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Dienststelle:

BG Kufstein (830)

Aktenzeichen:

10 E 29/25y

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

05.09.2025

Versteigerungstermin:

am 09.10.2025 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Verhandlungssaal 2, Parterre

Telefonkontakt:

05 76014 3452 00

Besichtigungszeit:

Dienstag, den 07.10.2025 um 13.30 Uhr
Waldeck 22, 6341 Ebbs

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Bezirksgericht Kufstein
Exekutionsabteilung 1. Stock, Zimmer 206
Montag-Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr

Sonstiges:

Die Versteigerung findet auf Antrag der betreibenden Partei Eigentümergemeinschaft Waldeck vertreten durch Dr. Anker zu 10 E 29/25 y
aufgrund der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen und dem Beschluss vom 12.8.2025 (ON 21), wonach die Versteigerung als wirtschaftliche Einheit stattfindet, die Versteigerung folgender Liegenschaft statt :
Versteigert wird die Liegenschaft
EZ 1460 , GB 83003 Ebbs,
a)BLNr. 52 + 53 = 242/1404tel Anteilen verbunden mit Wohnungseigentum an Wohnung Top1
b)BLNr. 54 + 55 = 6/1404tel Anteilen verb.mit Wohnungseigent. an KFZ-Abstellplatz Top APL 3
c)BLNr. 56 + 57= 6/1404tel Anteilen verb.mit Wohnungseigent. an KFZ-Abstellplatz Top APL 4
c)BLNr. 58 + 59 = 8/1404tel Anteilen verb. mit Wohnungseigen. an KFZ-Abstellplatz Top APL 13
Grundstück Nr.1090/101 mit 1.101 m², bebaut mit WE-Anlage .
Liegenschaftsadresse Waldeck 22, 6341 Ebbs
*Wohnnutzfläche Top 1: gesamt 112,11 m² bestehend aus Diele, Bad, WC, 3 Zimmer;
dazu Terrasse mit 35,20 m², Garten 1 mit 44,84 m ² , Nebengebäude mit 8,36 m², Keller 1 mit 7,06 m²;
* 2 KFZ-Abstellplätze im Freien Top APL 3 und 4 mit je 12,50 m² und 1 KFZ-Abstellplatz überdacht Top APL 13 mit 18,00 m²
Schätzwert gesamt : EUR 414.200,00
darin Wert des Zubehörs(Einbauküche): EUR 2.200,00
Geringstes Gebot : EUR 207.100,00
Vadium (kein Bargeld) : EUR 41.420,00
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Als Sicherheitsleistung (Vadium) kommen nur inländische Sparurkunden (Sparbuch) in Betracht, die auch auf den Namen des Bieters lauten oder mit Losungswort gesichert sein können.
Auf das beim Bezirksgericht Kufstein, Exekutionsabteilung aufliegende Gutachten wird hingewiesen.
Objektbeschreibung mit Fotoserie auch im Internet unter "www.edikte.justiz.gv.at"
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Es ging keine Mitteilung gem § 6/1 Ziff. 9A UStG 1994 von der verpflichteten Partei ein.
Bei Nichterlag des Meistbotes binnen 2 Wochen ab Zuschlagserteilung sind 4 % Meistbotszinsen zu bezahlen ( § 201 Abs 3 EO).
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Es wird ein Besichtigungstermin dieser Liegenschaft festgesetzt für den
Dienstag, den 07.10.2025 13.30 Uhr
Die verpflichtete Partei hat eine Besichtigung der zur Versteigerung kommenden Werte durch Interessenten zu der festgesetzten Zeit zu ermöglichen und für freien Zutritt zu sorgen, widrigenfalls sie mit Ordnungsstrafen dazu verhalten werden könnte und die durch ihr Verhalten auflaufenden Kosten zu ersetzen hat.
Zur Nachricht :
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr ( ausschließlich vormittags) bestimmten Zeit eingesehen werden.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens zum Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe
bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erkärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erkärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Grundbuch:

83003 Ebbs

EZ:

1460

Grundstücksnr.:

1090/101

BLNr:

52, 53

Liegenschaftsadresse:

Waldeck 22

PLZ/Ort:

6341 Ebbs


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

242/1404 Anteile mit denen untrennbar Wohnungseigentum an Wohnung Top W 1 verbunden ist

Grundstücksgröße:

1.101 m²

Objektgröße:

112,11 m²


Schätzwert:

414.200,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Einbauküche

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

2.200,00 EUR

Vadium:

41.420,00 EUR

Geringstes Gebot:

207.100,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Beim vorliegenden Bewertungsobjekt konnten beim Ortsaugenschein Abweichungen im Bereich der Abstellplätze und auch in der Wohnung festgestellt werden. Die Abweichungen werden im Befund dieses Gutachtens beschrieben. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass die Räume der bewertungsgegenständlichen Wohnung vom Sachverständigen nicht ausgemessen wurden, sondern der Bewertung die Flächenangaben laut Grundrissplan bzw. laut Nutzwertgutachten zu Grunde gelegt werden.
Insgesamt bestehen auf der Liegenschaft Bereiche, die baubehördlich zwar bewilligt sind, aber nicht in einem Nutzwertänderungsgutachten berücksichtigt wurden. So wurden z.B. Carports errichtet, eine Garage und Nebengebäude gebaut und auch Terrassen neu geschaffen. Alle diese Änderungen sind in den aktuellen Nutzwerten der Wohnungseigentumsobjekte bzw. im Gesamtnutzwert der Liegenschaft nicht berücksichtigt.
Folgende Änderungen konnten gegenüber dem Parifizierungsplan festgestellt werden:
1. Die Inneneinteilung der Wohnung Top 1 wurde verändert. Die Wohnküche wurde durch den Einbezug des Flurs vergrößert. Das Schlafzimmer wurde durch den Einbezug eines Teils vom Flur etwas vergrößert. Das Bad wurde durch den Einbezug einer Fläche vom WC vergrößert. Der Vorraum vor dem WC wurde entfernt und in diesem Bereich das WC eingebaut.
2. Der Grundriss der Terrasse wurde verändert. In diesem Bereich stehen auch zwei Holzsäulen von der Terrasse im Obergeschoß. Durch diese wird auch die Terrasse größtenteils überragt.
3. Im Garten wurde nordostseitig ein Nebengebäude aus Holz errichtet, das als Werkstätte genutzt wird.
4. Der an das Nebengebäude angrenzende Abstellplatz Top APL 13 wurde überdacht.
5.Die beiden südseitig liegenden Abstellplätze APL 3 und APL 4 werden als Tiergehege für die Haltung von Hennen genutzt.
Die vorgenannten Änderungen 3. und 4. wurden baubehördlich bewilligt, sind aber in den Nutzwerten der Wohnung Top 1 bzw. beim Autoabstellplatz Top APL 13 und auch im Gesamtnutzwert noch nicht berücksichtigt.


Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

nicht verfügbar

Ausdruck vom: 03.10.2025 03:52:33 MESZ