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Dienststelle:

BG Neunkirchen ()

Aktenzeichen:

9 E 2/26s

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft


Grundbuch:

23116 Hirschwang

EZ:

109

Grundstücksnr.:

304/1

BLNr:

6

Adresse:

Hirschwang an der Rax 119

PLZ/Ort:

2651 Reichenau an der Rax


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Auf der Liegenschaft befindet sich ein für Wohnzwecke geeignetes Objekt.
Die Wohnung im Erdgeschoß ist ebenerdig zugänglich; der Eingang liegt rechts. Vom Vorraum aus ist linkerhand das WC und geradeaus die Küche zugänglich. Von der Küche aus führt links eine Tür in ein Zimmer.
Die Wohnung im Obergeschoß wird in der Verlängerung der Außenstiegen auf der Hausrückseite über einen einfachen Anbau in Leichtbauweise (ohne Heizung) als eine Art Windfang betreten. Von hier aus führt die augenscheinlich eigentliche Hauseingangstür in die Wohnung. Im Vorraum befindet sich linkerhand der Aufgang zur Mansarde. Rechterhand führt eine Tür in einen schmalen, längeren Abstellraum. Geradeaus ist die Küche zugänglich. Am Ende der Küche führt eine Tür in das Bad/WC. Von der Küche aus rechts ist ein Zimmer zugänglich. Über die gedrehte Stiege im Vorraum erreicht man das mit stärkeren Dachschrägen ausgeführte Mansardenzimmer.
Die Außenanlagen sind einfach und bestehen hauptsächlich aus einer Rasenfläche, die durch den einfach befestigten Zugangs- und Zufahrtsbereich unterteilt ist (siehe Foto vor).
Laut Auskunft und Augenschein wird der von vorne ebenerdig zugänglichen Bereich im Erdgeschoß (EG) durch die verpflichtete Partei genutzt. Der Wohnbereich im Obergeschoß (OG) ist von der Rückseite des Hauses über Außenstiegen erreichbar und wird lt. Auskunft durch die Eltern des Verpflichteten genutzt. Ein Mietvertrag oder sonstige schriftliche Vereinbarungen liegen nicht vor.
Der Wohnbereich des Verpflichteten im EG war nur im Vorraum und teilweise im direkt angrenzenden WC zugänglich. Die Oberflächen waren stark verschmutzt. Die verbleibenden Bereiche waren aufgrund von angesammeltem Müll nicht zugänglich und daher auch nicht einsehbar. In der Wohnung war zudem eine starke olfaktorische Belastung vorhanden. Daher wird in der Bewertung von den im Bauakt vorgefundenen Plänen ausgegangen. Rückschlüsse auf die Ausstattung und Qualität des Ausbaus erfolgen daher aufgrund des nur teilweise einsehbaren Gesamtzustandes.
Der Wohnbereich der Eltern des Verpflichteten im DG war grundsätzlich zugänglich. Jedoch konnten aufgrund von Verschmutzungen, gelagerten Materialien und Müll udgl. große Teile der Oberflächen und des tatsächlichen Zustandes der Wohnung im Inneren nicht eindeutig wahrgenommen werden. In der Wohnung war zudem eine starke olfaktorische Belastung vorhanden. Die Böden waren stark verschmutzt. Rückschlüsse auf die Ausstattung und Qualität des Ausbaus erfolgen daher aufgrund des nur teilweise einsehbaren Gesamtzustandes.
Der von außen über Differenzstufen zugängliche Kellerraum konnte aufgrund nicht passender Schlüssel durch den Verpflichteten nicht geöffnet werden.
Eine der beiden einfach ausgeführten Nebengebäude konnte innen besichtigt werden. Ein weiteres einfaches Nebengebäude befindet sich links vor dem älteren Nebengebäude.

Grundstücksgröße:

774 m²


Baubewilligung:

1940, 2005, 2008, 2010

Widmung:

Gemäß dem Flächenwidmungsplan liegt die gegenständliche Liegenschaft im BW-Bauland Wohngebiet. Es ist kein Bebauungsplan vorhanden. Es gilt die NÖ Bauordnung.


Stichtag:

10.03.2026

Schätzwert:

122.100,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör


Sonstige Hinweise:

Aufgrund des Zustandes in beiden Wohnungen konnte der Zustand der Oberflächen nur sehr bedingt eingesehen werden. Es wird aufgrund der fehlenden Instandhaltung und infolge der nachlässigen Nutzung davon ausgegangen, dass ein präsumtiver Käufer jedenfalls die Oberflächen und allenfalls auch Einbauten neu herstellen muss.
Inwieweit allenfalls Feuchteprobleme (speziell in der Wohnung im Erdgeschoß) vorhanden sind, konnte aufgrund der Ablagerungen von Müll in der Wohnung nicht festgestellt werden.
In den ursprünglichen Plänen ist bergseitig eine Art Luftgang hinter der Küche und dem Zimmer vorhanden. Allenfalls diente dieser dazu, dass die Hangfeuchtigkeit nicht direkt bis zum Haus gelangt. Dies konnte aber an Ort und Stelle und auch aufgrund der Planlage nicht verifiziert werden.
In den Plänen ist seitlich entlang der rechten Grundgrenze eine Art schmaler Gang vorhanden. Dieser konnte während der Begehung nicht besichtigt werden. Dieser befindet sich hinter dem Nebengebäude und dem Wohnhaus, getrennt durch eine verputzte Wand.
Allfällige Räumungskosten werden gutachterlich wie üblich nicht ausgewiesen.

erstellt von:

Dipl.-Ing. Heinrich Josef Trimmel
2620 Neunkirchen, Seebensteinerstraße 24

Ausdruck vom: 12.05.2026 07:40:30 MESZ