Versteigerung - Einfamilienhaus
43 E 27/25w
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
22.07.2026
am 16.09.2026 um 10:00 Uhr
Bezirksgericht St. Pölten, Schießstattring 6, 3100 St. Pölten, Saal E 55 (Erdgeschoss)
02742/809
Die verpflichtete(n) Partei(en) hat (haben) die Besichtigung der Liegenschaft zu gestatten und für deren Zugänglichkeit zu sorgen (§ 176 Abs 1 EO).
Die Liegenschaft kann am 04.09.2026, 09:00 bis 11:00 Uhr, besichtigt werden.
Die Festlegung eines (weiteren) Besichtigungstermins durch das Gericht erfolgt nur über rechtzeitigen schriftlichen Antrag gemäß § 176 Abs 2 EO (Eingaben per E-Mail sind nicht zulässig. Der Antrag ist im Postweg einzubringen oder im Servicecenter des Bezirks- und Landesgerichts St. Pölten abzugeben.)
Das Originalgutachten kann von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 15:00 Uhr im Servicecenter des Bezirks- und Landesgerichts St. Pölten eingesehen werden.
Eine Mitteilung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 i.d.g.F. hat (haben) die verpflichtete(n) Partei(en) nicht abgegeben.
Als VADIUM werden NUR Sparbücher angenommen (§ 179 Abs 1 EO).
Jede Bieterin und jeder Bieter hat sich durch einen gültigen Lichtbildausweis und Nachweis der österreichischen Staatsangehörigkeit auszuweisen (Führerschein allein ist NICHT ausreichend!). Ausländischen Staatsangehörigen wird der Zuschlag nur vorbehaltlich der nachzureichenden Genehmigung durch die Ausländer-Grundverkehrsbehörde erteilt.
Wenn Sie als Vertreter(in) für eine andere Person mitbieten wollen, ist die Vorlage einer beglaubigten SpezialVOLLMACHT erforderlich; gegebenenfalls ist auch ein aktueller FIRMENBUCHAUSZUG mitzubringen.
Nicht fachkundigen Personen wird empfohlen, vorher eine Versteigerung zu besuchen.
19115 Franzhausen
402
80/4
8
Dorfstraße 13
3134 Franzhausen
Einfamilienhaus
Das Einfamilienhaus wurde im Jahr 1953 fertiggestellt und besteht aus einem Erdgeschoss und einem Dachgeschoss und ist teilweise unterkellert. Der Hauseingang ist über eine gartenseitige Stiege erreichbar.
Im Erdgeschoss befinden sich ein Vorraum, ein WC, ein kleines Bad, eine Küche und zwei Zimmer. Die Raumhöhe beträgt rund 2,50m. Das Dachgeschoss besteht aus einem Vorraum, einem Bad/WC und zwei Zimmer. Die Raumhöhe beträgt rund 2,50m, an den Außenwänden sind Dachschrägen vorhanden, vor allem im Bad ist dadurch die Raumhöhe eingeschränkt.
Das Kellergeschoss ist nur von außen über eine Stiege begehbar und besteht aus einem Vorraum und drei Kellerräumen. Die Raumhöhe beträgt rund 2m.
Das Einfamilienhaus ist in Massivbauweise errichtet und an der südseitigen Grundgrenze an das Nachbarhaus in gekuppelter Bauweise angebaut. Das Dach des Einfamilienhauses ist als Satteldach mit Ziegeleindeckung ausgebildet, straßenseitig ist eine Dachgaube vorhanden. Die Fassade ist verputzt. Die Belichtung der Wohnräume erfolgt durch Kunststofffenster, in den Zimmern im Erdgeschoss sind Außenrollläden ausgeführt. Die Beheizung des Gebäudes erfolgt durch eine Gas-Zentralheizung, die raumseitige Wärmeabgabe erfolgt durch Plattenheizkörper.
Gartenseitig, an der nordseitigen Grundgrenze, ist eine Garage mit anschließendem Schuppen errichtet. Die Garage ist in Massivbauweise errichtet, das Dach ist als Satteldach mit Ziegeleindeckung ausgebildet. Der Schuppen ist teilweise in Massivbauweise, teilweise in einfacher Holzbauweise errichtet. Das Dach ist als Pultdach mit Welleterniteindeckung ausgebildet.
Der Garten ist begrünt und mit einzelnen Bäumen und Sträuchern bewachsen. Im Garten befindet sich ein Aufstellpool.
Die straßenseitige Einfriedung erfolgt durch einen Metallzaun auf Betonsockel, der Garten ist großteils durch eine Grünhecke begrenzt.
Das Gebäude ist in einem dem Alter entsprechend mittleren, teilweise abgewohnten Zustand vorhanden.
Das Einfamilienhaus ist möbliert, die Möblierung und das sonstige Inventar sind nicht Gegenstand der Bewertung.
Bauwerksstatische und vermessungstechnische Überprüfungen sowie bautechnische und haustechnische Bauwerksüberprüfungen haben durch den Sachverständigen im Zuge der Befundaufnahme auftragsgemäß nicht stattgefunden (kein bautechnisches Gutachten), die Beschreibung der vorhandenen Bauausführungen erfolgte ausschließlich durch augenscheinliche Befundung des Gebäudebestandes (ohne Bauwerksöffnungen).
818 m²
100,00 m²
161.000,00 EUR
Einbauküche: Zeitwert NULL Euro.
0,00 EUR
16.100,00 EUR
80.500,00 EUR
Lasten: Im Grundbuch der EZ 402 mit Abfragedatum 12.01.2026 sind keine wertbeeinflussenden Rechte oder Lasten eingetragen
Eine detaillierte Beschreibung ist dem Langgutachten zu entnehmen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen: Die Ersteherin oder der Ersteher erwirbt im Zwangsversteigerungsverfahren – sofern nichts anderes angekündigt wird - grundsätzlich lastenfrei. Ausgenommen davon sind stets Lasten aus (Abgaben)bescheiden mit dinglicher Wirkung, weil solche Lasten auf die Ersteherin oder den Ersteher übergehen.
Die Liegenschaft kann am 04.09.2026, von 09:00 bis 11:00 Uhr, besichtigt werden.











