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Dienststelle:

BG Ried im Innkreis (461)

Aktenzeichen:

10 E 2/23i

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

20.08.2025

Versteigerungstermin:

am 07.10.2025 um 09:30 Uhr

Versteigerungsort:

Verhandlungssaal 22/Erdgeschoss

Telefonkontakt:

0576012152710

Besichtigungszeit:

---

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Von MO - FR, 08:00 - 11:30 Uhr, Zimmer Nr. 1/EG, kann beim BG Ried im Innkreis in das Schätzungsgutachten Einsicht genommen werden.

Sonstiges:

Abbruch Teil ehemaliges Gebäude lt Baubewilligung 12.09.2014 ausständig.
Wohnungsgebrauchsrechte C-LNR 6a und 7a.
Vereinbarung mit Gemeinde Pattigham über Verkauf von ca 180 m².
ES WIRD AUSDRÜCKLICH AUF DAS SV-GUTACHTEN VOM 11. Mai 2023, ON 6, SAMT ERGÄNZUNG VOM 28.05.2025, ON 37, VERWIESEN!


Grundbuch:

46143 Pattigham

EZ:

38

Grundstücksnr.:

4075

BLNr:

3

Liegenschaftsadresse:

Hauptstraße 7

PLZ/Ort:

4910 Pattigham


Kategorie(n):

Einfamilienhaus, Sonstiges

Beschreibung (WE):

Bei dem bewertungsgegenständlichen Objekt handelt es sich um einen im Jahr 2014 errichteten Bungalow mit Doppelgarage (Baujahr 1971) sowie ein ehem. Wohn- und Wirtschaftsgebäude (teilweise Abbruchobjekt) im Ortsgebiet von Pattigham.

Der Bungalow ist noch nicht zur Gänze fertig gestellt. Fertigstellungsbedarf besteht vor allem an der Fassade und an der Außenanlage.

Der Bungalow hat eine Wohnnutzfläche von 126,49 m² zzgl. 13,73 m² Loggia, 44,00 m² Garage und ist nicht unterkellert.

Die detaillierte Beschreibung des Objekt ist im beigefügten Langgutachten ersichtlich.

Grundstücksgröße:

969 m²

Objektgröße:

140,22 m²


Schätzwert:

172.809,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

17.280,90 EUR

Geringstes Gebot:

86.404,50 EUR


Sonstige Hinweise:

Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
- Wohnungsgebrauchsrecht für Anna Neulentner, geb. 08.05.1948, zu CLNr 6a
- Wohnungsgebrauchsrecht für Petra Katharina Neulentner, geb. 30.01.1991, zu CLNr 7a
Das Vadium beträgt EUR 17.280,90 und kann nur in Form von inländischen Sparurkunden erlegt werden.
Die Liegenschaft unterliegt dem Oberösterreichischen Grundverkehrsgesetz. Der Zuschlag wird unter Vorbehalt der Zustimmung bzw. Bestätigung, dass keine Zustimmung erforderlich ist, durch die Grundverkehrsbehörde erfolgen. Es sei denn, der Meistbietende kann bereits beim Versteigerungstermin eine Bestätigung, Bescheinigung bzw. Urkunde im Sinne des § 35 OÖ Grundverkehrsgesetz 1994 vorlegen, die einen Ausnahmetatbestand nachweist.
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gem. § 6 Abs. 1 Z. 9 lit. a) UStG 1994 verzichtet.
Ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder amtlicher Lichtbildausweis samt Staatsbürgerschaftsnachweis), gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug/Vereinsregisterauszug sind mitzubringen.
Vertretungen sind nur gegen Vorlage einer beglaubigten Spezialvollmacht möglich.
Es ist dringend angeraten, das Langgutachten und die darin enthaltenen Pläne, Dienstbarkeiten, Bewilligungen und Vereinbarungen zu beachten!


Lageplan:

nicht verfügbar

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

nicht verfügbar

Ausdruck vom: 03.10.2025 00:43:41 MESZ