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Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Gmunden (421)

Aktenzeichen:

10 E 14/25i

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Letzte Änderung am:

21.07.2026

Versteigerungstermin:

am 22.10.2026 um 08:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Gmunden, Verhandlungssaal I, 1. Stock Hauptgebäude

Sonstiges:

Das Schätzungsgutachten ist aus der Ediktsdatei zu ersehen.
Hinweis: Es wurden bauliche Veränderungen (Entfall Veranda, Änderung Raumkonzept, aber auch
Veränderungen bei der Wohnung W 5b etc.) durchgeführt, welche bau- und grundbuchsrechtlich bisher
nicht richtiggestellt bzw. behandelt wurden. Somit stimmen auch die derzeit verbücherten
Eigentumsverhältnisse nicht mit dem tatsächlichem Zustand überein.
Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem
Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z.9 lit. a UStG
verzichtet.


Grundbuch:

42116 Gmunden

EZ:

270

Grundstücksnr.:

81/3 und Baufläche .217

BLNr:

8

Liegenschaftsadresse:

Esplanade 21

PLZ/Ort:

4810 Gmunden


Kategorie(n):

Eigentumswohnung

Beschreibung (WE):

Auf dem betroffenen Areal besteht ein mehrgeschossiges Wohnobjekt, welches die Anschrift „Esplanade 21“ in 4810 Gmunden aufweist.
Entsprechend den verbücherten Unterlagen (Gerichtsbe-schlüssen, Nutzwertgutachten etc.) bestehen im betroffenen Objekt insgesamt 7 Wohnungen (als WE-Objekte).
Die bewertungsgegenständliche Wohnung W 5a befindet sich im 2. OG innerhalb des südlichen Gebäudeteiles.

Grundstücksgröße:

333 m²

Objektgröße:

72,65 m²


Schätzwert:

342.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Einbauküche (veraltet)

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

2.000,00 EUR

Vadium:

34.400,00 EUR

Geringstes Gebot:

172.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Wie bereits im Pkt. B 3.1. dargelegt, wurden bauliche Veränderungen (Entfall Veranda, Änderung Raumkonzept, aber auch Veränderungen bei der Wohnung W 5b etc.) durchgeführt, welche bau- und grundbuchsrechtlich offensichtlich bisher nicht richtiggestellt bzw. behandelt wurden. Somit stimmen auch die derzeit verbücherten Eigentumsverhältnisse nicht ganz überein.
Für die beauftragte Verkehrswertermittlung wird aus der fachlichen Sicht das Nutzwertneufestsetzungsgutachten des SV´s Johann Feichtinger aus Gmunden vom 07.04.2014 herangezogen, da hier auch aktualisierte Plangrundlagen (Bmst. Ing. Mathias Hitzenberger vom 29.06.2005) eingepflegt wurden.
Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf welches
Konto - Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC - ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen werden
soll.


Foto(s):

Foto von Südosten (4350 KB) Foto von Süden (3427 KB)


Bekannt gemacht am 21.7.2026

Sonstiges Edikt

"Sonstige Hinweise" von Wie bereits im Pkt. B 3.1. dargelegt, wurden bauliche Veränderungen (Entfall Veranda, Änderung Raumkonzept, aber auch Veränderungen bei der Wohnung W 5b etc.) durchgeführt, welche bau- und grundbuchsrechtlich offensichtlich bisher nicht richtiggestellt bzw. behandelt wurden. Somit stimmen auch die derzeit verbücherten Eigentumsverhältnisse nicht ganz überein. , Für die beauftragte Verkehrswertermittlung wird aus der fachlichen Sicht das Nutzwertneufestsetzungsgutachten des SV´s Johann Feichtinger aus Gmunden vom 07.04.2014 herangezogen, da hier auch aktualisierte Plangrundlagen (Bmst. Ing. Mathias Hitzenberger vom 29.06.2005) eingepflegt wurden. auf Wie bereits im Pkt. B 3.1. dargelegt, wurden bauliche Veränderungen (Entfall Veranda, Änderung Raumkonzept, aber auch Veränderungen bei der Wohnung W 5b etc.) durchgeführt, welche bau- und grundbuchsrechtlich offensichtlich bisher nicht richtiggestellt bzw. behandelt wurden. Somit stimmen auch die derzeit verbücherten Eigentumsverhältnisse nicht ganz überein. , Für die beauftragte Verkehrswertermittlung wird aus der fachlichen Sicht das Nutzwertneufestsetzungsgutachten des SV´s Johann Feichtinger aus Gmunden vom 07.04.2014 herangezogen, da hier auch aktualisierte Plangrundlagen (Bmst. Ing. Mathias Hitzenberger vom 29.06.2005) eingepflegt wurden. , Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf welches, Konto - Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC - ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen werden, soll. geändert.


Ausdruck vom: 22.07.2026 21:33:10 MESZ