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Dienststelle:

BG Mattighofen (401)

Aktenzeichen:

7 E 17/25z

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

15.09.2026

Versteigerungstermin:

am 22.10.2026 um 11:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Mattighofen, Verhandlungssaal 012, Erdgeschoss


Grundbuch:

40119 Munderfing

EZ:

845

Grundstücksnr.:

487/5, 487/6

BLNr:

3

Liegenschaftsadresse:

Bradirn 17

PLZ/Ort:

5222 Munderfing


Kategorie(n):

Hausanteil

Beschreibung (WE):

Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft liegt in der Ortschaft Bradirn ca. 900 m vom Gemeindezentrum Munderfing entfernt. Es handelt sich um eine Wohnhaushälfte in geschlossener Bauweise. Das ursprüngliche Baujahr ist nicht mehr feststellbar. 1978 erfolgte ein Umbau und eine Teilung des Hauses. In den letzten Jahren erfolgte eine Generalsanierung und ein konsensloser Ausbau des Dachgeschosses. Das Gebäude besteht aus Erdgeschoß, Obergeschoß, Dachgeschoß und ist nicht unterkellert. Die Außenwände wurden in Massivbauweise errichtet, im Dachgeschoß teilweise Holzriegelbauweise (Trockenbau). Die Dachkonstruktion ist ein Satteldach mit beschichtetem Alublech gedeckt. Die Zufahrt zum Objekt ist asphaltiert. Die Zufahrt zur Parzelle 487/5 ist schotterbefestigt. Parkmöglichkeiten sind lediglich auf Parzelle 487/5 ausreichend vorhanden.
Flächenaufstellung:
WNFl. Erdgeschoß ca. 75,54 m²
WNFl. Obergeschoß ca. 81,26 m²
WNFl. Dachgeschoß ca. 65,00 m²
Weitere Details siehe Langgutachten!


Schätzwert:

335.309,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

33.530,90 EUR

Geringstes Gebot:

230.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Das geringste Gebot wird auf EUR 230.000,00 angehoben.
-Das Schätzungsgutachten ist aus der Ediktsdatei zu ersehen.
-Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem
Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z.9 lit. a UStG
verzichtet.
- Ein Besichtigungstermin wird nur über Antrag der betreibenden Partei oder eines Interessenten
festgesetzt.
- Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf
welches Konto - Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC - ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen
werden soll.
- Ein Bieter hat zum Versteigerungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Angebote
eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche
Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Die Vollmacht muss eine
besondere, zumindest auf die Gattung des Geschäfts, also auf das Bieten in der Zwangsversteigerung,
lautende sein. Vertreter einer OG, KG, AG oder sonstigen handelsrechtlichen Gesellschaft oder
Genossenschaft oder Erwerbsgesellschaft müssen neben der Vollmacht noch einen Firmenbuchauszug
oder eine Bestätigung des Firmenbuchgerichts beibringen, damit die Vertretungsbefugnis derjenigen,
die die Vollmacht ausgestellt haben, dargetan wird. Tritt als Bieter ein Verein oder eine sonstige
Körperschaft auf, die lediglich in den Vormerkungen der Verwaltungsbehörde in Evidenz gehalten wird,
so muss die einschreitende Person ihre Vertretungsbefugnis durch eine Bestätigung der
Verwaltungsbehörde dartun.
- Der Liegenschaftserwerb unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz.


Lageplan:

nicht verfügbar

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

Foto (1350 KB) Foto (1350 KB)

Ausdruck vom: 16.09.2026 00:29:42 MESZ