Versteigerung - Wohnung W 5a
10 E 14/25i
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
21.07.2026
am 22.10.2026 um 08:30 Uhr
Bezirksgericht Gmunden, Verhandlungssaal I, 1. Stock Hauptgebäude
Das Schätzungsgutachten ist aus der Ediktsdatei zu ersehen.
Hinweis: Es wurden bauliche Veränderungen (Entfall Veranda, Änderung Raumkonzept, aber auch
Veränderungen bei der Wohnung W 5b etc.) durchgeführt, welche bau- und grundbuchsrechtlich bisher
nicht richtiggestellt bzw. behandelt wurden. Somit stimmen auch die derzeit verbücherten
Eigentumsverhältnisse nicht mit dem tatsächlichem Zustand überein.
Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem
Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z.9 lit. a UStG
verzichtet.
42116 Gmunden
270
81/3 und Baufläche .217
8
Esplanade 21
4810 Gmunden
Eigentumswohnung
Auf dem betroffenen Areal besteht ein mehrgeschossiges Wohnobjekt, welches die Anschrift „Esplanade 21“ in 4810 Gmunden aufweist.
Entsprechend den verbücherten Unterlagen (Gerichtsbe-schlüssen, Nutzwertgutachten etc.) bestehen im betroffenen Objekt insgesamt 7 Wohnungen (als WE-Objekte).
Die bewertungsgegenständliche Wohnung W 5a befindet sich im 2. OG innerhalb des südlichen Gebäudeteiles.
333 m²
72,65 m²
342.000,00 EUR
Einbauküche (veraltet)
2.000,00 EUR
34.400,00 EUR
172.000,00 EUR
Wie bereits im Pkt. B 3.1. dargelegt, wurden bauliche Veränderungen (Entfall Veranda, Änderung Raumkonzept, aber auch Veränderungen bei der Wohnung W 5b etc.) durchgeführt, welche bau- und grundbuchsrechtlich offensichtlich bisher nicht richtiggestellt bzw. behandelt wurden. Somit stimmen auch die derzeit verbücherten Eigentumsverhältnisse nicht ganz überein.
Für die beauftragte Verkehrswertermittlung wird aus der fachlichen Sicht das Nutzwertneufestsetzungsgutachten des SV´s Johann Feichtinger aus Gmunden vom 07.04.2014 herangezogen, da hier auch aktualisierte Plangrundlagen (Bmst. Ing. Mathias Hitzenberger vom 29.06.2005) eingepflegt wurden.
Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf welches
Konto - Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC - ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen werden
soll.
Bekannt gemacht am 21.7.2026
Sonstiges Edikt
"Sonstige Hinweise" von Wie bereits im Pkt. B 3.1. dargelegt, wurden bauliche Veränderungen (Entfall Veranda, Änderung Raumkonzept, aber auch Veränderungen bei der Wohnung W 5b etc.) durchgeführt, welche bau- und grundbuchsrechtlich offensichtlich bisher nicht richtiggestellt bzw. behandelt wurden. Somit stimmen auch die derzeit verbücherten Eigentumsverhältnisse nicht ganz überein. , Für die beauftragte Verkehrswertermittlung wird aus der fachlichen Sicht das Nutzwertneufestsetzungsgutachten des SV´s Johann Feichtinger aus Gmunden vom 07.04.2014 herangezogen, da hier auch aktualisierte Plangrundlagen (Bmst. Ing. Mathias Hitzenberger vom 29.06.2005) eingepflegt wurden. auf Wie bereits im Pkt. B 3.1. dargelegt, wurden bauliche Veränderungen (Entfall Veranda, Änderung Raumkonzept, aber auch Veränderungen bei der Wohnung W 5b etc.) durchgeführt, welche bau- und grundbuchsrechtlich offensichtlich bisher nicht richtiggestellt bzw. behandelt wurden. Somit stimmen auch die derzeit verbücherten Eigentumsverhältnisse nicht ganz überein. , Für die beauftragte Verkehrswertermittlung wird aus der fachlichen Sicht das Nutzwertneufestsetzungsgutachten des SV´s Johann Feichtinger aus Gmunden vom 07.04.2014 herangezogen, da hier auch aktualisierte Plangrundlagen (Bmst. Ing. Mathias Hitzenberger vom 29.06.2005) eingepflegt wurden. , Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf welches, Konto - Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC - ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen werden, soll. geändert.


