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Dienststelle:

BG Kufstein ()

Aktenzeichen:

10 E 13/26x

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft


Grundbuch:

83004 Ellmau

EZ:

1174

Grundstücksnr.:

69/19

BLNr:

8

Adresse:

Birkenweg 7a

PLZ/Ort:

6353 Ellmau


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft in EZ 1174 stellt eine wohnwirtschaftlich genutzte Liegenschaft, bestehend aus 6 Wohneinheiten, dar, die sich über das Erdgeschoss sowie mehrere Obergeschosse verteilen.
Die bewertungsgegenständliche Wohnung ist im Erdgeschoss des Wohnhauses situiert und nach Süden ausgerichtet.
Die betrachtungsgegenständliche Wohnung besteht aus einer Wohnküche, einem separaten Schlafzimmer, einem Badezimmer inkl. WC, sowie einem Abstellraum. Ferner verfügt die Wohnung über eine Terrasse inkl. großem Gartenanteil, welche nach Süden resp. Südwesten ausgerichtet ist.
Das Kellergeschoss erstreckt sich über das gesamte Gebäude und beherbergt eine Tiefgarage mit 10 Stellplätzen.
Die Wärmeversorgung der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft ist über eine zentrale Gasheizung sichergestellt.

Grundstücksgröße:

818 m²

Objektgröße:

60,39 m²

Anschlüsse:

• Gesicherte Frischwasserversorgung durch Anschluss an die öfftl. Versorgung,
• Ordnungsgemäße Abwasser- und Oberflächenwasserbeseitigung, insb. auch durch Anschluss an das örtliche Kanalsystem,
• Anschluss an die Energieversorgungsnetze (Strom und Gas).


Baubewilligung:

vorhanden - siehe Langgutachten!

Benützungsbewilligung:

vorhanden - siehe Langgutachten!

Widmung:

Tourismusgebiet § 40 (4) TROG.

Bestandsverhältnisse:

Wohnungsgebrauchsrecht - siehe Langgutachten!


Stichtag:

16.04.2026

Schätzwert:

154.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör!

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Lasten:

Lfd. Nr. 3a, TZ 605/2016: Aufteilung der Aufwendungen nach § 32 WEG 2002
Lfd. Nr. 6a, TZ 4013/2017: Wohnungsgebrauchsrecht gem. Pkt 3. Wohnrechtsvereinbarung 2017-03-03 für Susanne Gruber geb. 1963-12-16.


Sonstige Hinweise:

Es besteht KEINE Freizeitwohnsitzwidmung!
Die bewertungsgegenständliche Wohnung ist mit einem Wohnungsgebrauchsrecht belastet. Die diesbezügliche Wertminderung ist im ausgewiesenen Verkehrswert reflektiert.
Die Lektüre des Langgutachtens ist unerlässlich!

erstellt von:

Univ.Prof.Dr. Sven Bienert, REV MRICS
6323 Bad Häring, Brandlboden 3

Ausdruck vom: 26.08.2026 17:16:46 MESZ