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Dienststelle:

BG Kufstein (830)

Aktenzeichen:

10 E 13/26x

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

25.08.2026

Versteigerungstermin:

am 01.10.2026 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Verhandlungssaal 2, Parterre

Telefonkontakt:

05 76014 3452

Besichtigungszeit:

Dienstag den 29.9.2026 um 12:00 Uhr
Birkenweg 7a, 6352 Ellmau

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Bezirksgericht Kufstein, Exekutionsabteilung,
Zimmer 206, von 08:00 bis 12:00 Uhr

Sonstiges:

Die Versteigerung findet auf Antrag der betreibenden Partei
EG Birkenweg 7a, 6352 Ellmau zu 10E 13/26 x aufgrund der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen und Beschluss vom 20.7.2026, wonach die Versteigerung als wirtschaftliche Einheit erfolgt, die Versteigerung folgender Liegenschaft statt:
EZ 1174 , GB 83004 Ellmau, BLNr. 8,mit 158/1338el Anteilen verbunden mit
Wohnungseigentum an Wohnung TOP 1 und BLNr. 19,mit 16/1338tel Anteilen verbunden mit
Wohnungseigentum an KFZ-Abstellplatz Top TG 9
Liegenschaftsadresse Birkenweg 7a, 6352 Ellmau²
Wohnungsfläche Wohnung TOP1 gem Einreichplanung und Nutzwertgutachen (siehe
Gutachten Seite 71) bestehend aus Eingang/Flur, Bad, Wohnküche, Abstellraum
Eltermzimmer gesamt mit 60,39 m², sowie Zubehör TOP 1 mit 10,01 m² bestehend aus Lager,
Lager/Flur, brutto TOP 1 70,40m² sowie Tiegfgaragenstellplatz NR 9
Schätzwert gesamt unter Berücksichtigung des zu übernehmenden Wohnrechtes zu CLNr 6:
: EUR 187.500,00
Geringstes Gebot : EUR 93.750,00
Vadium (kein Bargeld) : EUR 18.750,00
+Zu übernehmen ist ohne Anrechnung auf das Meistbot die zu CLNr 3 a einverleibte
Vereinbarung
+Die Versteigerung erfolgt unter Berücksichtigung des zu CLNr 6 auf Anteil BLNr 8
(Wohnung TOP 1) einverleibten Wohnungsgebrauchsrechtes ( Bewertung mit EUR
154.000,00), welches zu übernehmen ist.
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Als Sicherheitsleistung (Vadium) kommen nur inländische Sparurkunden (Sparbuch) in
Betracht, die auch auf den Namen des Bieters lauten.
Auf das Gutachten des Sachverständigen/Objektbeschreibung mit Fotoserie im Internet unter
"www.edikte.justiz.gv.at"wird verwiesen.
Einsichtnahme in das Gutachten auch beim Bezirksgericht Kufstein, Exekutionsabteilung,
möglich.
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Es ging keine Mitteilung gem § 6/1 Ziff. 9A UStG 1994 von der verpflichteten Partei ein.
Bei Nichterlag des Meistbotes binnen 2 Wochen ab Zuschlagserteilung sind 4 %
Meistbotszinsen zu bezahlen ( § 201 Abs 3 EO).
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Es wird ein Besichtigungstermin dieser Liegenschaft festgesetzt für den
Dienstag, den 29.9.2026, 12.00 Uhr
Die verpflichtete Partei bzw. Wohnungsberechtigte hat eine Besichtigung der zur
Versteigerung kommenden Werte durch Interessenten zu der festgesetzten Zeit zu
ermöglichen und für freien Zutritt zu sorgen, widrigenfalls sie mit Ordnungsstrafen dazu
verhalten werden könnte und die durch ihr Verhalten auflaufenden Kosten zu ersetzen hat.
Zur Nachricht :
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden,
Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten
Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr ( ausschließlich vormittags)
bestimmten Zeit eingesehen werden.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens zum
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie
zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr
geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der
Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie
bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der
folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte
Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit
bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung
abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger
Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners
einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe
bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu
entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen
sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben
bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erkärung abzugeben, ob der
Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen
Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erkärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden
Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen
Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese
Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung
berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu
erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen
Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens
zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden.
Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Grundbuch:

83004 Ellmau

EZ:

1174

Grundstücksnr.:

69/19

BLNr:

8

Liegenschaftsadresse:

Birkenweg 7a

PLZ/Ort:

6353 Ellmau


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft in EZ 1174 stellt eine wohnwirtschaftlich genutzte Liegenschaft, bestehend aus 6 Wohneinheiten, dar, die sich über das Erdgeschoss sowie mehrere Obergeschosse verteilen.
Die bewertungsgegenständliche Wohnung ist im Erdgeschoss des Wohnhauses situiert und nach Süden ausgerichtet.
Die betrachtungsgegenständliche Wohnung besteht aus einer Wohnküche, einem separaten Schlafzimmer, einem Badezimmer inkl. WC, sowie einem Abstellraum. Ferner verfügt die Wohnung über eine Terrasse inkl. großem Gartenanteil, welche nach Süden resp. Südwesten ausgerichtet ist.
Das Kellergeschoss erstreckt sich über das gesamte Gebäude und beherbergt eine Tiefgarage mit 10 Stellplätzen.
Die Wärmeversorgung der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft ist über eine zentrale Gasheizung sichergestellt.

Grundstücksgröße:

818 m²

Objektgröße:

60,39 m²


Schätzwert:

187.500,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör!

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

18.750,00 EUR

Geringstes Gebot:

93.750,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Es besteht KEINE Freizeitwohnsitzwidmung!
Die bewertungsgegenständliche Wohnung ist mit einem Wohnungsgebrauchsrecht belastet. Die diesbezügliche Wertminderung ist im ausgewiesenen Verkehrswert reflektiert.
Die Lektüre des Langgutachtens ist unerlässlich!


Grundriss(e):

Grundriss (6813 KB)

Foto(s):

Foto (3152 KB)

Ausdruck vom: 26.08.2026 16:21:13 MESZ