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Dienststelle:

BG Feldkirch (921)

Aktenzeichen:

44 E 856/25h

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

08.06.2026

Versteigerungstermin:

am 6.7.2026 um 08:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Feldkirch, Chruerstraße 13, 6800 Feldkirch, Verhandlungssaal 104

Telefonkontakt:

05/76014 343 198

Besichtigungszeit:

am 29.6.2026 um 11:00 Uhr
in 6830 Rankweil, Köhlerstraße 9, 9a


Grundbuch:

92117 Rankweil

EZ:

173

Grundstücksnr.:

.37, 92/1

BLNr:

2,3,4,5,6,7,8

Liegenschaftsadresse:

Köhlerstraße 9, 9a

PLZ/Ort:

6830 Rankweil


Kategorie(n):

Mehrfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Beim gegenständlichen Gebäude handelt es sich um ein ehemaliges Wohnhaus mit einem Wirtschaftsgebäude, bestehend aus einem Kellergeschoss, Erdgeschoss, zwei Obergeschossen und einem ausgebauten Dachraum. Das Gebäude wurde ca. 1988 umfassend saniert. Teilweise wurden Bauteile weiter verwendet (mietrechtlich Alt- oder Neubau, W 1 + W 2. Laut Parifizierung aus dem Jahr 2008 sind im Gebäude vier Wohnungen und drei Garagen, Parteienkeller und allgemeine Räume eingebaut. Das Gebäude ist in Massivbauweise errichtet, Satteldach, Putzfassade, teilweise Holzschirm, Betondecken, Öl-Zentralheizung.
Das Mehrwohnungshaus befindet sich in einem dem Alter entsprechenden guten Zustand.

Grundstücksgröße:

817 m²

Objektgröße:

440,00 m²


Schätzwert:

946.300,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Einbauküchen zu den einzelnen Wohnungen

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

6.000,00 EUR

Vadium:

94.630,00 EUR

Geringstes Gebot:

