kein Zubehör
57.000,00 EUR
285.000,00 EUR
Ein Miteigentümer hat ein magazin im Keller erworben und weitzers hat er alsa Rechtsnachfolger den Dachboden erwoeben
Der Ersteher mu0 damit rechnen daß er die Einrechpläne des Dachbodens unterfertigen muß. Siehe genaue Besacgre3ibung imk Gutachten ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Gemäß 179 ist das Vadium ausschließlich in Form von Sparbüchern mitzubringen.
Als Nachweis für die Staatsbürgerschaft des Bieters / der Bieterin sind ein gültiger
Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass oder Personalausweis geeignet (nicht:
Führerschein, Berufsausweise etc. und ID-Austria-Ausweise sowie Fotos von Ausweisen).
Bietinteressenten können sich schon vorab das für die Versteigerung erforderliche
Formular von der Homepage des Bezirksgericht Innere Stadt Wien ausdrucken und
ausgefüllt mitbringen:
https://www.justiz.gv.at/bg-innere-stadt-wien/bezirksgericht-innere-stadt-wien/info-zu-
zwangsversteigerungen-von-liegenschaften.8f1.de.html -------------An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der
Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich
der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht
enthaltenen Aufforderungen.
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden,
Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten
Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten
Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich.
Allfällig im Lastenblatt angeführten Reallasten und Dienstbarkeiten sowie Servitute sind vom
Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen. Im oben genannten Schätzwert ist keine Umsatzsteuer enthalten. Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe des Schätzwerts mitgeteilt,
dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z. 9 lit. a UStG 1994 verzichtet.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin
vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen
Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften,
mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden
aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der
Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger
kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf
das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schulderns einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu
entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden
aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten
Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der
Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann
sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch
den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern,
Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren,
die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor
Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung
des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen
oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht
mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge,
Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
Langgutachten Teil 1 (11092 KB)
Langgutachten Teil 2 (8800 KB)
Langgutachten Teil 3 (15426 KB)





