BG Bregenz (911), Aktenzeichen 22 S 38/08v
Schuldenregulierungsverfahren
28.10.1970
Bekannt gemacht am 7. April 2008
- Schuldner:
- PRVULOVIC
- Vorname:
- Ljubinka
Bezug von Krankengeld
Bregenzerstraße 32
6921 Kennelbach
Gebdat: 28.10.1970
- Beteiligter:
- Mag. Eike Grabher p. A. IfS-Schuldnerberatung gemGmbH
VERTRETER DER SCHULDNER
Mehrerauerstr. 3
6900 Bregenz
Tel.: 05574/46185, Fax: 05574/46185-25
- Eröffnung:
- Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 07.04.2008
Anmeldungsfrist: 17.06.2008
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 01.07.2008
um: 10.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal B30/I. Stock (Neubau)
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
- Text:
- Der Zahlungsplan hat derzeit folgenden Inhalt:
Die Konkursgläubiger erhalten 2,50 % ihrer anerkannten und festgestellten Forderungen binnen 5 Jahren, wobei die Ausschüttung der Quote in 5 jährlichen gleichteiligen Teilquoten erfolgen soll.
- Text:
- Das Mietrecht des Schuldners/der Schulderin an der Wohnung in 6921 Kennelbach, Bregenzerstr. 32 wird ausgeschieden.
Beschluss vom 7. April 2008
Bekannt gemacht am 1. Juli 2008
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
- Beteiligter:
- ASB Schuldnerberatungen GmbH -
TREUHÄNDER DES SCHULDNERS
Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax -653630
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird am 01.07.2008 eingeleitet.
Beschluss vom 1. Juli 2008
Bekannt gemacht am 17. Juli 2008
- Aufhebung:
- Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 17. Juli 2008
Bekannt gemacht am 23. September 2015
- Text:
- 1. Das Abschöpfungsverfahren wird für beendet erklärt.
2. Die Entscheidung über die Restschuldbefreiung wird gemäß § 213 Abs 3 IO (ab Rechtskraft dieses Beschlusses) für die Dauer von 18 Monaten ausgesetzt.
Beschluss vom 16. September 2015
Bekannt gemacht am 31. März 2017
- Text:
- Die Schuldnerin wird von den im Verfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern befreit.
Beschluss vom 31. März 2017
Ausdruck vom: 20.05.2024 01:36:10 MESZ