zur Navigation
Dienststelle:

BG Neunkirchen (233)

Aktenzeichen:

9 E 2/26s

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

11.05.2026

Versteigerungstermin:

am 18.06.2026 um 11:00 Uhr

Versteigerungsort:

Verhandlungssaal 1, Bezirksgericht Neunkirchen

Besichtigungszeit:

Für 12.6.2026, 16:00 – 18:00 Uhr, wird die Besichtigungszeit für die zu versteigernde Liegenschaft festgesetzt und der verpflichteten Partei aufgetragen, den Kauflustigen ungehinderten Zutritt zu gewähren

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das
Schätzungsgutachten können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl
ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht Neunkirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich

Sonstiges:

Die zu leistende Sicherheit (Vadium) beträgt 10% des Schätzwerts, zumindest jedoch 1 000 Euro. Als Sicherheitsleistung kommen nur Sparurkunden in Betracht. Auch eine Sparurkunde, die durch Losungswort gesichert ist oder die auf den Namen des gemäß § 40 Abs. 1 BWG identifizierten Kunden lautet, ist als Sicherheitsleistung geeignet. Das Gericht kann hierüber auch ohne Angabe des Losungsworts verfügen (§ 179 EO).


Grundbuch:

23116 Hirschwang

EZ:

109

Grundstücksnr.:

304/1

BLNr:

6

Liegenschaftsadresse:

Hirschwang an der Rax 119

PLZ/Ort:

2651 Reichenau an der Rax


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Auf der Liegenschaft befindet sich ein für Wohnzwecke geeignetes Objekt.
Die Wohnung im Erdgeschoß ist ebenerdig zugänglich; der Eingang liegt rechts. Vom Vorraum aus ist linkerhand das WC und geradeaus die Küche zugänglich. Von der Küche aus führt links eine Tür in ein Zimmer.
Die Wohnung im Obergeschoß wird in der Verlängerung der Außenstiegen auf der Hausrückseite über einen einfachen Anbau in Leichtbauweise (ohne Heizung) als eine Art Windfang betreten. Von hier aus führt die augenscheinlich eigentliche Hauseingangstür in die Wohnung. Im Vorraum befindet sich linkerhand der Aufgang zur Mansarde. Rechterhand führt eine Tür in einen schmalen, längeren Abstellraum. Geradeaus ist die Küche zugänglich. Am Ende der Küche führt eine Tür in das Bad/WC. Von der Küche aus rechts ist ein Zimmer zugänglich. Über die gedrehte Stiege im Vorraum erreicht man das mit stärkeren Dachschrägen ausgeführte Mansardenzimmer.
Die Außenanlagen sind einfach und bestehen hauptsächlich aus einer Rasenfläche, die durch den einfach befestigten Zugangs- und Zufahrtsbereich unterteilt ist (siehe Foto vor).
Laut Auskunft und Augenschein wird der von vorne ebenerdig zugänglichen Bereich im Erdgeschoß (EG) durch die verpflichtete Partei genutzt. Der Wohnbereich im Obergeschoß (OG) ist von der Rückseite des Hauses über Außenstiegen erreichbar und wird lt. Auskunft durch die Eltern des Verpflichteten genutzt. Ein Mietvertrag oder sonstige schriftliche Vereinbarungen liegen nicht vor.
Der Wohnbereich des Verpflichteten im EG war nur im Vorraum und teilweise im direkt angrenzenden WC zugänglich. Die Oberflächen waren stark verschmutzt. Die verbleibenden Bereiche waren aufgrund von angesammeltem Müll nicht zugänglich und daher auch nicht einsehbar. In der Wohnung war zudem eine starke olfaktorische Belastung vorhanden. Daher wird in der Bewertung von den im Bauakt vorgefundenen Plänen ausgegangen. Rückschlüsse auf die Ausstattung und Qualität des Ausbaus erfolgen daher aufgrund des nur teilweise einsehbaren Gesamtzustandes.
Der Wohnbereich der Eltern des Verpflichteten im DG war grundsätzlich zugänglich. Jedoch konnten aufgrund von Verschmutzungen, gelagerten Materialien und Müll udgl. große Teile der Oberflächen und des tatsächlichen Zustandes der Wohnung im Inneren nicht eindeutig wahrgenommen werden. In der Wohnung war zudem eine starke olfaktorische Belastung vorhanden. Die Böden waren stark verschmutzt. Rückschlüsse auf die Ausstattung und Qualität des Ausbaus erfolgen daher aufgrund des nur teilweise einsehbaren Gesamtzustandes.
Der von außen über Differenzstufen zugängliche Kellerraum konnte aufgrund nicht passender Schlüssel durch den Verpflichteten nicht geöffnet werden.
Eine der beiden einfach ausgeführten Nebengebäude konnte innen besichtigt werden. Ein weiteres einfaches Nebengebäude befindet sich links vor dem älteren Nebengebäude.

Grundstücksgröße:

774 m²


Schätzwert:

122.100,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

12.210,00 EUR

Geringstes Gebot:

90.354,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Aufgrund des Zustandes in beiden Wohnungen konnte der Zustand der Oberflächen nur sehr bedingt eingesehen werden. Es wird aufgrund der fehlenden Instandhaltung und infolge der nachlässigen Nutzung davon ausgegangen, dass ein präsumtiver Käufer jedenfalls die Oberflächen und allenfalls auch Einbauten neu herstellen muss.
Inwieweit allenfalls Feuchteprobleme (speziell in der Wohnung im Erdgeschoß) vorhanden sind, konnte aufgrund der Ablagerungen von Müll in der Wohnung nicht festgestellt werden.
In den ursprünglichen Plänen ist bergseitig eine Art Luftgang hinter der Küche und dem Zimmer vorhanden. Allenfalls diente dieser dazu, dass die Hangfeuchtigkeit nicht direkt bis zum Haus gelangt. Dies konnte aber an Ort und Stelle und auch aufgrund der Planlage nicht verifiziert werden.
In den Plänen ist seitlich entlang der rechten Grundgrenze eine Art schmaler Gang vorhanden. Dieser konnte während der Begehung nicht besichtigt werden. Dieser befindet sich hinter dem Nebengebäude und dem Wohnhaus, getrennt durch eine verputzte Wand.
Allfällige Räumungskosten werden gutachterlich wie üblich nicht ausgewiesen.


Foto(s):

Fotos siehe Langgutachten (692 KB)

Ausdruck vom: 12.05.2026 06:26:00 MESZ