Versteigerung - Einfamilienhaus
9 E 49/25a
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
09.04.2026
am 28.05.2026 um 10:00 Uhr
Bezirksgericht Neunkirchen, Triesterstraße 16, 2620 Neunkirchen, Verhandlungsaal 1 EG
02635 620 31 141
Brunnengasse 126/1, 2640 Hart
am 22.05.2026 von 16:00 - 18:00 Uhr
Für 22.5.2026, 16:00 – 18:00 Uhr, wird die Besichtigungszeit für die zu verstei-
gernde Liegenschaft festgesetzt und der verpflichteten Partei aufgetragen, den Kauflusti-
gen ungehinderten Zutritt zu gewähren.
Wird die Besichtigung zu Unrecht verweigert, kann sie mit Beiziehung des Gerichts-
vollziehers erzwungen werden; darüber hinaus entstehenden gegebenenfalls Schadener-
satzansprüche.
Zum Stichtag 15.11.2025 lasteten weiters mit dinglicher Wirkung versehene öffent-
liche Abgaben von € 1.607,34 auf der zu versteigernden Liegenschaft.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls
sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht
mehr geltend gemacht werden könnten.
Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das
Schätzungsgutachten können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl
ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht Neun-
kirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen
Die zu leistende Sicherheit (Vadium) beträgt 10% des Schätz- Kostenersatz erhältlich.
werts, zumindest jedoch 1 000 Euro. Als Sicherheitsleistung kommen nur Sparurkun-
den in Betracht. Auch eine Sparurkunde, die durch Losungswort gesichert ist oder die
auf den Namen des gemäß § 40 Abs. 1 BWG identifizierten Kunden lautet, ist als Si-
cherheitsleistung geeignet. Das Gericht kann hierüber auch ohne Angabe des Lo-
sungsworts verfügen (§ 179 EO).
Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte
Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden
aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin bekannt zu geben, ob sie mit der Übernah-
me der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuld-
ners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Bar-
zahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit
der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter
gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegen-
schaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen
Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abga -
ben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind,
die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleich-
zeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung ab-
gegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber
noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das
Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners ein-
verstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrich-
tenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt
Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt
sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemel-
det werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden
Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at
verwiesen.
23113 Hart
169
52/11
6 und 7
Brunnengasse 126
2640 Hart-Enzenreith
Einfamilienhaus
Auf der Liegenschaft befindet sich ein freistehendes, vollunterkellertes Einfamilienwohnhaus mit der Wohnebene im Erdgeschoß und einem ausbaubaren Dachgeschoß.
Im Keller ist eine von außen über eine Abfahrtsrampe erreichbare Garage integriert.
Im Erdgeschoß ist eine Terrasse straßenseitig vorgelagert. Im Dachgeschoß ist straßenseitig eine Loggia in das Gebäudevolumen eingeschnitten.
Entlang der linken Grundgrenze sind einfache Holzhütten vorhanden. Die restliche Liegenschaft ist einfach begrünt ohne besondere gärtnerische Ausgestaltung. Die straßenseitige Einfriedung besteht aus einem massiv gemauerten Sockel mit Pfeilern und Zaunfeldern.
668 m²
272.700,00 EUR
Küche
0,00 EUR
27.270,00 EUR
195.000,00 EUR

