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Dienststelle:

BG Innere Stadt Wien ()

Aktenzeichen:

50 E 34/25i

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft


Grundbuch:

01006 Landstraße

EZ:

1803

Grundstücksnr.:

1649/2

BLNr:

38 und 39

Adresse:

Gestettengasse23

PLZ/Ort:

1030 Wien


Kategorie(n):

Eigentumswohnung

Beschreibung (WE):

Das Haus ist ein typisches Gründerzeitzinshaus, errichtet ca.1909. Es besteht aus einem Straßentrakz hnd einem zusammenhängnden Hoftrakt. Die Wohnung TOP 10/11/12 Befindet sich im Hoftrakt im MEZZANIN.
Das Haus besteht ausa dem Keller, dem Erdgeschoß, dem mezzanin und dem 1 - 3 Stock sowie einem noch nicht ausgebautem Dachboden. Im Gebäude befindet sich noch kein Lift ist aber vorgesehen.
Die Liwegenschaft ist an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen und verfügt über Gas- Wasser- Strom- und Kanalanschluß
Die Wohnung weist 92,42 m2 Gro0e auf undhat zusätzlich einen
Laubengang mit 8,71 m2 Die Wohnung wurde ursprünglich Zusammengelegt ( Bescheid aus 1982 ) und anschließend zur Gänze generalsaniert.ZUr Wohnung gehört auch ein Kellerabteil,
welches aber nivht dinglich erworben wird.
Die Wohjnung beseht ausm 1 Zimmer,einer Küche, einem Bad un und 3einem WCanschliesend befinden sich 2 Zimmer und ein Vorraum, ein weiteres Zimmer und ein WC. Die Wohnung wird erschlossen von einem Laubengang.
Die Wohnung wird beheizt von einer Kombitherme.
Es handelt sich um eine sehr schön sanierte Wohnung

Grundstücksgröße:

430 m²

Objektgröße:

92,42 m²

Anschlüsse:

alle üblichen innerstädtischen Anachlüssen vorhanden


Baubewilligung:

vorhanden

Benützungsbewilligung:

fvorhanden

Widmung:

Wohnung

Bestandsverhältnisse:

nicht vermietet


Stichtag:

3.12.2025

Schätzwert:

570.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör vorhanden
Die Küche und das Wandregal in Raum 5 und der Wsandverbau im Raum 6 sind Teil des Innenausbaues und im Verkehrswert betrücksichtigt

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Lasten:

Abtretung der Hauütmietzinse und Vereibarung über die Aufteilung der Aufwqendungen


Sonstige Hinweise:

Ein Miteigentümer hat ein magazin im Keller erworben und weitzers hat er alsa Rechtsnachfolger den Dachboden erwoeben
Der Ersteher mu0 damit rechnen daß er die Einrechpläne des Dachbodens unterfertigen muß. Siehe genaue Besacgre3ibung imk Gutachten

erstellt von:

KR Ing. Hubert Schöbinger
1030 Wien, Untere Viaduktgasse 35/19

Ausdruck vom: 20.04.2026 14:29:44 MESZ