BG Montafon (901), Aktenzeichen 6 S 13/04i
Schuldenregulierungsverfahren
23.03.1966
Bekannt gemacht am 4. August 2004
- Schuldner:
- MARENT
- Vorname:
- Marina
Hotelbetrieb
Nr. 54
6787 Gargellen
Gebdat: 23.03.1966
- Masseverwalter:
- Dr. Edgar Düngler
Rechtsanwalt
Wagenweg 8
6780 Schruns
Tel.: 05556/73123, Fax: 05556/73123
- Eröffnung:
- Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 04.08.2004
Anmeldungsfrist: 13.10.2004
- Tagsatzung:
- Datum: 13.10.2004
um: 10.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Montafon, Gerichtsweg 3, 6780 Schruns, 1.Stock, Zi-Nr. 6
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 4. August 2004
Bekannt gemacht am 9. Februar 2006
- Tagsatzung:
- Datum: 29.03.2006
um: 14.30 Uhr
Ort: Bezirksgericht Montafon, Zi-Nr. 6, 1.Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Rechnungslegungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 8. Februar 2006
Bekannt gemacht am 18. Mai 2006
- Schlussverteilung:
- Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 18.07.2006
um: 14.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Montafon, 6780 Schruns
- Text:
- Die Schuldnerin hat einen Zahlungsplanvorschlag vorgelegt, wonach sie die Zahlung von EUR 4.200,--in sieben jährlichen Raten von EUR 600,-- anbietet, was einer Quote von 0,61% entspricht.
Beschluss vom 17. Mai 2006
Bekannt gemacht am 30. Mai 2006
- Verlegung:
- Die für den 18.07.2006 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 18.07.2006
um: 13.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Montafon,6780 Schruns
Beschluss vom 30. Mai 2006
Bekannt gemacht am 25. Juli 2006
- Bestätigung:
- Der am 18.07.2006 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 0,61%, zahlbar in sieben Jahresraten zu je EUR 600,--, beginnend ab 08.08.2007. Die erste Quote ist sohin am 08.08.2007 zur Zahlung fällig, die weiteren Teilquoten jeweils am 08.08.der Folgejahre.
Ende der Zahlungsfrist: 08.08.2013
Die Schuldnerin hat die Masseforderungen bei sonstiger Nichtigkeit des Zahlungsplans bis spätestens 31.12.2007 zu zahlen.
Mit Rechtskraft dieser Bestätigung des Zahlungsplanes ist der Konkurs aufgehoben.
Beschluss vom 25. Juli 2006
Bekannt gemacht am 29. August 2006
- Aufhebung:
- Das Schuldenregulierungsverfahren wird nach rechtskräftiger Bestätigung des am 18.07.2006 angenommenen Zahlungsplans aufgehoben.
Beschluss vom 28. August 2006
Ausdruck vom: 21.09.2026 17:27:45 MESZ
