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Dienststelle:

BG Bad Ischl (420)

Aktenzeichen:

6 E 10/21p

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

19.05.2026

Versteigerungstermin:

am 30.06.2026 um 08:30 Uhr

Versteigerungsort:

Stockwerk B, Verhandlungssaal I


Grundbuch:

42016 Obertraun

EZ:

372

Grundstücksnr.:

269/7

BLNr:

3

Liegenschaftsadresse:

Obertraun 230

PLZ/Ort:

4831 Obertraun


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Die zu bewertende Liegenschaft liegt innerhalb des Gemeindegebietes von Obertraun auf einer Seehöhe von rund 527 m ü.A., ca. 600 m (Luftlinie) östlich des Hallstättersees.
Die Liegenschaft ist mit dem Wohnhaus Obertraun 230 und mit einer Gartenhütte bebaut.
Das Gebäude wurde 3-geschoßig (Kellergeschoß, Erdgeschoß und Dachgeschoß) errichtet.
Aufgrund der Hanglage ragt die südwestliche Außenwand des Kellergeschoßes zu Gänze über das angrenzende Gelände.
Die Abmessungen des Wohnhauses betragen gemäß dem baubehördlich bewilligten Einreichplan 13,50 m x 11,50 m.
Im Wohnhaus Obertraun 230 befinden sich 2 Wohnungen und 4 Gästezimmer mit je einem Doppelbett und eigener Sanitäreinheit.

Grundstücksgröße:

722 m²

Objektgröße:

155,25 m²


Schätzwert:

424.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Kein für die Bewertung relevantes Zubehör vorhanden

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

42.400,00 EUR

Geringstes Gebot:

212.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Ein Bieter hat zum Versteigerungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Angebote eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Die Vollmacht muss eine besondere, zumindest auf die Gattung des Geschäfts, also auf das Bieten in der Zwangsversteigerung, lautende sein. Vertreter einer OG, KG, AG oder sonstigen handelsrechtlichen Gesellschaft oder Genossenschaft oder Erwerbsgesellschaft müssen neben der Vollmacht noch einen Firmenbuchauszug oder eine Bestätigung des Firmenbuchgerichts beibringen, damit die Vertretungsbefugnis derjenigen, die die Vollmacht ausgestellt haben, dargetan wird. Tritt als Bieter ein Verein oder eine sonstige Körperschaft auf, die lediglich in den Vormerkungen der Verwaltungsbehörde in Evidenz gehalten wird, so muss die einschreitende Person ihre Vertretungsbefugnis durch eine Bestätigung der Verwaltungsbehörde dartun. Die Liegenschaft unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz.
Das Vadium ist in Form eines inländischen Sparbuches zu erlegen.


Kurzgutachten:

Kurzgutachten Wohnhaus

Foto(s):

Foto von Südosten (147 KB) Foto von Nordosten (142 KB) Wohnzimmer im EG (130 KB) Gästezimmer im DG (106 KB) Ferienwohnung im KG (132 KB)

Ausdruck vom: 21.05.2026 03:23:48 MESZ