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Dienststelle:

BG Mattighofen ()

Aktenzeichen:

7 E 19/23s

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft


Grundbuch:

40327 Wildshut

EZ:

68

Grundstücksnr.:

.50, 802, 804/1, 809/2

BLNr:

1

Adresse:

Trimmelkam 34

PLZ/Ort:

5120 St. Pantaleon


Kategorie(n):

gewerbliche Liegenschaft

Beschreibung (WE):

Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft liegt in der Ortschaft Trimmelkam in der Gemeinde St. Pantaleon. Das Gemeindezentrum von St. Pantaleon ist ca. 1,7 Kilometer entfernt. Das ursprüngliche Baujahr ist 1977/78. 2016 erfolgte ein Umbau von der bestehenden LKW-Garage in eine Autospenglerei. Die Zufahrt zum Objekt ist eine öffentliche Straße und aspaltiert. Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden. Die nächste Bahnhaltestelle ist ca. 550 m entfernt. Das Gebäude wurde in Massivbauweise errichtet. Es besteht aus einem Erdgeschoß und einem Dachgeschoß und ist nicht unterkellert. Die Zwischenwände sind Ziegelmauerwerk. Die Dachkonstruktion ist ein Satteldach aus Stahlbetonträger mit Welleternit gedeckt.
Weitere Details siehe Langgutachten.

Grundstücksgröße:

4.954 m²

Anschlüsse:

öffentliches Wassernetz, öffentliches Kanalnetz, öffentliches Stromnetz


Baubewilligung:

Zl. 131-02/2016 vom 26.01.2016, Zl. 131-35/2017 vom 05.03.2018

Widmung:

Gst. Nr. 804/1 Eingeschränktes gemischtes Baugebiet (MB) und Grünland (G)
Gst. Nr. .50 und 802 Betriebsbaugebiet (B) und MB, Gst. Nr. 809/2 Grünland (G)

Bestandsverhältnisse:

keine


Stichtag:

05.03.2026

Schätzwert:

402.252,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

div. Werkzeuge/Inventar

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

0,00 EUR

Lasten:

offene Beträge aus Abgabenbescheiden mit dinglicher Wirkung (€ 12.319,72)


Sonstige Hinweise:

Aufgrund des Verdachts möglicher Kontaminierungen des Bodens wurden Probebohrungen durchgeführt. Im Gutachten des allgem. beeideten und gerichtlich zertifzierten Sachverständigen Dr. Gregor Gnjezda vom 25.03.2026 kann aus "abfallrechtlicher Sicht für den untersuchten Standort kein Gefährdungspotential für die Schutzgüter "Boden" bzw. "Bodenluft" festgestellt werden, aus dem die Notwendigkeit für weitere Erkundungsmaßnahmen bzw. die Durchführung von Sicherungs- und/oder Sanierungsmaßnahmen abzuleiten wäre." (aus Gutachten vom 25.03.2026 Dr. Gnjezda, siehe Beilage.

erstellt von:

Felix Fruhstorfer
4931 Mettmach, Uferweg 1

Ausdruck vom: 07.10.2026 16:03:57 MESZ