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Dienststelle:

BG Mattighofen (401)

Aktenzeichen:

7 E 19/23s

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

05.10.2026

Versteigerungstermin:

am 18.02.2027 um 11:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Mattighofen, Verhandlungssaal 012, Erdgeschoss


Grundbuch:

40327 Wildshut

EZ:

68

Grundstücksnr.:

.50, 802, 804/1, 809/2

BLNr:

1

Liegenschaftsadresse:

Trimmelkam 34

PLZ/Ort:

5120 St. Pantaleon


Kategorie(n):

gewerbliche Liegenschaft

Beschreibung (WE):

Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft liegt in der Ortschaft Trimmelkam in der Gemeinde St. Pantaleon. Das Gemeindezentrum von St. Pantaleon ist ca. 1,7 Kilometer entfernt. Das ursprüngliche Baujahr ist 1977/78. 2016 erfolgte ein Umbau von der bestehenden LKW-Garage in eine Autospenglerei. Die Zufahrt zum Objekt ist eine öffentliche Straße und aspaltiert. Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden. Die nächste Bahnhaltestelle ist ca. 550 m entfernt. Das Gebäude wurde in Massivbauweise errichtet. Es besteht aus einem Erdgeschoß und einem Dachgeschoß und ist nicht unterkellert. Die Zwischenwände sind Ziegelmauerwerk. Die Dachkonstruktion ist ein Satteldach aus Stahlbetonträger mit Welleternit gedeckt.
Weitere Details siehe Langgutachten.

Grundstücksgröße:

4.954 m²


Schätzwert:

434.765,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

div. Werkzeuge/Inventar

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

0,00 EUR

Vadium:

43.476,50 EUR

Geringstes Gebot:

217.382,50 EUR


Sonstige Hinweise:

Aufgrund des Verdachts möglicher Kontaminierungen des Bodens wurden Probebohrungen durchgeführt. Im Gutachten des allgem. beeideten und gerichtlich zertifzierten Sachverständigen Dr. Gregor Gnjezda vom 25.03.2026 kann aus "abfallrechtlicher Sicht für den untersuchten Standort kein Gefährdungspotential für die Schutzgüter "Boden" bzw. "Bodenluft" festgestellt werden, aus dem die Notwendigkeit für weitere Erkundungsmaßnahmen bzw. die Durchführung von Sicherungs- und/oder Sanierungsmaßnahmen abzuleiten wäre." (aus Gutachten vom 25.03.2026 Dr. Gnjezda, siehe Beilage.
-Das Schätzungsgutachten ist aus der Ediktsdatei zu ersehen.
-Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z.9 lit. a UStG verzichtet.
- Ein Besichtigungstermin wird nur über Antrag der betreibenden Partei oder eines Interessenten festgesetzt.
- Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf welches Konto - Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC - ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen werden soll.
- Ein Bieter hat zum Versteigerungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen + inländisches Sparbuch für Vadium. Angebote eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Die Vollmacht muss eine besondere, zumindest auf die Gattung des Geschäfts, also auf das Bieten in der Zwangsversteigerung, lautende sein. Vertreter einer OG, KG, AG oder sonstigen handelsrechtlichen Gesellschaft oder Genossenschaft oder Erwerbsgesellschaft müssen neben der Vollmacht noch einen Firmenbuchauszug oder eine Bestätigung des Firmenbuchgerichts beibringen, damit die Vertretungsbefugnis derjenigen, die die Vollmacht ausgestellt haben, dargetan wird. Tritt als Bieter ein Verein oder eine sonstige Körperschaft auf, die lediglich in den Vormerkungen der Verwaltungsbehörde in Evidenz gehalten wird, so muss die einschreitende Person ihre Vertretungsbefugnis durch eine Bestätigung der Verwaltungsbehörde dartun.
- Der Liegenschaftserwerb unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz.


Lageplan:

nicht verfügbar

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

Foto (5198 KB)

Ausdruck vom: 07.10.2026 11:27:13 MESZ