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Dienststelle:

BG Seekirchen am Wallersee (590)

Aktenzeichen:

15 E 85/23m

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

24.03.2025

Versteigerungstermin:

am 06.05.2025 um 11:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Seekirchen, Erdgeschoß, Saal 1

Telefonkontakt:

05 7601 2137529

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Bezirksgericht Seekirchen
05 7601 21 37529 (Terminvereinbarung erbeten)
Montag bis Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr

Sonstiges:

Änderung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen: keine
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
Bücherliche Lasten:
- Dienstbarkeit des Hochspannungserdkabels samt Nachrichtenkabel (C-LNr 7a): nicht wertbeeinflussend.
- Bestandrecht der Seekirchner Erdbau GmbH (C-LNr 20a): nicht wertbeeinflussend
(Der Pachtvertrag wurde mit Gerichtsurteil aufgehoben. Die berechtigte GmbH ist infolge Eröffnung des Konkursverfahrens aufgelöst.)
Öffentlich rechtliche Lasten:
Mit Bescheid vom 4.4.2023 wurden gemäß § 62 Abs 7 AWG 2002 naturschutzfachliche Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Rekultivierung der Bodenaushubdeponiefläche auf Grundstücken Nr. 156 und 159/1 bis Ende Juni 2024 vorgeschrieben (A2-LNR 11b). Bei der Bewertung der Deponieflächen wurden die Wiederherstellungskosten gemäß Bescheidauflagen mit dem Betrag von EUR 120.000,-- berücksichtigt.
Es bestehen aufrechte Pachtverträge wie im Gutachten angeführt. Zur Bewirtschaftung der Restfläche wurde eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet. Siehe Seite 7 im Gutachten.
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 abgegeben.
Die Liegenschaft unterliegt dem Salzburger Grundverkehrsgesetz (S.GVG 2023).
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Das Vadium kann nur in Form von Sparurkunden erlegt werden!
An die dinglichen Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Ein amtlicher Lichtbildausweis mit Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebe­nenfalls ein Firmenbuchauszug ist von den Bietern mitzubringen. Vertre­tungen sind nur gegen Vorlage einer beglaubigten Spezialvollmacht möglich.
Im übrigen wird auf die Ediktsdatei verwiesen (www.edikte.justiz.gv.at), aus welcher das Gutachten ersichtlich ist.


Grundbuch:

56315 Seekirchen Land

EZ:

22

Grundstücksnr.:

GSt Nr. 155 Landw (10) 3.008m²,
GSt Nr. 156, Fläche 25.432m², davon Landw (10) 25.192m² und Wald (10) 240m²,
GSt Nr. 159/1, Fläche 31.134m², davon Bauflächen (Gebäude) 779m², Landw (10) 22.024m², Wald (10) 3.507m², Sonstige (Straßenverkehrsanlagen) 805m², Sonstige (Betriebsflächen) 4.019m²,
GSt Nr. 159/4 Landw (10) 814m²,
GSt Nr. 160, Fläche 18.350m², davon Landw (10) 18.258m² und Sonstige (Straßenverkehrsanlagen) 92m²;
Gesamtfläche 78.738m²

BLNr:

3

Liegenschaftsadresse:

Brunn 23

PLZ/Ort:

5201 Seekirchen


Kategorie(n):

land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft

Beschreibung (WE):

Flächenwidmung Grünland (Land- und Forstwirtschaft)
Hofstelle mit der Adresse Brunn 23 in 5201 Seekirchen am Wallersee, ca. 2 km südlich des Ortskerns auf einer Anhöhe.
Baulichkeiten: Wohngebäude mit Wirtschaftstrakt (abbruchreif), Auszugshaus, Werkstatt mit Garage, Hühnerstall, Unterstand, alte Remise, z.T. bereits eingebrochen. Bauaufstandsflächen gesamt 824m².
In der Natur 4,6752ha landwirtschaftlich nutzbares Gründland. 0,6263 ha hofnahe Lagerflächen. Auf GSt Nr. 156 und 159/1 lagern großteils nicht mehr funktionsfähige Maschinen und ca 40 alte Pkw.
Deponierflächen / Bodenaushubdeponie von 1,6700 ha auf Grundstücken 159/1 und 156. Eingestellter Betrieb. Die Deponiebetreiberin (GmbH) ist insolvent. Behördlich vorgeschriebene Maßnahmen der Rekultivierung der Deponieflächen wurden nicht umgesetzt. In der Natur 0,6631 ha Wald, da ein Teil der landwirtschaftlichen Flächen in Wald erwachsen ist.

Grundstücksgröße:

78.738 m²

Objektgröße:

779,00 m²


Schätzwert:

2.259.600,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

- funktionsfähige (im Schätzwert mit EUR 9.300,-- enthalten) und nicht funktionsfähige Maschinen (im Schätzwert mit EUR 8.000,-- Schrottwert enthalten) wie im Gutachten beschrieben (Seite 5 und 12).
- rund 35 Obstbäume und Gehölze um die Hofstelle (mit EUR 7.000,-- im Schätzwert enthalten)

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

nicht festgestellt

Vadium:

225.960,00 EUR

Geringstes Gebot:

1.129.800,00 EUR


Sonstige Hinweise:

ZUR NACHRICHT
Die sich auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der Geschäftsabteilung des Bezirksgerichtes Seekirchen am Wallersee während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens sind dort gegen Kostenersatz erhältlich.
ALLGEMEINE Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
ALLGEMEINE Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
AUFFORDERUNG an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren, und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob die Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
UNGÜLTIGE Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Lageplan:

nicht verfügbar

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

nicht verfügbar


Alle Edikte zum Fall:

Versteigerung Verkehrswertschätzung (06.05.2025 11:00)

5201 Seekirchen, Brunn 23

Ausdruck vom: 18.04.2025 06:31:43 MESZ