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05.04.1961

Bekannt gemacht am 9. Februar 2005
Schuldner:
Huber
Vorname:
Ingrid
Vertragsbedienstete
Graumanng. 33/2/17
1150 Wien
Gebdat: 05.04.1961
Text:
vormals: Bezirksgericht Fünfhaus 17S 19/04s
Beschluss vom 9. Februar 2005

Bekannt gemacht am 18. März 2005
Beteiligter:
ASB Schuldnerberatungen GmbH
-
Scharitzerstrasse 10
4020 Linz
Tel.: 0732/653631
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 18.03.2005 eingeleitet.
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beschluss vom 18. März 2005

Bekannt gemacht am 5. April 2005
Schuldner:
Huber
Vorname:
Ingrid
Vertragsbedienstete
Hernalser Hauptstrasse 221/1/2
1170 Wien-Hernals
Gebdat: 05.04.1961
Aufhebung:
Das Schuldenregulierungsverfahren wird nach rechtskräftiger Einleitung des Abschöpfungsverfahrens aufgehoben.
Beschluss vom 5. April 2005

Bekannt gemacht am 31. Mai 2005
Rechtskraft:
Die Aufhebung des Schuldenregulierungsverfahrens ist rechtskräftig.
Beschluss vom 31. Mai 2005

Bekannt gemacht am 21. Mai 2012
Text:
1. Das Abschöpfungsverfahren wird beendet.
2. Der Schuldnerin wird die Restschuldbefreiung bezüglich
der von der UniCredit Bank Austria AG in
diesem Verfahren angemeldeten Forderung erteilt.
3. Im Übrigen wird die Entscheidung über die Restschuldbefreiung
ausgesetzt bis zum Ablauf des
28. Februar 2014 und festgelegt, dass die Schuldnerin
an die beiden anderen Gläubiger, nämlich die
Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG sowie
an die BAWAG PSK Bank für Arbeit und Wirtschaft
und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft
den sich auf die 10 % Quote ergebenden
offenen Forderungsbetrag erfüllen muss, damit sie
von diesen Verbindlichkeiten befreit ist. Bei
Nachweis der fristgerechten Zahlung hat das Gericht
auszusprechen, dass die Schuldnerin von den
im Verfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber
den beiden genannten Insolvenzgläubigern
befreit ist.
Beschluss vom 21. Mai 2012

Bekannt gemacht am 14. Juni 2012
Text:
"Der Beschluss vom 16.05.2012 ist rechtskräftig."
Beschluss vom 13. Juni 2012

Bekannt gemacht am 26. März 2014
Text:
Der Schuldnerin wird auch gegenüber der beiden Gläubigern Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG sowie an die BAWAG PSK Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreischische Postsparkasse Aktiengesellschaft die Restschuldbefreiung erteilt.
Beschluss vom 26. März 2014

Bekannt gemacht am 23. April 2014
Text:
"Der Beschluss vom 26.03.2014 ist rechtskräftig."
Beschluss vom 23. April 2014
Ausdruck vom: 01.07.2025 21:00:00 MESZ