709.725,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Die Wohnungen W 1 + W 2 befinden sich laut Planunterlagen im ehemaligen Bauernhaus. Ob der Fortbestand der alten Bauteile der Annahme einer Neuerrichtung entgegensteht, hängt von der Beurteilung des Einzelfalles ab. Aus diesem Grund erfolgt die Bewertung in Varianten:
Variante 1:
unter Zugrundelegung der Vollanwendung des MRG bzw. Richtwertes, Kat. A
Variante 2:
freier Mietzins
Schätzwerte EZ 173 gesamt
Variante 1:
mit Berücksichtigung W 1 + W 2, Richtwert, mit Berücksichtigung Lasten/Abschläge: gesamt 946.300,00
Variante 2:
mit Berücksichtigung W 1 + W 2, freier Mietzins, mit Berücksichtigung Lasten/Abschläge: gesamt 1.007.100,00
Schätzwert EZ 173, gesamt:
W1 + W 2 freier Mietzins: 1.030.100,00
Verkehrswerte der einzelnen Wohnungseigentumseinheiten, mit Berücksichtigung der Lasten/Abschläge:
Wohnung W 1: 275.600,00
Wohnung W 1, Variante freier Mietzins: 324.600,00
Wohnung W 2: 228.300,00
Wohnung W 2, Variante freier Mietzins: 240.100,00
Wohnung W 3: 162.700,00
Wohnung W 4: 234.800,00
Garage G 1: 15.500,00
Garage G 2: 13.900,00
Garage G 3: 15.500,00
Verweis auf vollinhaltliches Gutachten
Es wird wie folgt versteigert:
- BLNr. 2, 98/451-Anteile Top W1, Köhlerstraße 9, 9a, Rankweil
Verkehrswert EUR 275.6000,00
Geringstes Gebot EUR 206.700,00
Vadium EUR 27.560,00
- BLNr. 3, 112/451 Anteile Top W2, Köhlerstraße 9, 9a, Rankweil
Verkehrswert EUR 228.300,00 (Belastung für Wohnungsgebrauchsrecht von EUR 77.600,00 abgezogen)
Geringstes Gebot EUR 171.225,00
Vadium EUR 22.830,00
- BLNr. 4, 52/451 Anteile W3 , Köhlerstraße 9, 9a, Rankweil
Verkehrswert EUR 162.700,00
Geringstes Gebot EUR 122.025,00
Vadium EUR 16.270,00
- BLNr. 5, 165/451-Anteile W4 , Köhlerstraße 9, 9a, Rankweil
Verkehrswert EUR 234.800,00 (wegen eines Mindererlöses bei der Miete wurde ein Abzug von EUR 204.300,00 vorgenommen)
Geringstes Gebot EUR 176.100,00
Vadium EUR 23.480,00
- BLNr. 6, 8/451 Anteile Top G1 , Köhlerstraße 9, 9a, Rankweil
Verkehrswert EUR 15.500,00
Geringstes Gebot EUR 11.625,00
Vadium EUR 1.550,00
- BLNr. 7, 8/451-Anteile G2 , Köhlerstraße 9, 9a, Rankweil
Verkehrswert EUR 13.900,00
Geringstes Gebot EUR 10.425,00
Vadium EUR 1.390,00
- BLNr. 8, 8/451-Anteile, Top G3 , Köhlerstraße 9, 9a, Rankweil
Verkehrswert EUR 15.500,00
Geringstes Gebot EUR 11.625,00
Vadium EUR 1.550,00
Das geringste Gebot für sämtliche Liegenschaften wird mit ¾ des Verkehrswerts
festgesetzt.
Die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen wurden wie folgt abgeändert:
1. die Liegenschaftsanteile B-LNR 2 und 3 in EZ 5861, GB 92217 Rankweil, werden gemeinsam versteigert;
2. das geringste Gebot für sämtliche Liegenschaften wird mit ¾ des Verkehrswerts festgesetzt.
Vom Ersteher sind ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen (§ 200 EO):
Dingliche Lasten:
C-LNR 22 a
auf Anteil B-LNR 3
Wohnungsgebrauchsrecht gem. Pkt. Zweitens des Vertrages vom 2009-06-03 für Walter
Knecht (1939-09-14)
Das Wohnungsgebrauchsrecht wird bei der Bewertung der Wohnung W 2 berücksichtigt.
An der Nordwestgrenze ist ein freistehendes Nebengebäude mit zwei Garagen, errichtet, welches ca. je zur Hälfte auf dem angrenzenden Gst 92/1 und Gst 92/3 stehen. Diese Garagen befinden sich jeweils im Bereich der gesetzlichen Bauabstände, so weit ersichtlich.
Dingliche Lasten und Rechte:
ausserbücherlich:
Schenkungsvertrag / Notariatsakt vom 03.06.2009
Sechstens: Dienstbarkeiten und sonstige Vereinbarungen, Pkt. 1 + 2:
„Den Vertragsparteien ist bekannt, dass derzeit auf Gst 92/1 GB 92117 Rankweil die außerbücherliche Dienstbarkeit des Geh- und Fahrweges zugunsten des jeweiligen Eigentümers der Gst 92/2, 92/3, 92/4 und 92/5 haftet. Michael Knecht als nunmehriger Eigentümer des Gst. 92/3 räumt hiemit mit Rechtswirksamkeit für sich und seine Rechtsnachfolger im Eigentum dieser Liegenschaft zugunsten des jeweiligen Eigentümers der Liegenschaft Gst. 92/5 GB 92117 Rankweil die Dienstbarkeit des Geh- und Fahrweges auf de in beiliegendem Lageplan (Beilage III) mit grüner Farbe eingezeichneten, drei Meter breiten Dienstbarkeitsfläche ein. Eva Huber und Michaeil Knecht als Miteigentümer der berechtigten Liegenschaft nehmen diese Dienstbarkeit ausdrücklich zur Kenntnis und an. Diese Dienstbarkeit wird grundbücherlich sichergestellt.“
Zur Nachricht
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle
usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfändgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben , so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen
öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren , die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
(Bel. Zu EF 216 - Versteigerungsedikt)


Foto(s):

Südansicht Straßenansicht (126 KB) Ostansicht (142 KB) Nordansicht (138 KB) Eingang Nord (130 KB) Nordansicht (128 KB) Westansicht (133 KB) Garagen (128 KB) Garagen (109 KB) Garage (92 KB) Top1 Garderobe (117 KB) Top4 Essen Stiege DG (4 KB)


Alle Edikte zum Fall:

Versteigerung Wohnhaus (06.07.2026 08:30)

6830 Rankweil, Köhlerstraße 11

Versteigerung Mehrwohnungshaus (06.07.2026 08:30)

6830 Rankweil, Köhlerstraße 9, 9a

Ausdruck vom: 10.06.2026 15:01:14 MESZ