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Dienststelle:

BG Krems an der Donau (121)

Aktenzeichen:

9 E 16/25v

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Bekannt gemacht am:

04.05.2026

Versteigerungstermin:

am 15.06.2026 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Krems/Donau, Erdgeschoß, Saal E

Telefonkontakt:

02732/809 393 502, Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Besichtigungszeit:

Der Verpflichtete sowie Dritte haben die Besichtigung der Liegenschaften und ihres Zubehörs grundsätzlich zu dulden. Wird die Besichtigung verweigert, kann bis 14 Tage vor dem Versteigerungstermin ein Besichtigungstermin beim Bezirksgericht beantragt werden.

Sonstiges:

Es wurde ein Veräußerungsvorgang ohne Fakturierung von Umsatzsteuer unterstellt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: keine Lasten.
Zu der genannten Liegenschaft gehört kein Zubehör. Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Das Vadium beträgt 10 % vom Schätzwert und kann nur in Form von Sparbüchern erlegt werden. Bieter haben sich durch Vorlage eines Reisepasses auszuweisen.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Ediktsdatei eine Langfassung des Schätzungsgutachtens zu finden ist. (§ 170 Z 7 EO n.F.).


Grundbuch:

12162 Mautern

EZ:

1646

BLNr:

50

Liegenschaftsadresse:

Grillparzerstraße 26

PLZ/Ort:

3512 Mautern an der Donau


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

Die gegenständliche Eigentumswohnung liegt im zweiten Obergeschoß und ist nach Norden sowie Westen orientiert. Sie umfasst einen Wohnraum mit Küche, eine westseitige Loggia, Vorraum, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Abstellraum, Wäschekammer, Badezimmer und separates WC.
Es sind überwiegend Kunststoff- und Fliesenböden verbaut. Die Wände sind überwiegend verputzt und gemalt, teilweise verfliest bzw. mit keramischen Platten ausgeführt. Die Decken sind verputzt und gemalt, teilweise mit abgehängten Elementen und Deckenbeleuchtung versehen. Das Badezimmer ist mit einer Duschkabine mit Glaswand und einem Waschtisch ausgestattet. Die Loggia verfügt über seitliche Kunststofffenster mit Isolierverglasung, ein bepflanzbares Betongeländer, eine einfache Markise sowie ein Insektenschutzgitter.
Der Erhaltungszustand der Wohnung ist insgesamt als gut zu bezeichnen. Lediglich in der Wäschekammer besteht in Bodennähe eine Feuchtestelle unbekannter Ursache, möglicherweise bedingt durch eine Undichtigkeit im Bereich der Fußbodenheizung oder einer Wasserleitung.

Objektgröße:

77,60 m²


Schätzwert:

200.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

nicht festgestellt

Vadium:

20.000,00 EUR

Geringstes Gebot:

100.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

~ Wohn - Nutzflächen
Für vorliegende Bewertung wurden die Wohn - Nutzflächen aus dem von der Stadtgemeinde Mautern an der Donau übergebenen Einreichplan betreffend die Wohnhausanlage Mautern Süd, Block 11 vom Jänner 1979 (PlanNr. 17/144) übernommen. Eine Vermessung des Objektes war nicht Gegenstand des Auftrages. Für die Richtigkeit der Flächenmaße kann daher vom Autor keine Haftung übernommen werden. Sollten die unterstellten Flächenangaben nicht zutreffen, so würde sich der in vorliegendem Gutachten ausgewiesene Verkehrswert allenfalls verändern.
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~ Bestandrechte
Anlässlich der Befundaufnahme hat die Schwiegertochter der verpflichteten Partei, Frau Zera BATUR, angegeben, dass sie in gegenständlicher Wohnung wohnen würde. Frau Zera BATUR hat zudem ausgeführt, dass sie dafür lediglich die anteiligen Betriebskosten, jedoch keine Miete, an die Eigentümerin bezahlen würde. Vorliegender Bewertung wurde demnach unterstellt, dass es sich dabei um kein Bestandverhältnis handle. Sollte diese Annahme nicht zutreffen, würde sich der im vorliegenden Gutachten ausgewiesene Verkehrswert entsprechend ändern.
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~ Sicherungskasten
Bei der Befundaufnahme wurde festgestellt, dass der Sicherungskasten gegenständlicher Wohnung vermutlich sachgerecht ausgeführt. Dies wurde vorliegender Bewertung unterstellt.
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Verkehrswert (gerundet) € 200.000,00 (€ 2.577,00/m² Nfl)
Es wird festgehalten, dass die AUSTRIA AG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft zum Zeitpunkt der Erbauung gegenständlicher Wohnhausanlage Bauträger war und somit diese nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) erbaut wurde. Demnach sind bei einer Vermietung, insbesondere bei der Mietzinsbildung, die Bestimmungen des WGG zu beachten.
Das bestehende Vorkaufsrecht für Burhan BATUR (C-LNr.55) keinen Einfluss auf den Verkehrswert gegenständlicher Eigentumswohnung. Ebenso beeinflusst das bestehende Belastungs- und Veräußerungsverbot (C-LNr.56) den Verkehrswert der Liegenschaft nicht, da diese ohne entsprechende Freilassung am Markt nicht teilnehmen könnte.

Der anteilige Betrag des bestehenden außerbücherlichen Pfandrecht der WE-Gemeinschaft wurde beim ausgewiesenen Verkehrswert entsprechend berücksichtigt.
Die offenen Vorschreibungen der Hausverwaltung bzw. die Klagen der WE-Gemeinschaft gem. § 27 Abs. 2 WEG 2002, welchen ein Vorzugspfandrecht zukommt, wurden beim ausgewiesenen Verkehrswert nicht berücksichtigt. Auch wurden die offenen Beträge der bücherlichen Pfandrechte der verpflichteten Partei beim ausgewiesenen Verkehrswert nicht berücksichtigt.
Demnach kann der oben ausgewiesene Verkehrswert – mit Ausnahme des anteiligen Betrages des außerbücherlichen Darlehens der WE-Gemeinschaft - auch als fiktiv geldlastenfreier Verkehrswert, also als Verkehrswert ohne Berücksichtigung allfällig bestehender bücherlicher oder außerbücherlicher Geldlasten bezeichnet werden.
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Beachten Sie bitte die Langfassung des Gutachtens, in der die bewertungsrelevanten Merkmale detailliert beschrieben sind (las PDF abrufbar)


Grundriss(e):

Grundriss (1652 KB)

Foto(s):

Fotodok1 (486 KB) Fotodok2 (404 KB) Fotodok3 (420 KB) Fotodok4 (455 KB)

Ausdruck vom: 06.05.2026 06:35:00 MESZ