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Dienststelle:

BG Donaustadt (027)

Aktenzeichen:

68 E 20/24p

wegen:

Zwangsversteigerung eines Baurechts

Bekannt gemacht am:

05.05.2026

Betreibende Partei:

Chorherrenstift Klosterneuburg

Verpflichtete Partei:

Stromboli Projektentwicklungs GmbH


Meistbot:

320.000,00 €

Tagsatzungstermin:

am 23.06.2026 um 09:00 Uhr

Tagsatzungsort:

Bezirksgericht Donaustadt ,Saal Vll, 1.Stock

Sonstiges:

Anmeldungen:
Begehren Sie die Zahlung ihrer Ansprüche aus dem Meistbot oder Übernahmspreis, dann
haben Sie ihre Ansprüche an Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Leistungen, Kosten oder
sonstigen Nebenforderungen anzumelden (§ 210 Abs. 1 EO).Zum Nachweis dieser Ansprüche haben Sie spätestens bei der Tagsatzung entsprechende
Urkunden vorzulegen. Sonst werden nur Ansprüche berücksichtigt, die sich aus dem
Grundbuch oder den Exekutionsakten ergeben (§ 210 Abs. 1 EO).
Sind Sie Dienstbarkeits-, Ausgedings- oder Reallastberechtigter, Bestandnehmer, dessen
Bestandrecht bücherlich einverleibt ist, oder sind Ihre Rechte vom Ersteher nicht zu
übernehmen, müssen Sie die begehrte Entschädigung angeben (§ 211 Abs. 1 EO).
Ist zur Sicherstellung Ihrer Forderung eine Höchstbetragshypothek eingetragen, müssen Sie
den von Ihnen geforderten Betrag angeben, sofern Sie ihn nicht schon zum
Versteigerungstermin angegeben haben. Zum Nachweis des zum Zeitpunkt der letzten vom
Verpflichteten unwidersprochen gebliebenen Saldomitteilung offener Betrag genügt die
Vorlage dieser Saldomittelung (§ 211 Abs. 1 iVm Abs. 5 EO).
Sind Sie bereit, Ihren sichergestellten Anspruch auf Entrichtung von Renten und anderen
wiederkehrenden Leistungen und Zahlungen gegen einen bestimmten Kapitalsbetrag
aufzugeben, haben Sie diesen Betrag zu bezeichnen (§ 211 Abs. 2 EO).
Frist:
Die Beträge müssen Sie spätestens 14 Tage vor der Verteilungstagsatzung anmelden (§
210 Abs. 1 EO). Auch Forderungen, die verspätet, spätestens aber bei der Tagsatzung
angemeldet werden, sind bei der Verteilung zu berücksichtigen . Muss auf Grund der
verspäteten Anmeldung die Tagsatzung erstreckt werden, so hat das Exekutionsgericht die
Kosten hiefür dem säumigen Gläubiger aufzuerlegen (§ 210 Abs. 2 EO). Nach Beendigung
der Verteilungstagsatzung kann die Anmeldung nicht ergänzt werden.
Der Ersteher oder die Ersteherin kann bei der Tagsatzung anwesend sein. Es steht im frei, an
der Tagsatzung teilzunehmen (§ 209 Abs. 3 EO).


Grundbuch:

01660 Donaustadt_Kagran

EZ:

4627,4626

Grundstücksnummer

1066/469, 1066/20

BLNr:

2 und 2

Adresse:

Gmarchhaufenstraße 9 und 11

PLZ/Ort:

1220 Wien

Ausdruck vom: 14.06.2026 05:27:14 MESZ