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Dienststelle:

BG Baden ()

Aktenzeichen:

5 E 38/25m

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft


Grundbuch:

04309 Furth

EZ:

96

Grundstücksnr.:

895/6

BLNr:

5 und 6

Adresse:

Maierhof 16

PLZ/Ort:

2564 Furth an der Triesting


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Über die Errichtung des Gebäudes liegen im Bauakt keine Unterlagen auf, ein Zubau erfolgte in den 1990er-Jahren. Das Gebäude besteht aus einem Erdgeschoss, einem Obergeschoss und einem Dachgeschoss.
Im Erdgeschoss befinden sich die Garage, eine Sauna, der Tankraum und der Heizraum sowie diverse Räumlichkeiten im unsanierten Rohbauzustand.
Im Obergeschoss befindet sich nordostseitig ein Vorraum, eine Dusche/WC, eine Kochnische, ein Wohnraum sowie südwestseitig weitere unsanierte Räumlichkeiten. Der im Plan eingezeichnete Balkon an der Nordostseite ist nicht vorhanden.
Im Dachgeschoss befinden sich ein Gang/Vorraum, ein Bad mit WC und zwei Zimmer.
Das Gebäude ist in Massivbauweise errichtet, das Dach des Gebäudes ist als Satteldach ausgebildet. Die Fassade ist in verputzter Oberfläche vorhanden.
Das Einfamilienhaus wird großteils durch Kunststofffenster mit Außenrollladen belichtet, im Dachgeschoss sind Holz-Dachflächenfenster in den Dachschrägen vorhanden. Die Beheizung des Gebäudes erfolgt durch eine Zentralheizung, die raumseitige Wärmeabgabe erfolgt durch Plattenheizkörper. Derzeit besteht ein Heizverbot (siehe Beilage 4), die Mängel sind gemäß Auskunft der Eigentümerin behoben, die Abnahme und Freigabe durch den Rauchfangkehrer ist noch nicht erfolgt.
Der Garten ist terrassenförmig angelegt, im Garten befinden sich zwei Gartenhütten aus Holz. Eine Gartenhütte wird zur Nutzung als Hühnerstall verwendet, die andere Gartenhütte wird als Fitnessraum (inkl. WC, Dusche, Handwaschbecken und Schlafnische) genutzt.
Das Gebäude ist in einem abgenutzten und abgewohnten Zustand und teilweise in unsaniertem Rohbauzustand vorhanden. Im südwestseitigen Bereich der Liegenschaft ist gemäß Auskunft der Eigentümerin am Gebäude die Grundgrenze färbig gekennzeichnet, sodass augenscheinlich ein geringer Grenzüberbau besteht. Eine vermessungstechnische Überprüfung erfolgte im Zuge der gerichtlichen Befundaufnahme nicht.
Das Einfamilienhaus ist möbliert, die Möblierung und das sonstige Inventar sind nicht Gegenstand der Bewertung.
Bauwerksstatische und vermessungstechnische Überprüfungen sowie bautechnische und haustechnische Bauwerksüberprüfungen haben durch den Sachverständigen im Zuge der Befundaufnahme auftragsgemäß nicht stattgefunden (kein bautechnisches Gutachten), die Beschreibung der vorhandenen Bauausführungen erfolgte ausschließlich durch augenscheinliche Befundung des Gebäudebestandes (ohne Bauwerksöffnungen).

Grundstücksgröße:

689 m²

Objektgröße:

132,00 m²

Anschlüsse:

Elektro, Kanal, Wasseranschluss über Nachbarliegenschaft.


Baubewilligung:

Über die ursprüngliche Errichtung des Gebäudes liegen im Bauakt keine Unterlagen auf. Ein Zubau wurde aufgrund der Baubewilligung Zl. 131-9 vom 22.10.1990 errichtet. Die Benützungsbewilligung liegt unter der Aktenzahl Zl. 131-9 vom 16.02.1998 auf. Derzeit besteht ein bescheidmäßig verordnetes Heizverbot für die Liegenschaft.

Widmung:

Gemäß Flächenwidmungsplan der Gemeinde Furth an der Triesting befindet sich die Liegenschaft großteils im "Bauland Wohngebiet - BW". Ein Grundstücksteil im südseitigen Bereich liegt im "Grünland - Glf".

Bestandsverhältnisse:

bestandfrei


Stichtag:

23.01.2026

Schätzwert:

167.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Einbauküche: Zeitwert NULL Euro.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

0,00 EUR

Lasten:

Im Grundbuch der EZ 96 mit Abfragedatum 27.10.2025 sind keine wertbeeinflussenden Rechte oder Lasten eingetragen.


Sonstige Hinweise:

Wohneinheit OG+DG: rund 132,00m²
unsanierte Räumlichkeiten tw. im Rohbauzustand: rund 80,00m²
EG-Garage, Keller, Heizraum, Sauna: rund 57m²
Im südwestseitigen Bereich der Liegenschaft ist gemäß Auskunft der Eigentümerin am Gebäude die Grundgrenze färbig gekennzeichnet, sodass augenscheinlich ein geringer Grenzüberbau besteht. Eine vermessungstechnische Überprüfung erfolgte im Zuge der gerichtlichen Befundaufnahme nicht.

erstellt von:

Ing Franz Steiner
3100 St. Pölten, Schießstattring 31/6

Ausdruck vom: 02.06.2026 05:09:51 MESZ