Versteigerung - Wohnhaus (Baurecht)
9 E 15/26s
Zwangsversteigerung eines Baurechts
06.11.2026
am 18.1.2027 um 10:00 Uhr
Bezirksgericht Korneuburg, 2100 Korneuburg, Landesgerichtsplatz 1, VH-Saal 22, 1. Stock
02262/799
Mo, Mi bis Fr 8:30 bis 12:00 Uhr
Di 8:00 bis 12:00 Uhr, 1. Stock, Zimmer Nr. 126
Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen beim BG Korneuburg im Servicecenter ausschließlich gegen vorherige Terminvereinbarung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Bei dem oben bezeichneten Gericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich.
Als Sicherheitsleistung (Vadium) kommen nur SPARBÜCHER in Betracht.
Bieter haben sich durch Vorlage eines REISEPASSES auszuweisen, gegebenenfalls ist ein Firmenbuchauszug bzw. eine beglaubigte Spezialvollmacht mitzubringen.
11002 Obergänserndorf
826
594/1 (Baurecht an EZ 816)
3 und 4
Kapellenfeld 7
2111 Obergänserndorf
Einfamilienhaus
Wohnhaus, größtenteils bestehend aus einem Kellergeschoss, einem Erdgeschoss und einem ausgebauten Dachgeschoss (es handelt sich über der Kellerdecke um ein Elk Fertigteilhaus in Holzriegelbauweise)
Nebengebäude
Es handelt sich um eine Baurechtsliegenschaft, wobei der Grund im Eigentum des Landes Niederösterreich steht.
690 m²
312.300,00 EUR
Nicht Gegenstand der Bewertung.
nicht festgestellt
31.230,00 EUR
250.000,00 EUR
Auf das beim Bezirksgericht vorliegende Gutachten, in welchem sämtliche erwähnte „Beilagen“ enthalten sind, ist zu verweisen.
Beim Punkt "Schätzwert" wurde der gerundete Verkehrswert unter Berücksichtigung der im Gutachten erwähnten Abgabenrückstände mit angen. dinglicher Wirkung eingetragen. Der Verkehrswert ohne Berücksichtigung der Abgabenrückstände mit dinglicher Wirkung wurde mit rd € 320.000,-- ermittelt.
Bei dieser Versteigerung wird gemäß § 146 Abs 1 EO insofern von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen abgewichen, als mit Zustimmung des betreibenden Gläubigers ein höherer Betrag (als die Hälfte des Schätzwertes) als geringstes Gebot der Versteigerung zugrunde gelegt wird.
Der Verpflichtete hat dem Gericht nicht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UstG 1994 verzichtet (§ 170 Z 10 EO).
nicht verfügbar
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