Versteigerung - Wohnung Stiege 2 W 27
89 E 10/25s
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
10.03.2026
am 24.04.2026 um 11:00 Uhr
Saal F, 2. Stock Altbau, 1210 Wien, Gerichtsgasse 6
01/27-770 DW 307917
Einsicht in die Versteigerungsunterlagen: Die sich auf die Liegenschaften beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kaufinteressenten in der Geschäftsabteilung 89 des Bezirksgerichts Floridsdorf (Zimmer 2106, Zubau 1. Stock) während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit (Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr) eingesehen werden. Dort sind auch Kopien des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
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Als Vadium (Sicherheit) kommen nur Sparbücher in Betracht.
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Mit einer Forderungsanmeldung ist auch eine Bankverbindung samt Kontonummer (IBAN und BIC) für allfällige Zuweisungen aus dem Meistbot bekanntzugeben.
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Der Verpflichtete hat keine Mitteilung über die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 erstattet.
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Zu übernehmende Lasten:
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Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
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1) die sich aus dem Wohnungseigentum ergebenden Beschränkungen (§ 11 Abs 3 WEG)
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2) allfällige die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findende Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft oder eines Miteigentümers, soweit diese dem gesetzlichen Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 27 Abs 3 WEG)
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Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz:
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Gemäß dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz 1998, LGBl. 11/1998 idF 56/2010, dürfen zum Bieten nur Personen zugelassen werden, die die in § 1 Abs 2 dieses Gesetzes genannte Genehmigung oder Negativbestätigung vorlegen oder nachweisen, dass sie nicht Ausländer nach § 2 dieses Gesetzes sind oder dass ein Ausnahmetatbestand nach § 3 dieses Gesetzes vorliegt.
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Nötige Dokumente zum Bieten:
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Zum Bieten werden nur Personen zugelassen, die folgende Nachweise (im Original) vorlegen:
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1) Für sich selbst einen amtlichen Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität.
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2) Wenn Sie für eine andere Person bieten wollen: Eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Vollmacht dieser Person, die ausdrücklich auch die Befugnis zur Vertretung bei der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft umfassen muss.
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3) Ein Nachweis der Staatsbürgerschaft der Person, die für sich selbst bieten will oder für die geboten werden soll. Dieser Nachweis kann ein Reisepass, Personalausweis oder Staatsbürgerschaftsnachweis sein. Ein Führerschein oder ein sonstiger Ausweis, aus dem sich die Staatsbürgerschaft nicht ergibt, genügt nicht.
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Alternativ zum Nachweis der Staatsbürgerschaft kann eine Genehmigung oder Negativbestätigung gemäß § 1 Abs 2 des Wiener Ausländergrunderwerbsgesetzes vorgelegt werden.
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Wenn für eine juristische Person geboten werden soll, sind für diese juristische Person die im Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen.
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Allgemeine Aufforderung:
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger:
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe über Steuern und sonstige öffentliche Abgaben:
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigenfalls diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
01613 Leopoldau
4125
1559/2, 2428/1, 2428/4
19
Donaufelder Straße 101, Carminweg 31
1210 Wien
Eigentumswohnung
Die Wohn-, Geschäfts- und Bürohausanlage im 21. Wiener Gemeindebezirk wurde im Jahr 2001 fertiggestellt. Die Anlage besteht aus insgesamt zehn Stiegenhäusern mit zwei zusammenhängenden Untergeschossen, einem Erdgeschoss und maximal vier Obergeschossen. Im 2.Untergeschoss befindet sich eine Garage mit 250 Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge, in 1.Untergeschoss befinden sich 98 Abstellplätze für Kraftfahrzeuge, 7 weitere Abstellplätze für Kraftfahrzeuge befinden sich im Erdgeschoss. In den Erdgeschossen und den 1. Obergeschossen sind Geschäfte, Büros, Werkstätten und ein Kindergarten untergebracht. Ab dem 2. Obergeschoss sind hauptsächlich Wohnungen vorhanden. Im 1.Untergeschoss befinden sich weiters Lagerräumlichkeiten und die Kellerabteile der Wohnungen.
Die zu bewertende Wohnung befinden sich im 1. Obergeschoss (Wohnungseingang und Vorraum) und im 2. Obergeschoss der Stiege 2.
Das Gebäude ist in Massivbauweise errichtet, die Dächer sind als Flachdächer ausgebildet.
Die Stiegenhäuser sind überwiegend mit Aufzügen ausgestattet.
Die Wohn-, Geschäfts- und Bürohausanlage ist parifiziert, an den Wohnungen, den Geschäften, den Büros, den Werkstätten, dem Kindergarten, den Lagerräumlichkeiten, der Garage im 2.Untergeschoss und den Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge ist Wohnungseigentum begründet und im Grundbuch der EZ 4125 eingetragen. Die Kellerabteile sind den Wohnungen als Zubehör gemäß WEG zugeordnet.
Die Wohn-, Geschäfts- und Bürohausanlage ist in einem dem Alter entsprechend durchschnittlichen Zustand vorhanden.
Bauwerksstatische und vermessungstechnische Überprüfungen sowie bautechnische und haustechnische Bauwerksüberprüfungen haben durch den Sachverständigen im Zuge der Befundaufnahme auftragsgemäß nicht stattgefunden (kein bautechnisches Gutachten), die Beschreibung der vorhandenen Bauausführungen erfolgte ausschließlich durch augenscheinliche Befundung des Gebäudebestandes (ohne Bauwerksöffnungen).
Der Eingangsbereich mit Vorraum und Stiegenaufgang der Wohnung Top 27 Stiege 2 befindet sich im 1.Obergeschoss, die Wohnung liegt im 2.Obergeschoss und besteht aus einer Wohnküche, einer Diele, zwei Zimmer, einem Bad und einem WC. Der Wohnküche ist eine Loggia vorgelagert, einem Zimmer ist ein Balkon vorgelagert. Die Wohnung ist mit der Wohnküche und der Loggia südseitig und mit den beiden Zimmern und dem Balkon nordseitig ausgerichtet.
Die Wohnung wird durch Fernwärme beheizt und mit Warmwasser versorgt. Die Belichtung der Wohnräume erfolgt durch Kunststoff/Alufenster. Im Stiegenaufgang befindet sich der Elektrosicherungskasten. Die Raumhöhe beträgt in den Wohnräumen rund 2,60m.
Im Kellergeschoss ist der Wohnung ein Kellerabteil als Zubehör gemäß WEG zugeordnet.
Die Wohnung ist möbliert, die Möblierung und das sonstige Inventar sind nicht Gegenstand der Bewertung.
Die Wohnung befindet sich in einem durchschnittlichen Zustand.
9.456 m²
64,52 m²
230.000,00 EUR
Einbauküche: Zeitwert NULL Euro.
kein Zubehör
23.000,00 EUR
115.000,00 EUR









