Versteigerung - Grundstück mit Altbestand
3 E 4039/25a
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
08.04.2026
am 17.06.2026 um 10:30 Uhr
Bezirksgericht Kitzbühel, Verhandlungssaal 1
Donnerstag, 11 Juni 2026 von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Alleestraße 18, 6345 Kössen
Gemäß § 146 Abs. 1 Z. 5 EO werden die Versteigerungsbedingungen insoweit geändert, dass das geringste Gebot mit EUR 427.000,00 festgesetzt wird.
82109 Kössen
1547
96/1
4
Alleestraße 18
6435 Kössen
Sonstiges
Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft in EZ 1547, welche sich in Kössen direkt an der B176 be-findet, stellt ein Grundstück mit Altbestand dar. Die Erschließung ist über die direkt angrenzende Bundesstraße (öffentliches Gut) sichergestellt.
Die Einfriedung des weitgehend ebenerdigen Grundstücks ist zum Stichtag nur straßenseitig in Form eines provisorischen Bauzauns sichergestellt. Darüber hinaus sind keine Begrenzungen in Form von Zäunen und/oder Toren vorhanden.
Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft besteht aus einem dreistöckigen Gebäude, welches vormals als Gasthof („Auwirt“) genutzt wurde. Ferner ist ein kleiner Schuppen im Garten vorhanden.
Zum Wertermittlungsstichtag wurde ein weitgehend baufälliges und in Teilen provisorisch / nicht fachmännisch umgebautes Gebäude vorgefunden. Insbesondere waren die Fenster in den oberen Geschossen bereits demontiert, Innentüren entfernt und verschiedene Zwischenwände rausgerissen. Ferner wurde die Treppe vom 1. ins 2. Obergeschoss entfernt und klafft sohin eine entsprechend große Lücke in der Decke.
Die Liegenschaft wechselte in den vergangenen rd. 10 Jahren mehrfach den Eigentümer, es erfolgte jedoch keine offizielle Baueinreichung (vgl. Ausführungen oben).
Das ehemalige Gasthaus erstreckt sich über insgesamt drei Etagen (Erdgeschoss sowie 1. & 2. Obergeschoss) und ist teilunterkellert. End der 1990er wurde nordseitig ein zweistöckiges Treppenhaus angebaut. Das 1. Obergeschoss ist ausschließlich über dieses Treppenhaus (sowie eine Holztreppe im Außenbereich / zum Balkon) erschlossen.
Der Haupteingang zu den Flächen im Erdgeschoss ist mittig gelegen und nach Osten / zur B176 hin aus-gerichtet. Zum Zeitpunkt des Ortstermins befand sich das Objekt in einem baulich schlechten Zustand (vgl. Ausführungen unten).
Generell ist der bauliche Bestand am Ende seiner wirtschaftlichen Restnutzungsdauer angelangt und ein Abriss aus vordringlich anzunehmen. Die folgende Beschreibung bezieht sich ausschließlich auf den Altbestand und wird entsprechend zweckdienlich nur sehr knapp ausgeführt (vordringlich erscheint ein Abriss!).
-----
Lasten:
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind nachstehende Grundbuchslasten zu übernehmen:
CLNr. 3; DIENSTBARKEIT des Gehens und Fahrens auf Gst 87/2 gem. Pkt 8 Kaufvertrag 1966-08-30 für Gst 88/4 in EZ 719
CLNr. 25; DIENSTBARKEIT des Gehens und Fahrens sowie der Errichtung, Führung, Benützung und Erhaltung von Ver- und Entsorgungsleitungen auf Gst 96/1 gem. Kaufvertrag 2001-04-24 für Gst 96/2 in EZ 1631
1.094 m²
865,70 m²
427.000,00 EUR
-
kein Zubehör
42.700,00 EUR
427.000,00 EUR
Es besteht KEINE Freizeitwohnsitzwidmung!!!!
Die Lektüre des Langgutachtens ist unerlässlich!
-----
Als Sicherheitsleistung (Vadium) kommen nur inländische Sparurkunden (Sparbuch) in Betracht, die auch auf den Namen des Bieters lauten oder mit Losungswort gesichert sein können.
-----
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.

