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Dienststelle:

BG Baden (040)

Aktenzeichen:

5 E 38/25m

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

01.06.2026

Versteigerungstermin:

am 21.07.2026 um 14:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Baden, 2500 Baden, Conrad v. Hötzendorf Pl. 6, Verhandlungssaal 5, 1.Stock

Sonstiges:

Dem Sachverständigen wurde ein Abgabenrückstand in Höhe von EUR 447,77 bei der
Gemeinde Furth an der Triesting sowie EUR 312,22 (inkl. Mahngebühren und
Exekutionskosten) bei der GVA Baden bekannt gegeben, welcher im Schätzwert nicht
berücksichtigt wurde.
Die Wasserversorgung erfolgt über die Nachbarliegenschaft.
Im Übrigen wird auf die Fassung des Schätzungsgutachtens und des Versteigerungsedikts in
der Ediktsdatei im Internet verwiesen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Gemäß § 179 EO ist das Vadium ausschließlich in Form von Sparbüchern (kein
sogenanntes „Online-Sparbuch“) zu erlegen.
Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis gegebenenfalls ein
Firmenbuchauszug sind mitzubringen. Vertreter haben eine öffentlich beglaubigte
Spezialvollmacht mitzubringen.
Die Liegenschaft unterliegt dem NÖ Grundverkehrsgesetz 2007.
Die verpflichtete Partei hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes
dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a
UStG 1994 verzichtet.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der
Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich
der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe, ergehen die in der folgenden Nachricht
enthaltenen Aufforderungen.
Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung der Liegenschaft samt Zubehör durch
Kaufinteressenten zu gestatten. Auch Dritte haben die Besichtigung zu dulden.
Zur Nachricht:
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden,
Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten
Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten
Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Schätzungsgutachten und eine
Kurzfassung ist aus der Ediktsdatei zu ersehen (www.edikte.justiz.gv.at).
Allgemeine Aufforderung:
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie
zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr
geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger:
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte
Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden
aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der
Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in die Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schulderns
einverstanden erklären.
Hingewiesen wird darauf, dass mit einer Forderungsanmeldung auch eine Bankverbindung
samt IBAN für allfällige Zuweisungen aus dem Meistbot bekannt zu geben ist.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen
öffentlichen Abgaben:
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu
entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen
sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben
bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der
Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen
Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden
Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen
Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese
Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der
Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen:
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu
erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen
Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens
zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden.
Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Grundbuch:

04309 Furth

EZ:

96

Grundstücksnr.:

895/6

BLNr:

5 und 6

Liegenschaftsadresse:

Maierhof 16

PLZ/Ort:

2564 Furth an der Triesting


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Über die Errichtung des Gebäudes liegen im Bauakt keine Unterlagen auf, ein Zubau erfolgte in den 1990er-Jahren. Das Gebäude besteht aus einem Erdgeschoss, einem Obergeschoss und einem Dachgeschoss.
Im Erdgeschoss befinden sich die Garage, eine Sauna, der Tankraum und der Heizraum sowie diverse Räumlichkeiten im unsanierten Rohbauzustand.
Im Obergeschoss befindet sich nordostseitig ein Vorraum, eine Dusche/WC, eine Kochnische, ein Wohnraum sowie südwestseitig weitere unsanierte Räumlichkeiten. Der im Plan eingezeichnete Balkon an der Nordostseite ist nicht vorhanden.
Im Dachgeschoss befinden sich ein Gang/Vorraum, ein Bad mit WC und zwei Zimmer.
Das Gebäude ist in Massivbauweise errichtet, das Dach des Gebäudes ist als Satteldach ausgebildet. Die Fassade ist in verputzter Oberfläche vorhanden.
Das Einfamilienhaus wird großteils durch Kunststofffenster mit Außenrollladen belichtet, im Dachgeschoss sind Holz-Dachflächenfenster in den Dachschrägen vorhanden. Die Beheizung des Gebäudes erfolgt durch eine Zentralheizung, die raumseitige Wärmeabgabe erfolgt durch Plattenheizkörper. Derzeit besteht ein Heizverbot (siehe Beilage 4), die Mängel sind gemäß Auskunft der Eigentümerin behoben, die Abnahme und Freigabe durch den Rauchfangkehrer ist noch nicht erfolgt.
Der Garten ist terrassenförmig angelegt, im Garten befinden sich zwei Gartenhütten aus Holz. Eine Gartenhütte wird zur Nutzung als Hühnerstall verwendet, die andere Gartenhütte wird als Fitnessraum (inkl. WC, Dusche, Handwaschbecken und Schlafnische) genutzt.
Das Gebäude ist in einem abgenutzten und abgewohnten Zustand und teilweise in unsaniertem Rohbauzustand vorhanden. Im südwestseitigen Bereich der Liegenschaft ist gemäß Auskunft der Eigentümerin am Gebäude die Grundgrenze färbig gekennzeichnet, sodass augenscheinlich ein geringer Grenzüberbau besteht. Eine vermessungstechnische Überprüfung erfolgte im Zuge der gerichtlichen Befundaufnahme nicht.
Das Einfamilienhaus ist möbliert, die Möblierung und das sonstige Inventar sind nicht Gegenstand der Bewertung.
Bauwerksstatische und vermessungstechnische Überprüfungen sowie bautechnische und haustechnische Bauwerksüberprüfungen haben durch den Sachverständigen im Zuge der Befundaufnahme auftragsgemäß nicht stattgefunden (kein bautechnisches Gutachten), die Beschreibung der vorhandenen Bauausführungen erfolgte ausschließlich durch augenscheinliche Befundung des Gebäudebestandes (ohne Bauwerksöffnungen).

Grundstücksgröße:

689 m²

Objektgröße:

269,00 m²


Schätzwert:

167.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Einbauküche: Zeitwert NULL Euro.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

0,00 EUR

Vadium:

16.700,00 EUR

Geringstes Gebot:

83.500,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Wohneinheit OG+DG: rund 132,00m²
unsanierte Räumlichkeiten tw. im Rohbauzustand: rund 80,00m²
EG-Garage, Keller, Heizraum, Sauna: rund 57m²
Im südwestseitigen Bereich der Liegenschaft ist gemäß Auskunft der Eigentümerin am Gebäude die Grundgrenze färbig gekennzeichnet, sodass augenscheinlich ein geringer Grenzüberbau besteht. Eine vermessungstechnische Überprüfung erfolgte im Zuge der gerichtlichen Befundaufnahme nicht.


Foto(s):

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Ausdruck vom: 02.06.2026 04:03:47 MESZ