Versteigerung - Eigentumswohnung
13 E 19/25d
Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils
13.07.2026
am 26.08.2026 um 13:00 Uhr
Feldkirchnerstraße 6, Saal E 17/Erdgeschoss
Das Vadium beträgt EUR 12.200,00 und kann nur in Form eines Sparbuches beim Termin
übergeben werden.Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die
Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a Umsatzsteuergesetz 1994 verzichtet.
Abweichend von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen wird bestimmt, dass das
geringste Gebot EUR 99.500,00 beträgt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen sind die Forderungen der WEG gemäß §
27 Abs 2 WEG soweit diese in der Verteilungsmasse keine Deckung finden (§ 27 Abs 3
WEG).
72127 Klagenfurt
60034
.874/1
33
Völkermarkter Ring 9
9020 Klagenfurt
Eigentumswohnung
Das Mehrparteienhaus wurde Anfang der 60er Jahre in Massivbauweise 6geschossig (Keller, Erdgeschoß, 4.Obergeschoße) errichtet und mit einem Flachdach abgedeckt.
Das Gebäude ist an der Nord- und an der Südseite mit den Nachbar-gebäuden zusammengebaut.
Das Dachgeschoß ist ausgebaut. Es ist zur Gänze unterkellert.
Im Erdgeschoß des Hauses befinden sich Geschäftslokale.
Der Eingang zu Stiegenhaus erfolgt hofseitig.
Das Gebäude hat keinen Aufzug.
Es gibt keine Zentralheizung im Gebäude.
In den letzten 10 Jahren wurden viele Sanierungen am Gebäude getätigt, wie zB. Fassadendämmung, Einbau neuer Kunststofffenster, Sanierung der Balkone, Einbau einer Sprechanlage.
Die Eigentumswohnung W 137 befindet sich im obersten (4.) Stockwerk. Es gibt keinen Aufzug.
Die Wohnung wurde saniert: Es wurden die Türen und Böden erneuert und das Bad saniert.
Die Wohnung wird mit einem Einzelofen für feste Brennstoffe bzw. elektrisch beheizt.
Die Warmwasseraufbereitung erfolgt mittels E-Boiler.
Die Wohnung verfügt über einen Balkon, der mittels einfacher Glas-Schiebeelemente geschlossen werden kann.
Der Keller ist bauzeitbedingt feucht.
688 m²
61,39 m²
122.000,00 EUR
kein Zubehör
12.200,00 EUR
99.500,00 EUR
Das Vadium beträgt EUR 12.200,00 und kann nur in Form eines Sparbuches beim Termin
übergeben werden.
Abweichend von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen wird bestimmt, dass das
geringste Gebot EUR 99.500,00 beträgt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen sind die Forderungen der WEG gemäß §
27 Abs 2 WEG soweit diese in der Verteilungsmasse keine Deckung finden (§ 27 Abs 3
WEG).
3 von 4
13 E 19/25d
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die
Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a Umsatzsteuergesetz 1994 verzichtet.
nicht verfügbar





